Allgemeine Erörterungen. 19
Jede Hinderung oder Beschränkung dessen Verfassungs-
bruch sei. Ä
Verfassungsmässig allerdings und in besonderer Klausel
verbürgt war es, dass jeder flüchtige Sklave seinem Herrn auf
dessen Antrag ausgeliefert werden und dass keinerlei gesetz-
liche Bestimmung irgend eines Staates hieran hindern dürfe.
Die Kongressakte vom 12. Februar 1793 hatte demgemäss
nähere Vorsorge getroffen. Sie wurde jetzt durch das Gesetz
vom 9. September 1850 in der Härte der Strafbestimmungen
und durch ein ausserordentliches Verfahren vor besondern
Kommissären weit überboten !5. In einem natürlichen Ge-
fühle, aber unter zweifellosem, vom obersten Gerichtshofe aner-
kanntem Verfassungsbruche ergriffen dagegen eine Reihe
nördlicher Staaten gesetzliche Massregeln, welche die volle
Ausführung der Kongressakte unmöglich machten.
So hatten die Kompromisse von 1850 die Gegensätze
nicht vermittelt, sondern auf das Aeusserste gespannt. Die
Trennung der Union stand als Frage auf der Tagesordnung
sowohl des linken Flügels der Demokraten als der Abolitio-
nisten. Und wiederum spielten in dieser Spannung die Re-
solutionen von 1798 ihre Rolle. In den letzten beiden Plat-
formen, welche die noch geeinigte demokratische Partei zu
Baltimore 1852 und zu Cineinatti 1856 aufstellte, erklärte sie:
„Die demokratische Partei wird die Grundsätze schützen und
aufrecht erhalten, welche in den Kentucky- und Virginia-reso-
lutionen von 1798 und in Madisons Bericht an die Virginia-
Legislatur von 1799 dargelegt sind. Sie betrachtet diese
Grundsätze als eine der Hauptgrundlagen ihres politischen
Glaubens und ist entschlossen, sie nach ihrer ganzen Ausdeh-
nung und ..nach ihrem vollen Inhalt durchzuführen “ 18,
Die Wahl Abraham Lincolns — 6. November 1860 —
brachte die Tiefe des Bruches zu Tage. Zum ersten Male, so
15) Neumann, |, c. III pag. 180 ff.
16) Frank Moore, the Rebellion Record, I, Doc. pıg. 169. Newe
York, 1861.
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