Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

272 Anhang. 
E. 8.19. Dem Präsidium steht die Ausfertigung und Verkün- 
digung der Bundesgesetze und die U’eberwachung der Ausführung der- 
selben zu 4, ® 
E.a.20.= V.a. 19. 
E. a. 2l. Wenn Bundesglieder ihre verfassungsmässigen Bundes- 
pflichten nicht erfüllen, so können sie dazu im Wege der Exekution an- 
gehalten werden. Diese Exekution ist in Betreff dermili- 
tärischen Leistungen und in allen Fällen, wo Gefahr 
im Vorzugeist,vondem Bundesfeldherrnanzuordnen, 
und zu vollziehn, sonst aber von dem Bundesrathe zu 
beschliessen und von dem Bundesfeldherrn zu voll- 
strecken. Die Exekution kann bis zur Sequestration des betreffen- 
den Landes und seiner Regierungsgewalt ausgedehnt werden. 
V. Reiclistag, 
E. aa. 22—30. = V. aa. 21—29. 
\I. Zoll- und Handelswesen. 
E. a. 31. = V. a. 30 — jedoch fehlt in E. der Satz: „Ausge- 
schlossen bleiben die wegen ihrer Lage zur Einschliessung in 
die Zollgrenze nicht geeigneten einzelnen Gebietstheile“. 
E. a. 32. Die Städte Lübeck etc. — V. a. 31. 
E. a. 33. = V. a. 32. jedoch ist in E. hinter „Zollausschlüssen“ 
eingeklammert: ,(Art. 32)“. 
E.a.34.-V. a. 33, jedoch lautet in E. das Allegat: 
„(Art. 33)‘‘$ und es fehlt in E. vor dem letzten Worte der 
Satz: „nach Vernehmung des Ausschusses für Zoll- und Steuer- 
wesen“. 
E. a. 35—37. = V. a. 54—36. ' 
E. a. 38. DerErtrag der Zölle und Verbrauchsabgaben (Art, 36), 
sowie die Einkünfte vom Post- und Telegraphenwesen dienen zur Bestrei- 
tung der gemeinschaftlichen Ausgaben, namentlich für das Kriegs-, See- 
und Konsulatwesen. 
E. a. 39.—V. a. 37, jedoch fehlen inE. die Worte: „‚desgleichen 
in den Thüringischen Vereins-Verträgen'‘. 
In E. fehlt: „Die hiernach von dem Präsidium ausgehenden Anord- 
nungen werden im Namen des Bundes erlassen und von dem Bundeskanzler 
mit unterzeichnet“. 
5 Die abweichenden Ziffern der Allerate sind in der Folge nicht bemerkt.
	        
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