Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Erster Band. Die vertragsmäßigen Elemente der Deutschen Reichsverfassung. (1)

Allgemeine Erörterungen. 23 
Constitution of the United States“ erklärt die Verfassung für 
einen Vertrag der verbündeten Staaten; die Sezession eines 
Staates von der Union hängt von dem Willen des Volkes ab; 
denn die Unionsverfassung sei Gesetz nur als Bestandtheil der 
Verfassung des einzelnen Staates,. welche durch den Willen 
des Volkes geschaffen ist 22. 
James Kent in seinen zuerst 1826 veröffentlichten 
Kommentaren über das amerikanische Recht kehrte zu der 
Auffassung zurück, dass die Union Ein nationales Staatswesen 
und die Gerichte desselben die endgültigen Ausleger der Ver- 
fassung seien. Dann hat Joseph Story in den Kommen- 
taren zu der Verfassung der Vereinigten Staaten, die mitten 
in den Wirren des Tarifstreites zuerst 1833 hervortraten, die 
Staatenrechts-Theorie vom federalistischen Standpunkte aus 
einer ausführlichen Kritik unterzogen und in meisterhafter 
wissenschaftlicher Begründung die Auffassung der Verfassung 
als des obersten Grundgesetzes zum Ausgangspunkte seiner 
Erörterungen gemacht. Ihnen sind dann W. A. Duer — 
Outlines of the U.St.183323 —, T. Walker — Introduction 
to American Law, 1837,24 — und aus neuester Zeit T. Far- 
rar — Manual of the constitution 23 — gefolgt. 
Erst nach den Werken Kent’s und Story’s hat das Haupt 
der Nullifikatoren und Sezessionisten von Südkarolina John C. 
Calhoun die wissenschaftliche Vertheidigung seines poli- 
tischen Standpunktes geführt. Sie ist niedergelegt in zwei 
Abhandlungen: A disquisition on government und A discourse 
—— 
22 Auch A. de Toqueville — 1834 — meint: „Wenn heute ein ein- 
zelner Staat seinen Namen von dem geschlossenen Vertrage zurückziehen 
wollte, so würde es recht schwer sein, ihm zu beweisen, dass er es nicht thun 
könne. Die Unionsregierung, wenn sie ihm entgegentreten wollte, würde 
sich in entscheidender Weise weder auf Gewalt noch auf das Recht stützen 
können.“ De la Democratie en Amerique, 2. partie chap. 10. Oeuvres, II. 
pag. 352 ff. 
23 2. ed. Boston 1856. 
24 5, ed. Boston 1869. 
25 2. ed. Boston 1869.
	        
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