Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

10 Die Verfassungsentwürfe und die Verfassungen. 
organische Einfügung gefunden hätte Viel näher lag der 
Plan — und er ist erörtert worden —, die verbündeten Staaten, 
soweit die Zwecke und Kompetenzen des Bundes reichten, an 
den Staat Preussen anzugliedern, den preussischen Landtag 
für die Bundesgesetzgebung durch ausserpreussische Mitglieder 
zu verstärken und für die Vollziehung der Bundesangelegen- 
heiten die preussische Staatsgewalt auf das Gebiet der übrigen 
Staaten auszudehnen, wobei irgendwie für eine angemessene 
Mitwirkung der verbündeten Regierungen in Gesetzgebung und 
Vollziehung zu sorgen blieb. Aber auch diesem Plane stan- 
den Hindernisse entgegen; nicht nur der Ausblick auf die 
spätere Einfügung der süddeutschen Staaten, die in dieser 
Form auf friedlichem Wege voraussichtlich nicht zu erreichen 
war, sondern insbesondere die Bestimmungen des Bündniss- 
vertrages vom 18. August 1866 und der Accessionsverträge 
zu demselben. Denn hier war eine Bundesverfassung auf der 
Basis der Preussischen Grundzüge vom 10. Juni 1866 vor- 
gesehen; letztere aber enthielten den Artikel II: 
„Die gesetzgebende Gewalt des Bundes wird auf den- 
jenigen Gebieten, welche derselben zugewiesen sind, 
von dem Bundestage in Gemeinschaft mit einer perio- 
disch zu berufenden Nationalvertretung ausgeübt.“ 
Im Sinne dieses Artikels lag offenbar eine Organisation 
der gesetzgebenden Gewalt nicht, welche sich einfach als eine 
Erweiterung der legislativen Einrichtungen Preussens erwiesen 
hätte. 
So ist es geschehen, dass die Entwürfe der norddeutschen 
Verfassung, zuerst der preussische Entwurf vom 15. Dezember 
1866 und dann der von den verbündeten Regierungen am 
4. März 1867 dem konstituirenden Reichstage vorgelegte Ent- 
wurf, den Versuch darstellen, zwischen den beiden Alter- 
nativen: entweder preussische Hegemonie oder Bundesstaat 
nach herkömmlichem Muster, eine Vermittelung 'zu bewerk- 
stelligen. 
Nach der Grundanschauung, welche die Regierungsent- 
würfe charakterisirte, erschöpfte sich die Organisation des
	        
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