Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

100 $ 1. Der Stand der Literatur. [4 
Einer Seite hin zu ziehn. Aber hierein hat er sie auch voll- 
ständig gezogen. Er gewinnt aus der neuen Begrifisbestim- 
mung des Gesetzes den Massstab, um die Grenze zwischen 
dem Recht der Gesetzgebung und dem der Verord- 
nung zu bestimmen. 
Es war P. Laband vorbehalten auf Grund der Begrifis- 
bestimmungen Stockmar’s die Folgerungen nach der andern 
Seite hin zu entwickeln. In seiner Schrift: „Das Budget- 
recht nach den Bestimmungen der preussischen Ver- 
fassung unter Berücksichtigung der Verfassung des 
norddeutschen Bundes“ — 1871 —, stützte er auf den 
Unterschied des Gesetzes im formellen und materiellen Sinne 
die rechtliche Konstruktion des Budgetgesetzes. 
So wurde die neue Lehre durch ihre Begründer von An- 
fang an und in voller Absichtlichkeit zur Lösung zweier Pro- 
bleme verwerthet, welche weitaus zu den wichtigsten Fragen 
des konstitutionellen Staatsrechtes gehören, welche überdies 
zur Zeit des Erscheinens beider Schriften, angesichts des kaum 
beendeten preussischen Verfassungskonfliktes, ein höchstes prak- 
tisch-politisches Interesse aufwiesen. 
Der Erfolg beider Schriftsteller war ein durchaus ver- 
schiedener. | 
Das Ergebniss, zu dem von Stockmar in einer mit sel- 
tener Geschicklichkeit gehandhabten Dialektik gelangte: „Die 
verfassungswidrige Norm hat in Preussen gerade dieselbe Wir- 
kung wie die verfassungsmässige,“ musste ihm die entschie- 
dienste Gegnerschaft erwecken. Unter dieser Gegnerschaft ist 
seine Initiative verdeckt und erstickt worden. 
Laband dagegen, dessen Budgettheorie zu dem für die 
Beurtheilung des preussischen Verfassungskonfliktes anspre- 
chenden Ergebniss führte, dass es eine rechtmässige Finanz- 
verwaltung auch ohne Budgetgesetz geben könne, ja eintre- 
tenden Falles geben müsse, hat Schule im grössten Umfange 
gemacht. Erst auf seine Initiative hin hat der Doppelbegriff 
des Gesetzes eine allseitige Beachtung und eine vielseitige 
Durcharbeitung erfahren.
	        
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