Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

97] $ 9. Der Begriff der Verwaltung. 193 
gen, Willensakte erhebt, welche leitende Grundsätze der 
Sittlichkeit und Klugheit zum Inhalte eines allgemeinen, 
in dem einzelnen Akt sich reproduzirenden Willens setzt 
und zuletzt diese leitenden Grundsätze in einem einheit- 
lichen Lebensplan zusammenfasst, der sich alle allgemeinen. 
und besondern Willensbethätigungen ein- und unterordnet. 
Es ist dies eine Gestaltung des menschlichen Willens, die sich 
in praktischer Einübung und in vernünftiger Reflexion all- 
mälig entwickelt, um unter den Bedingungen und Vorgängen, 
die der Psychologe schildert, zum sittlichen Charakter 
fortzuschreiten. 
Regulative und ausführende Willensbestimmun- 
gen — dieser Unterschied bildet das unerlässliche 
Ördnungsprinzip alles menschlichen Wollens und 
Handelns. 
Dieser Unterschied ist es, der auch ım staatlichen Wollen 
und Handeln im Unterschiede der Gesetzgebung und Voll- 
ziehung (vollziehender Verwaltung) hervortritt. 
Oberste Voraussetzung dort ist die Möglichkeit der Selbst- 
bindung des individuellen Willens an die regulativen Willens- 
bestimmungen der Sittlichkeit und Klugheit. Oberste Voraus- 
setzung hier ist die Möglichkeit der Selbstbindung des Staates 
mittels seiner Organe an Recht und Gesetz. Mögen die Psy- 
chologen, die Ethiker und Metaphysiker uns das demonstriren, 
wie sie wollen —, ohne die Annahme dieser herrschenden 
Thatsache stürzt Alles zusammen, was der Jurist für seine Be- 
trachtungsweise der Welt ausklügeln kann. Wäre der Gesetz- 
geber nicht an seine Gesetze gebunden, wie kämen wir denn 
zu dem Fundamentalsatz alles Staatsrechtes, dass auch der 
suveräne Gesetzgeber die Änderung seines Willens nur in den 
gesetzlichen Formen bewirken kann? 
1. Unter den regulativen Willensbestimmungen 
ragen zweifellos die allgemeinen Grundsätze oder Maximen 
hervor. Sie stellen an das Individuum die Anforderung, seine 
vereinzelten Strebungen und Handlungen an ihnen zu messen 
und durch unweigerliche Subsumtion unter dieselben den ein- 
Haenel, Stadien. UI. 13 PEN,
	        
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