109] $ 11. Recht und Verrichtung. 205
um nichts Wenigeres, als um das Grundverhältniss, in wel-
chem das Recht zu jeder menschlichen Lebensthätigkeit steht.
Alle Thätigkeit der Menschen, mögen wir sie als Private
oder mögen wir sie in der Stellung antreffen, in der sie Or-
gane oder Mitglieder des Staates sind, beruht auf psychischen
oder psycho-physischen Vorgängen, denen zugleich die Kraft
beiwohnt, entsprechende Vorgänge in andern Menschen oder
Veränderungen in der äussern Natur zu verursachen. Insofern
wir bei ihrer Betrachtung auf den menschlichen Willen re-
flektiren mit seinen innern Zwecksetzungen und mit seinen
Einwirkungen auf die Gesellschaft oder auf die Natur ergeben
sich die Normen, die wir als logische, ästhetische und in
letzter Zusammenfassung als ethische bezeichnen; ihnen treten
die technischen und wirthschaftlichen Normen zur Seite, welche
die einsichtsvoll geleitete Anpassung der menschlichen Zweck-
thätigkeit an die ihren eigenen Gesetzen folgende Natur be-
werkstelligen.
Unter den ethischen Normen wird eine eigenthümliche
Gruppe mit dem Namen des Rechtes ausgeschieden.
Das Recht hat zu seiner besondern Voraussetzung
die Gesellschaft, d. h. im Gegensatz zu den im Innern des
Menschen verlaufenden oder ausschliesslich auf die Natur wir-
kenden Individualprozessen, die Thatsache der auf einander
wirkenden, sich kreuzenden und hemmenden, aber auch gegen-
seitig sich fördernden und in manigfachen Verbindungen sich
verstärkenden menschlichen Willenshandlungen.
Das Recht hat zu der ihm eigenthümlichen Aufgabe
die Feststellung und Bewährung derjenigen Normen, welche
dazu bestimmt sind, die gesellschaftlichen Wirkungen der
menschlichen Willenshandlungen zu ordnen und zwar in einer
für die Gesammtheit planmässigen und für jeden einzelnen
Betheiligten erkennbaren und berechenbaren Weise. Gesell-
schaftliche Wirkungen sind aber diejenigen Wirkungen der
menschlichen Willenshandlungen, die durch entsprechende Wil-
lenshandlungen — Thun oder Lassen — der Andern, zu de-
nen sie in Beziehung treten, bedingt sind.