Full text: Studien zum Deutschen Staatsrechte. Zweiter Band. (2)

Die Verfassungsentwürfe und die Verfassungen. 
Als es galt im Anfange des Jahres 1867 die „neuen 
Bundesverhältnisse“ unter den norddeutschen Staaten festzu- 
stellen, war es kein leichtes Ding, für einen ungefügigen Stoff 
die angemessene Form zu finden. Die zu verbindenden Staaten 
zählten 30 Millionen Einwohner; aber auf einen einzigen Staat 
unter ihnen, auf Preussen mit seinen 24 Millionen Einwohnern 
trafen volle *, der Bevölkerungszahl. Das ausserpreussische 
Fünftel vertheilte sich unter 21 Staaten dergestalt, dass 
wiederum nur ein einziger unter ihnen, das Königreich Sachsen 
mit 2,400,000 Einw., eine grössere Einwohnerzahl aufwies, als 
die Hauptstadt Berlin (702,000 Einw... Unter dem Reste 
überstieg nur die Bevölkerung des Grossherzogthums Mecklen- 
burg-Schwerin die Zahl von 500,000 und nicht weniger als 
8 Staaten blieben hinter der Bevölkerungszahl von 100,000 
zurück. Und diesen Missverhältnissen gegenüber war für die 
kleinen Staaten ein Ausgleich nicht zu finden durch Berufung 
auf besondere politische Verdienste oder altbewährte Freund- 
schaftsverhältnisse; war doch dem bedeutendsten unter ihnen 
erst im Oktober 1866 ein später Friede von dem siegreichen 
Preussen bewilligt worden. 
Auf solchen Grundlagen mochte es fast als Widersinn 
erscheinen, die neuen Bundesverhältnisse nach dem Muster 
des schweizerischen oder amerikanischen Bundesstaates oder 
der deutschen Reichsverfassung von 1849 einzurichten, selbst 
wenn man für das politische Uebergewicht Preussens eine
	        
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