Einleitung.
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Das Herzogtum Sachsen-Altenburg hat einen Flächen-
gehalt von 132 352 ha (= 1323,52 Quadratkilometer = rund
24 geographische Quadratmeilen). Es zerfällt in zwei
durch das Fürstentum Reuß jüngere Linie geschiedene,
ziemlich gleich große Teile, den Ostkreis und den West-
kreis, und hat 10 Städte, insgesamt 438 Gemeinden. Nach
der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 betrug die Be-
völkerung 206 508 (darunter 97,1% Evangelische, 2,642 %
Katholiken, 0,193 %o andere Christen, 0,065 %/ Juden). In
der Verfassung des Deutschen Bundes nahm es die 18. Stelle
ein. Im Bundesrat führt es eine Stimme (Reichsverfassung
Art. 6, Der gegenwärtige Besitzstand des Herzogtums
beruht auf dem Teilungsvertrage vom 12.15. November
1826 (s. unten). Aus der Geschichte des Herzogtums ist
folgendes wissenswert:
Das Herzogtum gehört zu den Stammländern des
Meißenisch-Sächsischen Hauses, zu denen es vom 12. Jahr-
hundert an erworben wurde. Als diese Länder durch
den Vertrag vom 26. August 1485 zwischen Ernst und
Albert, den beiden Söhnen des Kurfürsten Friedrich II,
des Sanftmütigen, geteilt wurden, kam der Territorial-
bestand des heutigen Herzogtums an die Ernestinische
Linie des Hauses Sachsen. Dieser Linie verblieb auch
die Kurwürde, bis nach der für Johann Friedrich den
Großmütigen unglücklichen Schlacht bei Mühlberg durch
die Wittenberger Kapitulation vom 19. Mai 1547 Johann
der Kurwürde und seines ganzen Landes zugunsten des
Herzogs Moritz von der Albertinischen Linie verlustig
ging. Nur einige Besitzungen (wie Amt Leuchtenburg
mit Kahla, Schloß und Amt Roda, Orlamünde, die Dörfer
Hässelbarth, Sachnen-Altenburg. 1