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Reich zu beschaffen —1. Das RG. b. die Erhebung
einer BStatistik 18. 2. 82, RGBlI. 9, gab die allg.
Vorbedingungen, die BdrtBest. 20. 2. 82 bestimm-
ten den Termin, 5. 6. 82, und gaben den näheren
Inhalt der Erhebung und Bearbeitung, worauf am
2. 4. 82 die w. V. Min J. u. F., Robl. 157, die
Erhebung in W. anordnete. Schon hier handelte
es sich um 3 gleichzeitige, voneinander verschiedene
Erhebungen, nämlich 1. die BöStatistik der Per-
so nen (auf Grund der Haushaltungsliste); 2. die
andw. Betriebstatistik (auf Grund eines
Anhangformulars zu der Haush iste); 3. die Ge-
werbestatistik lauf Grund einer Gew Karte).
Die Bearbeitung der gewonnenen Ergebnisse
ist „föderiert“ erfolgt, d. h. diej. Bundesgebiete,
die, wie auch W., die Erhebung und Bearbeitung
übernahmen, erhielten aus den vom Reich zur Ver-
fügung gestellten Mitteln einen nach Maßgabe der
Volkszahl best. Betrag. Die systematische
Veröffentlichung erfolgte durch das Kais.
Stat. Amt in Berlin im Reichsauftrag und um-
faßt die Bände 102—107 der Stat. des D. Reichs,
Neue Folge. — Für W. erfolgte eine zusammen-
hängende Tabellenveröffentl. seitens W. selbst nicht.
— 2. Durch RG. b. Vornahme einer B.= und Gew.=
Zählung im Jahr 1895 8. 4. 95, R#l. 225, und
die BdrtBest. b. die Vornahme einer B.= und Gew.=
Zählung auf Grund RG. 8. 4. 95 wurde die
3zweite große d. Bzählung 14. 6. 95 eingeleitet,
deren Vornahme im Bst. W. durch V. Min J. u. F.
22. 4. 95, Rgbl. 101, angeordnet worden ist. Hie-
bei sind 3 gesonderte Erhebungsformulare angew.
worden: die Haush Liste, die Landw Karte,
der GewBogen. Die Bearbeitung auch dieses
Werkes war „föderiert“; die Veröffentl. durch das
Kais. Stat. Amt umfaßt die Bde. 102—119 der
Stat. des D. Reichs, N. F.; die Reichsveröffentl.
erstrecken sich auch auf die Bst., Großstädte, größe-
ren und kleineren VerwBez. Neben der Reichs-
veröffentl. erfolgte für die Ergebnisse von 1895
auch eine systematische Landesveröffentl.
in 8 Bänden, die als „Ergänzungsbände“ zu den
W. Jahrb. für Stat. und Landeskunde bezeichnet
wurden und enthalten Erg d ##: die Ergebnisse der
B.= und GewzZählung von 1895 in W., 3 Hefte,
Stuttg. 1898; ErgBd II: Grundlagen einer w.
Gde Stat., Stuttg. 1898; Erg Bd III: die Standorte
der Gewerbe W. nach Gden am 14. 6. 95 (Gew.=
Topographie), Stuttg. 1900. — 3. Die dritte Reichs-
berufs= und Betriebs zählung — das Wort
„Betrieb“ wurde gewählt, weil ja sowohl gew. als
land= und forstwirtschaftl. Betriebe erfaßt werden
sollen — wurde durch RG. 25. 3. 07 b. Vornahme
einer B.= und Betriebszählung im Jahr 19007,
RGBl. 87, und die sehr eingehenden BdrtBest. v.
25. 8. 07, vgl. Zentr Bl. f. d. D. R. 1907 94 f.,
vorbereitet. Die Erhebung für W. ist durch V.
Min J. u. F. 15. 4. 07, Rgbl. 161, unter Beidruck
der Erhebungsformulare angeordnet worden. Diese
weichen in der typogr. wie sonst. Behandlung der
Erhebung von den durch den ZRdrt. beschlossenen
Formen etwas ab, indem sie 4 Erhebungspapiere:
Haush#Liste, LandwKarte, GewkKarte (für kleinere
Gew.), Gew#Bogen auszugeben vorschr., während
Besatzfische —
Beschälseuche.
vom Bdrt statt der GewKarte ein GewFormular
als Erg Liste zur Haush Liste vorgesehen war. Die
Bearbeitung ist auch bei diesem 3. Reichs-
berufs- und Betriebszählwerk „föderiert“ erfolgt,
insofern als u. a. auch der Bst. W. nicht nur die
Erhebung unter selbständiger Benützung und Be-
handlung der Bdrtest. in seinem Gebiete durch-
geführt, sondern auch die Bearbeitung sämtl. durch
den Bdrt. vorgeschr. Uebersichten selbst durchgeführt
hat, wofür nach Maßgabe des Reichsetats (E. d.
Reichsamts d. J. 07 S. 71 Beil. C) bzw. von Nach-
trägen eine Vergütung von anfänglich 6,2 -, end-
gültig 9 3 pro rata der gezählten ortsanwesenden
Personen an die selbstbearbeitenden Bst. vergütet
worden ist. Die Veröffentl. der Ergebnisse
auf Reichskosten war dem Kais. Stat. Amt wie
früher derart übertragen, daß nicht nur die Ueber-
sichten für das Reich die ganzen, sondern
auch für die einz. Bst. größeren und kleineren
VerwBez., Stadt und Land, Großstädte einzeln und
im ganzen die vorgeschr. Tabellen in den bisher
erschienenen Bden 202—219, 222 der Stat. d. D.
R. N. F. veröffentl. sind. Dort sind also auch die
Ergebnisse für den Bst. W. für die 4 Kreise, die
64 Oue., Stuttg. als Großstadt insbes., für Stadt
und Land (Gden bis zu 2000 Einw.) zu ersehen.
Trotzdem hat W. auch diesmal wieder aus den
über das vorgeschr. Maß hinaus aufbereiteten
Materialien bes. Veröffentl. dargeboten. Vor allem
wurde in der 2. Ausgabe einer Gde und Bez.=
Stat. (Stuttg. 1910) bis auf die einz. Gden zu-
rückgegangen und in den W. Jahrb. f. Stat. und
Landeskunde 1911, H. 1, 165 f. hinsichtlich der übri-
gen Veröffentl. und sonfst. einschläg. Dinge das Er-
forderhiche zusammengestellt. Was das Verhältnis
er d. BZählungen zu den Volkszählungen anlangt,
die seit 1875 alle 5 Jahre auf Anordnung des Bdrt.
durch die Landesreg. vorgenommen werden, so
sind sie einfach als vollständige und regel-
rechte Sommer VZähl. zu bezeichnen. Beide-
mal ist das Ortsanwesenheitsprinzip durchgeführt,
beidemal soll vorschrgemäß jede Person individuell
gezählt werden. Nach dem Wortlaut des Art. 7
der Gde O., s. d., müßten also die Ergebnisse der
Bzähl. entsprechend berücksichtigt werden, wenn
nicht ausdrücklich durch Entsch. des VerwGSH. an-
ders bestimmt worden wäre. Losch.
Besatzfische s. Besetzen der Gewässer.
Beschäftigung, unständige, s. Krankenversiche-
rung H. IV.; Unfallversicherung, Invalidenversiche-
rung.
Beschäftigung, versicherungspflicht., s. Kranken-
versicherung B., H., Unfallversicherung, Invaliden=
versicherung.
Beschäftigungsort s. Krankenversicherung C.,
H. V., Unfallversicherung. Invalidenversicherung.
Beschälsenche der Pferde. Die B. d. Pf. lauch
Zuchtlähme), ist eine meist chronisch verlaufende,
kontagiöse Infektionskrankheit der Zuchtpf., die
nach einem ansteckenden Beschälakt aufzutreten
pflegt. Sie äußert sich zunächst in lokaler, ent-
zündlicher Erkr. der äußeren Geschlechtsteile.
Später treten hiezu Lähmungserscheinungen und
starke, fortschreit. Abmagerung. Die Tiere gehen