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Gew. die der Flößerei und Schiffahrt dienen, oder
auf unmittelbare Rechnung des Staats oder mit
Staatsunterstützung unterhalten werden oder an
Strecken öff. Gew., die durch Brücken von Staat-
straßen oder mit Staatsunterstützung gebauten
oder unterhaltenen Nachbarschaftstraßen mittel-
bar oder unmittelbar beeinflußt find, find die K.
Straßenbauinspektionen innerhalb ihrer Bez. be-
rufen. Neben der Aufsicht über öff. Wasserläufe
sind sie verpflichtet, an die Flußpol Beh. auf Ver-
langen Gutachten abzugeben und sie zu beraten.
Insbes. hat dies bei Brücken in der Nähe von
öff. Wassern zu geschehen, BO. Art. 62 Abs. 2,
Art. 111; VV. § 106 Abs. 1. Für die techn. Be-
gutachtung von Flußbauten haben die Straßen-
bauinsp. und Abt Ingenieure im Bezirksd. Tag-
gelder, Diäten und Reisekosten nach MV. 15. 3. 00,
Min #Abl. 106, anzusprechen. VII. Hochwasser-
schutz und Wasserstandsbeobacht. s. Hochwasser.
½ Eisgang us. d. VIII. Strafvorschr.: 1 Wasserrecht
IX, weiter: St G. § 366 Z. 3, 8, 9 u. 10, geben
Vorschr. für Ordn., Reinlichkeit, Sicherheit usw.
auf öff. Wasserstraßen, § 366a schützt Anlagen und
Anpflanzungen der Flußufer; G. Art. 109
schützt Bezeichnungen der Uferlinie; 110 Z. 4 be-
droht das Einwerfen von Schutt, Unrat usw.;
Polst G. Art. 32 Z. 3 schützt die für Wassersnot
best. Gerätschaften und Einrichtungen, Art. 48
bedroht Verunreinigung und Verderben des zu
Eef ebrauch best. Wassers von OQuellen und
ächen; Art. 44 gibt die strafrechtl. Grundlage
für Schiffahrts= und Flößerei O., (. d.
I—V u. VIII Haller, VI u. VII Gugenhan.
Flußregulierungen s. Flußpolizei III. IV;
Wasserrecht II. ·
Flusschiffahrt s. Schiffahrt I.
Flußteich s. Fischteich.
Fohlenaufzuchtanstalt s. Gestütswesen III 1.
Fohlenweiden s. Gestütswesen III 6. .
Forderungen der Bauhandwerker, Sicherung
der — s. Sicherung.
Forellenteich s. Fischteich.
Forellenzucht, Salmonidenz. Da die wertvoll-
sten Fische unserer Gewässer, Lachse, For., Saib-
linge und Aeschen aus mehrfachen Ursachen zu
leiden haben und deshalb ihre Zahl, namentlich
seit dem großart. Aufschwung der Industrie und
der Ausdehnung der Städte, zurückgegangen ist,
hat man versucht, sie auf künstl. Weg zu ver-
mehren. Erfinder der künstl. Fischzucht ist ein
d. Landwirt, Stephan Jakobi in Lippe-Detmold,
1784. Seine Erfindung ist aber in Vergessen-
heit geraten. Erst gegen Mitte des vor. Jahrh.
ist die künstl. FZ. von 2 Vogesenfischern wieder
entdeckt worden. König Wilhelm I. von W. war
einer der ersten, der eine F.ZAnst. in D. angelegt
E, 1854 an der Ausmündung des Monrepos-
ees, nachher in Scharnhausen. Bis 1890 wurden
Bachfor. in W. nur in kleiner Zahl künstl. ver-
mehrt, während jetzt gegen 100 gut eingerichtete
Fünst. vorhanden sind, in denen jährl. viele Mil-
lionen junger Bachfor., Bachsaiblinge, Regen-
bogenfor, usw. gewonnen werden. Die künstl.
F3. stützt sich darauf, daß die Fortpflanzungs-
elemente der F. in reifem Zustand lose in dem
Flußregulierungen — Forellenzucht.
Bauch der Salmoniden sich befinden, daher leicht
herausgedrückt („herausgemolken“) werden können,
und daß die Befruchtung der Eier außerhalb des
weibl. Organismus sich vollzieht, s. Bachfor. Die
einfachste Form einer FBrutanst. besteht darin,
daß man einen längl. Holz= oder Bilechkasten,
dessen Schmalseiten mit Löchern versehen sind,
und der teilw. mit grobem Kies gefüllt ist, in
einen Quellbach legt. Auf dem Kies werden die
befruchteten Eier ausgebreitet und tägl. nach-
gesehen. Die abgestorbenen Eier, die sich durch
ihre milchweiße Färbung kenntlich machen, sind
stets sofort zu beseitigen, da sie sonst die ge-
sunden Eier anstecken. Je nach der Temperatur
des Wassers dauert das Brutgeschäft 4—8 W.,
und zwar um so länger, je kälter das Wasser ist;
dann platzt die Eihaut und aus dem Eis schlüpft
ein Fischchen, das am Bauch mit einem großen
Sack, Dotterblase oder -sack, in dem sich die nöt.
Reservestoffe zur Ernährung und Ausbildung des
jungen Fischchens in den nächst. Wochen befinden,
versehen ist und das deshalb anfänglich nur ge-
ringe Schwimmfähigkeit besitzt. Der Dottersack
wird dann immer kleiner und wenn er fast voll-
ständig vesorbsert ist, kann das Fischchen als sog.
Dottersackbrut in kleine Bäche eingesetzt
werden. Werden die jungen Fischchen in der
Brutkiste mit feinzerriebener Leber, Milz, Hirn,
Rückenmark, gekochten Eiern usw. einige Zeit
lang gefüttert und dadurch größer und wider-
standsfähiger, so kommen sie als Freßbrut in
den Handel. In größeren F#ZAnst. benützt man-
jetzt gewöhnl. kalifornische Bruttröge, die aus
Blech hergestellt und innen mit einem zweiten
Boden aus gelochtem Blech oder Drahtgewebe,
auf dem die befruchteten Eier ausgebreitet wer-
den, versehen sind. Da die Eier durch Schlamm-
ablagerung leiden, wird vor der Brutanst. i. d. R.
eine Einrichtung zum Filtrieren des Wassers an-
gebracht. Man leitet dass. durch größere Be-
hälter, die mit Kies oder Badeschwammstückchen
gefüllt sind. In ganz großen Brutanst. bringt
man die Brut nach dem Verschwinden des Dotter-
sacks in größere Behälter aus Zement, Blech oder
Holz mit starkem Wasserzufluß, sog. Kinderstuben,
um sie hier an die Aufnahme fester Nahrung zu
gewöhnen. — Die kleinen Eier der Felchen und
Maränen werden gewöhnl. in zuckerhutförmigen
Gläsern, sog. Selbstauslesern, ausgebrütet. Vor-
aussetzung für die Benützung ders. ist die Mög-
lichkeit, den Wasserdruck genau zu regeln, also
der Anschluß an ein Hochreservoir. Es wird
immer nur soviel Wasser zugeleitet, daß die Eier
in eine langsam rotierende Bewegung kommen.
Stirbt dann ein Ei ab, und nimmt es infolge der
Gasbildung ein größeres Volumen und ein ge-
ringeres spez. Gewicht an, so wird es durch das
am unteren und zugespitzten Ende des Glases zu-
geleitete Wasser über den oberen Rand dess. fort-
gespült. Die Brut dieser Fischarten ist so klein,
daß eine Fütterung ders. sich nicht durchführen
läßt. Sie wird daher vor dem vollständigen Ver-
schwinden des Dottersacks in die Teiche oder Seen
gesetzt. in denen sie heranwachsen soll. — Die
ersendung von ForEiern geelingt am besten,