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11. 6. 01 in betreff der Beförderung von amtl.
Ausfertigungen in Angel. der fr. G. an im Ausl.
befindl. Beteiligte nebst Anhang, b. die internatio-
nale Nachlaß= und Vormundschaftsbehandlung,
Abl. 43; V. 20. 11. 05 b. die im Ausland zu er-
ledigenden Ersuchungschreiben der Justizbeh.,
Abl. 99; V. 30. 4. 09 b. den unmittelbaren Ver-
kehr der Justizbeh. mit den Kais. d. Konsulaten,
Abl. 87; V. 30. 4. 09 b. das Haager Abkommen
über den Zivilprozeß 17. 7. 05, Abl. 87; V. in dems.
Betr. 18. 5. 00, Abl. 99; 29. 7. 09, Abl. 120; 25.
8. 09, Abl. 183; 11. 11. 09, Abl. 212; 22. 2. 10,
Abl. 31; 20. 5. 10, Abl. 116; 14. 6. 10, Abl. 119;
V. 6. 11. 99 b. die Abgrenzung der amtl. Ge-
schäfte der Bezirksnotare und sonst. Beamter der
fr. G., Abl. 407; V. 1. 11. 99 b. die öff. Notare,
Abl. 395; V. 4. 12. 99 b. die Dienstvorschr. für die
Bezirksnotariate, Abl. 431; V. 2. 12. 09 b. die
Visitation der Grundbuchämter sowie der ordentl.
Vormundschafts= und Nachlaßgerichte, Abl. 227.
— Kostenwesen: W. G. 1. 12. 06 b. die Ge-
richtskosten in Angel. der fr. G. usw., Rgbl. 755
(Gerichtskostenordnung, GKO); V. 4. 8. 07 b. die
Gerichtsk. in Angel. d. fr. G. usw., Abl. 23, Aend.
14. 3. 10, Abl. 80; KVO. 2. Z. 07 b. die Gebühren
der öff. Notare und anderer in Rechtsangel. täti-
ger Personen (Notariatsgebührenordnung, Not.=
Geb- O.), Rgbl. 63; W. G. 1. 12. 06 b. die landes-
rechtlichen Vorschr. über die Gebühren der Rechts-
anwälte (W. Geb- O. für Rechtsanw.), Rgbl. 811.—
# U. Im einzelnen ## sind Angelegenheiten der
fr. G. (abgesehen von Grundbuchsachen) in der
Hauptsache die folgenden: Die Volljährigkeits-
erklärung, AG.; die Genehmigung der Ermächti-
gung eines Mündels zum Betrieb eines Erwerbs-
geschäfts und ihre Zurücknahme; die Namensände-
rung. — Auf dem Gebiet des Eherechts
und des ehelichen Güterrechts: die Er-
setzung der Einwilligung des Vormunds zur Ehe-
schließung des Mündels und die Ersetzung der
elterlichen Einwilligung zur Eheschließung eines
für volljährig erklärten Kindes, AG.; die Ge-
nehmigung zur Anfechtung der Ehe und zur Er-
hebung der Scheidungsklage durch einen gesetzl.
Vertreter, AG.; die Aufhebung von Beschränkun-
gen der Schlüsselgewalt, die Ermächtigung zur
Kündigung und die Ersetzung der Zustimmung des
Mannes bei persönlichen Dienstleistungen der
Frau, AG., die Ersetzung der Zustimmung der
Frau bei Rechtsgeschäften über ihr eingebrachtes
Gut und über Gesamtgut; die Ersetzung der Zu-
stimmung des Manncs in persönlichen Angelegen-
heiten der Frau; die Genehmigung zum Abschluß
eines Ehevertrags eines beschränkt Geschäfts-
fähigen auf allg. Gütergemeinschaft und Fahrnis-
gemeinschaft; die Genehmigung zur Ablehnung
und zur Aufhebung der fortgesetzten Güter-
gemeinschaft durch den unter elterlicher Gewalt
oder Vormundschaft stehenden überlebenden Gat-
ten; die Genehmigung zum Verzicht eines minder-
jährigen Abkömmlings auf seinen Anteil am Ge-
samtgut der fortgesetzten Gütergemeinsch. — Auf
dem Gebiet des Eltern= und Kindes-
rechts: die Genehmigung zur Anfechtung der
Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Ehelichkeit und der Anerkennung der Ehelichkeit
durch den ges. Vertreter des geschäftsunfähigen
Ehemanns, AG.; die Bestimmung der Art des
elterlichen Unterhalts von Kindern aus bes. Grün-
den; die Genehmigung der Vereinbarung über
den Unterhalt des unehelichen Kindes; die Er-
setzung der Einwilligung sowie die Genehmigung
des Antrags und der Einwilligung bei der Ehe-
lichkeitserklärung, AG.; die Genehmigung des von
einem ges. Vertreter für einen beschränkt Ge-
schäftsfähigen geschlossenen Annahmevertrags und
des Aufhebungsvertrags und der Anfechtung des
Annahmevertrags und der Einwilligung in solchen
Fällen bei der Annahme an Kindesstatt, AG.— Auf
dem Gebiet der elterlichen Gewalt:
die Entziehung der Vertretung durch den Gewalt-
haber bei kollidierenden Interessen; die Unter-
stützung des Gewalthabers bei der Erziehung; be-
stimmte Anordnungen hinsichtlich der Kinder im
Fall der Scheidung, AG.; die Aufsicht über den
Gewalthaber, bes. die Erteilung der für bestimmte
vermögensrechtliche Geschäfte erforderlichen Ge-
nehmigung und das Einschreiten gegen den Ge-
walthaber wegen Pflichtverletzungen (Entziehung
der Vermögensverwaltung und der Nutznießung so-
wie der Vermögensverwaltung allein, Verhängung
von Ordnungstrafen) .; die Feststellung des
Ruhens der elterlichen Gewalt; die Uebertragung
der elterlichen Gewalt an die Mutter; die Bestel-
lung eines Beistands der Mutter; die Aufsicht über
den Beistand, die Genehmigung zu bestimmten Ge-
schäften des Beistands und die Entlassung desselben
(im Falle von Pflichtwidrigkeit), AG.; die Auf-
hebung der Beistandschaft. — Auf dem Gebiet
des Vormundschaftswesensn: die Anord-
nung einer Vormundschaft und einer Pflegschaft;
die Aufsicht über den Vormund und den Pfleger
(Ordnungstrafen zwecks Uebernahme des Amts und
sonst, soweit die Strafe im Einzelfall 30 über-
steigt, ferner die Entziehung der Sorge für die
religiöse Erziehung des Mündels, 2G.), bes. die
Erteilung der Genehmigung zu bestimmten Rechts-
geschäften; die Entlassung des Vormunds und des
Pflegers (im Fall der Pflichtwidrigkeit A#G.); die
Aufhebung der Vormundschaft und der Pflegschaft
(in bestimmten Fällen 2.); die Einsetzung und
die Aufhebung eines Familienrats sowie die Mit-
wirkung bei dems., A#G. — Auf dem Gebiet
des Nachlaß= und Teilungswesens : die
Sicherung des Nachlasses (Siegelung, Hinter-
legung, Nachlaßverzeichnis, Nachlaßpflegschaft); die
Cröffnung der Verfügungen von Todes wegen;
die Ermittlung der Erben und die Feststellung des
Fiskus als Erben; die Auseinandersetzung des
Nachlasses und des Gesamtgutes einer ehelichen
Gütergemeinschaft; die Erteilung des Erbscheins
und sonstiger Nachfolgezeugnisse sowie die Ein-
ziehung und Kraftloserklärung dieser Urkunden;
die Tätigkeit bei der Inventarerrichtung, der
Testamentsvollstreckung und der Nachlaßverwaltung
(Anordnung der Nachlaßverwaltung auf Gläubiger-
antrag AG.); endlich in einer Reihe von Fällen
die Entgegennahme von Erklärungen (bes. der
Ausschlagung der Erbschaft) und die Bestimmung