Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

Akadem. Grade — Aktenordnung. 
Kunstschule, seit 1901 K. A. d. b. K., hat den Zweck, 
in den Fächern der Bildhauerei, Malerei und 
Graphik bis zur künstlerischen Selbständigkeit aus- 
zubilden. Geregelt sind ihre Verhältnisse durch die 
.Neuen organischen Bestimmungen“, M. 20. 7. 
96, Rabl. 74, abg. durch verschiedene ME. Orga- 
nisation: Die A. untersteht unmittelbar dem 
MS#Sch., sie wird verwaltet vom Direktor und dem 
Lehrerkonvent. Den Direktor ernennt der König 
auf Vorschlag des Min. nach Einvernehmen des 
Lehrerkonvents aus der Zahl der Hauptlehrer der 
Anstalt auf 2 Schuljahre. Der Lehrerkonv. besteht 
aus sämtlichen Hauptlehrern der Anstalt, einem 
Bertreter der Baukunst sowie aus solchen weiteren 
Mitgliedern, denen durch besondere Verfügung Sitz 
und Stimme im Lehrerkonvent eingeräumt wird. 
Der Unterricht an der Akademie umfaßt eine (vor- 
bereitende) Zeichenschule und folgende Fachschulen: 
Bildhauerschule, Malschulen und Komponierschulen 
(für Figur und Landschaft), Kupferstecher= und 
Radierschule, lithographische Werkstatt. Für sämt- 
liche Studierende finden im Winter gemeinschaft- 
liche Uebungen im Zeichnen nach Aktmodell statt, 
für die vorgerückteren werden im Sommer Aus- 
flüge zu Aufnahmen nach der Natur und zur Be- 
sichtigung von auswärtigen Kunstwerken ver- 
anstaltet. Neben diesem praktischen Unterricht wer- 
den Vorlesungen über Anatomie, Perspektive und 
Schattenlehre, Stillehre, Farben= und Natur- 
formenlehre, Maltechnik, Mythologie, Kultur= und 
Kunstgeschichte gehalten. Auch ist Gelegenheit zum 
Besuch der Vorlesungen über Aesthetik und Lite- 
raturgeschichte an der Technischen Hochschule ge- 
boten. Das Studienjahr beginnt im Herbst und 
ist in 2 Semester geteilt, von denen das WS. v. 
15. 10.—14. 3., das SS. v. 15. 3.—5. 7. läuft. 
Am Schluß jeden WS. wird eine Ausstellung von 
Schülerarbeiten veranstaltet, f. hervorragend aus- 
geführte Arbeiten der Komponierschulen werden 
goldene und silberne Medaillen und Belobungen, 
für Arbeiten sämtlicher Abteilungen Geldpreise 
verliehen; außerdem werden im Lauf des Jahres 
Konkurrenzaufgaben gestellt und die gelungensten 
Bearbeitungen durch Geldpreise und Belobungen 
ausgezeichnet. Die Studierenden der Aka- 
demie sind entweder ordentliche, welche zur 
regelmäßigen Teilnahme an einem Fachunterricht 
und den notwendigen Hilfsfächern verpflichtet sind, 
oder außerordentl., die nach Maßgabe der 
Raumverhältnisse zugelassen werden und am 
Unterricht in einer Fachschule nur insoweit teil- 
nchmen, als ihre Verhältnisse es gestatten. Da- 
neben können noch Hospitanten zum Besuch 
einzelner theoret. Fächer und des Aktzeichnens zu- 
gelassen werden. Für weibliche Studierende besteht 
eine besondere Damenmalschule. Die Aufnahme, 
die in jede Schule unmittelbar erfolgen kann, 
findet in der Regel zu Beginn eines Semesters 
statt, kann aber auch im Lauf des Schuljahrs er- 
folgen, Voraussetzung: Vollendung des 17. Lebens- 
jahrs, bei der Aufnahme in eine der Fachschulen 
der durch Probearbeiten zu führende Nachweis der 
erforderlichen Vorkenntnisse, Einwilligung des 
Vaters oder Vormunds zum Eintritt, stlich= Un- 
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bescholtenheit, Zeugnis über bisher genossenen 
wissenschaftlichen und künstlerischen Unterricht und 
Besitz der unentbehrlichen Existenzmittel. Die Auf- 
nahme ist zunächst eine probeweise und wird in 
der Regel nach Ablauf eines halben Jahres eine 
endgültige, wenn sich die hinreichende Befähigung 
des Studierenden unzweifelhaft herausgestellt hat. 
Die Aufnahme in die Zeichenschule verfügt der 
Direktor im Einverständnis mit dem betr. Lehrer, 
die Aufnahme in die Mal= und Komponierschulen 
und das Vorrücken von einer Schule in die andere 
der Lehrerkonvent. Die Wahl des Lehrers in den 
Mal-- und Komponierschulen steht den St. frei. Die 
St. bezahlen 10 X Eintrittsgeld beim erstmaligen 
Eintritt und bei einem späteren Wiedereintritt ein 
solches von 5 4, sowie für das Semester ein 
Unterrichtsgeld von 40 4 (Ausländer 60 5), die 
Hospitanten für ein Fach oder Vortrag 10 4, sonst 
20 4 ohne Eintrittsgeld. Bedürftigen ordentl. St. 
kann vom 3. Semester an das Unterrichtsgeld 
ganz oder teilweise nachgelassen werden (vgl. auch 
unten Stipendien). Die längste Dauer des Ver- 
bleibens an der A. ist auf 8 Jahre festgesetzt. In 
bes. Fällen können mit Genehmigung des Mini- 
steriums bes. Bestimmungen über die Studien- 
dauer getroffen werden. Stipendien: An 
talentvolle ordentl. St. werden vom 2. Semester 
an im Fall ihrer Mittellosigkeit zur Fort- 
setzung ihrer Studien an der A. oder für Studien- 
reisen Stipendien verliehen. Hiefür stehen zur 
Verfügung: für württ. Staatsangehörige: die 
Schul-= und Reisestipendien der A. jährl. 3428 4; 
mit ihrem Genuß ist der unentgeltliche Besuch der 
A. verbunden, die von Gegenbauersche Stift. zu 
einer Reise nach Italien, Kapital 27 600 4, die 
von Danneckersche Stift. für 2 Stipendien an einen 
Maler und einen Bildhauer, Kapital 9730 ; für 
sämtliche Studierende: das A. Schweizer- 
sche Legat, Kapital 6900.6, die Königin-Olga-Stift., 
Kapital 25 500 J4, die Stipendienstift. für Land- 
schaftsmaler (Landschaftsm. bevorzugt), Kapital 
20 200 M. l 
ehle. 
Akademische Grade s. Universität, Technische 
Hochschule. sit sch 
Akademischer Senat s. Universität. 
Akkumulatorenfabriken. Ueber Einrichtung und 
Betrieb von Anlagen zur Herstellung elektrischer 
A. aus Blei und Bleiverbindungen hat der Bdrt. 
auf Grund § 120e Abs. 1 GewO. zum Schutz der 
Arbeiter gegen Bleierkrankung bes. Vorschr. er- 
lassen, Rchsk Bek. 6. 5. 08, Rel. 172. Die Ver- 
wendung von Arbeiterinnen, sowie von jugend- 
lichen Arbeitern zu solchen Verrichtungen, die sie 
mit Blei oder Bleiverbindungen in Berührung 
bringen, ist untersagt, bes. Best. sind über die 
Arbeitszeit erwachsener männl. Arb. getroffen. 
Brenner. 
Aktenordnung, Akteneinsicht. Zu einer förder- 
lichen Geschäftsbehandlung trägt das Vorhanden- 
sein einer gutgeordneten Registratur wesentl. bei. 
Die w. VerwBeh. haben demnach hierauf schon 
seit altersher großes Gewicht gelegt und es wird 
auch in neuester Zeit mit Recht auf Einhaltung 
einer guten A. gedrungen. Wenn es auch an allg.
	        
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