Akadem. Grade — Aktenordnung.
Kunstschule, seit 1901 K. A. d. b. K., hat den Zweck,
in den Fächern der Bildhauerei, Malerei und
Graphik bis zur künstlerischen Selbständigkeit aus-
zubilden. Geregelt sind ihre Verhältnisse durch die
.Neuen organischen Bestimmungen“, M. 20. 7.
96, Rabl. 74, abg. durch verschiedene ME. Orga-
nisation: Die A. untersteht unmittelbar dem
MS#Sch., sie wird verwaltet vom Direktor und dem
Lehrerkonvent. Den Direktor ernennt der König
auf Vorschlag des Min. nach Einvernehmen des
Lehrerkonvents aus der Zahl der Hauptlehrer der
Anstalt auf 2 Schuljahre. Der Lehrerkonv. besteht
aus sämtlichen Hauptlehrern der Anstalt, einem
Bertreter der Baukunst sowie aus solchen weiteren
Mitgliedern, denen durch besondere Verfügung Sitz
und Stimme im Lehrerkonvent eingeräumt wird.
Der Unterricht an der Akademie umfaßt eine (vor-
bereitende) Zeichenschule und folgende Fachschulen:
Bildhauerschule, Malschulen und Komponierschulen
(für Figur und Landschaft), Kupferstecher= und
Radierschule, lithographische Werkstatt. Für sämt-
liche Studierende finden im Winter gemeinschaft-
liche Uebungen im Zeichnen nach Aktmodell statt,
für die vorgerückteren werden im Sommer Aus-
flüge zu Aufnahmen nach der Natur und zur Be-
sichtigung von auswärtigen Kunstwerken ver-
anstaltet. Neben diesem praktischen Unterricht wer-
den Vorlesungen über Anatomie, Perspektive und
Schattenlehre, Stillehre, Farben= und Natur-
formenlehre, Maltechnik, Mythologie, Kultur= und
Kunstgeschichte gehalten. Auch ist Gelegenheit zum
Besuch der Vorlesungen über Aesthetik und Lite-
raturgeschichte an der Technischen Hochschule ge-
boten. Das Studienjahr beginnt im Herbst und
ist in 2 Semester geteilt, von denen das WS. v.
15. 10.—14. 3., das SS. v. 15. 3.—5. 7. läuft.
Am Schluß jeden WS. wird eine Ausstellung von
Schülerarbeiten veranstaltet, f. hervorragend aus-
geführte Arbeiten der Komponierschulen werden
goldene und silberne Medaillen und Belobungen,
für Arbeiten sämtlicher Abteilungen Geldpreise
verliehen; außerdem werden im Lauf des Jahres
Konkurrenzaufgaben gestellt und die gelungensten
Bearbeitungen durch Geldpreise und Belobungen
ausgezeichnet. Die Studierenden der Aka-
demie sind entweder ordentliche, welche zur
regelmäßigen Teilnahme an einem Fachunterricht
und den notwendigen Hilfsfächern verpflichtet sind,
oder außerordentl., die nach Maßgabe der
Raumverhältnisse zugelassen werden und am
Unterricht in einer Fachschule nur insoweit teil-
nchmen, als ihre Verhältnisse es gestatten. Da-
neben können noch Hospitanten zum Besuch
einzelner theoret. Fächer und des Aktzeichnens zu-
gelassen werden. Für weibliche Studierende besteht
eine besondere Damenmalschule. Die Aufnahme,
die in jede Schule unmittelbar erfolgen kann,
findet in der Regel zu Beginn eines Semesters
statt, kann aber auch im Lauf des Schuljahrs er-
folgen, Voraussetzung: Vollendung des 17. Lebens-
jahrs, bei der Aufnahme in eine der Fachschulen
der durch Probearbeiten zu führende Nachweis der
erforderlichen Vorkenntnisse, Einwilligung des
Vaters oder Vormunds zum Eintritt, stlich= Un-
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bescholtenheit, Zeugnis über bisher genossenen
wissenschaftlichen und künstlerischen Unterricht und
Besitz der unentbehrlichen Existenzmittel. Die Auf-
nahme ist zunächst eine probeweise und wird in
der Regel nach Ablauf eines halben Jahres eine
endgültige, wenn sich die hinreichende Befähigung
des Studierenden unzweifelhaft herausgestellt hat.
Die Aufnahme in die Zeichenschule verfügt der
Direktor im Einverständnis mit dem betr. Lehrer,
die Aufnahme in die Mal= und Komponierschulen
und das Vorrücken von einer Schule in die andere
der Lehrerkonvent. Die Wahl des Lehrers in den
Mal-- und Komponierschulen steht den St. frei. Die
St. bezahlen 10 X Eintrittsgeld beim erstmaligen
Eintritt und bei einem späteren Wiedereintritt ein
solches von 5 4, sowie für das Semester ein
Unterrichtsgeld von 40 4 (Ausländer 60 5), die
Hospitanten für ein Fach oder Vortrag 10 4, sonst
20 4 ohne Eintrittsgeld. Bedürftigen ordentl. St.
kann vom 3. Semester an das Unterrichtsgeld
ganz oder teilweise nachgelassen werden (vgl. auch
unten Stipendien). Die längste Dauer des Ver-
bleibens an der A. ist auf 8 Jahre festgesetzt. In
bes. Fällen können mit Genehmigung des Mini-
steriums bes. Bestimmungen über die Studien-
dauer getroffen werden. Stipendien: An
talentvolle ordentl. St. werden vom 2. Semester
an im Fall ihrer Mittellosigkeit zur Fort-
setzung ihrer Studien an der A. oder für Studien-
reisen Stipendien verliehen. Hiefür stehen zur
Verfügung: für württ. Staatsangehörige: die
Schul-= und Reisestipendien der A. jährl. 3428 4;
mit ihrem Genuß ist der unentgeltliche Besuch der
A. verbunden, die von Gegenbauersche Stift. zu
einer Reise nach Italien, Kapital 27 600 4, die
von Danneckersche Stift. für 2 Stipendien an einen
Maler und einen Bildhauer, Kapital 9730 ; für
sämtliche Studierende: das A. Schweizer-
sche Legat, Kapital 6900.6, die Königin-Olga-Stift.,
Kapital 25 500 J4, die Stipendienstift. für Land-
schaftsmaler (Landschaftsm. bevorzugt), Kapital
20 200 M. l
ehle.
Akademische Grade s. Universität, Technische
Hochschule. sit sch
Akademischer Senat s. Universität.
Akkumulatorenfabriken. Ueber Einrichtung und
Betrieb von Anlagen zur Herstellung elektrischer
A. aus Blei und Bleiverbindungen hat der Bdrt.
auf Grund § 120e Abs. 1 GewO. zum Schutz der
Arbeiter gegen Bleierkrankung bes. Vorschr. er-
lassen, Rchsk Bek. 6. 5. 08, Rel. 172. Die Ver-
wendung von Arbeiterinnen, sowie von jugend-
lichen Arbeitern zu solchen Verrichtungen, die sie
mit Blei oder Bleiverbindungen in Berührung
bringen, ist untersagt, bes. Best. sind über die
Arbeitszeit erwachsener männl. Arb. getroffen.
Brenner.
Aktenordnung, Akteneinsicht. Zu einer förder-
lichen Geschäftsbehandlung trägt das Vorhanden-
sein einer gutgeordneten Registratur wesentl. bei.
Die w. VerwBeh. haben demnach hierauf schon
seit altersher großes Gewicht gelegt und es wird
auch in neuester Zeit mit Recht auf Einhaltung
einer guten A. gedrungen. Wenn es auch an allg.