Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

Genossenschaften. 
dem Gläubiger gegenüber auf eine best. Summe 
beschränkt. — Die gesetzl. notw. Organe der 
G. sind Vorstand, Aufsichtsrat und Generalver- 
sammlung. In 7 Abschn. handelt das Ges. von 
Errichtung der G., von den Rechtsverhältnissen 
der G. und der Genossen, von der Vertretung der 
G. und Geschäftsführung für sie, vom Ausscheiden 
einz. Genossen, von Auflösung und Nichtigkeit der 
G., Konkursverfahren und Haftpflicht der Ge- 
nossen. Die bes Bestimmungen für G. m. unbeschr. 
"4- jfür G. m. unbeschr. Nachschußpflicht, für G. 
b. H. und für die Umwandlung von G. ent- 
hbe# der 8. Abschn. E. G. gelten als Kaufleute 
i. S. des HGB., soweit nicht das Ges. betr. die 
Erwerbs= und Wirtschafts abweichende Best. ent- 
hält. Das letztere G. i. d. F. des nach Maßgabe 
des Art. 13 E. 5. H. 10. 5. 97 festgesetzten 
Textes, s. Rol. kr. 810 f. Bek. betr. Führung des 
GRegisters und die Anmeldungen z. d. Reg. 1. 7 
99, RGBl. 347, Min Just V. 9. 11. 99, betr. Füh- 
rung des GReg., Rabl. 844. Ueber das gewerbl. 
Genassenschaftswesen s. auch Gewerbeförderung 
D. I. — Die größte Bedeutung hat das 
Snses auf 1 landwirtschaftlichem Gebiet 
erlangt, und zwar bes. für die bäuerliche 
Landw., indem durch den Zusammenschluß der 
kleineren und mittl. Landwirte denselben die Vor- 
teile des Großbetriebs verschafft und so ihre Ver- 
hältnisse verbessert werden, und zwar ebenso in 
Hinfsicht der Beschaffung des notwendigen Be- 
triebskapitals als namentlich auch in Hinsicht des 
Bezugs der Wirtschaftsbedürfnisse und des Ab- 
satzes der Produkte. — Die Darlehens- 
kassenvereine (s. Personalkredit) mit den 
sonstigen E. landw. G. im Verband landw. 
G. in W. vereinigt, s. d., sind von allen 
landw. G. in W. zuerst in größerer Zahl 
entstanden. Die mit ihnen gemachten gün- 
stigen Erfahrungen führten zur Gründung 
landw. Produktiv= und Absatz-. Die weit 
überwiegende Zahl der Darlehenskassen V. ist zu- 
gleich mit dem landw. Einkaufswesen befaßt. Be- 
sondere Einkaufs G. (landw. Konsum V.) bestehen 
fast nur in Landesteilen mit vielfach nicht ge- 
schlossenen Gden, in denen die Verhältnisse für 
die Einrichtung der DKV. weniger günstige sind, 
daher sie hier teilweise fehlen oder erft nachfolgten. 
Die Anschauung, daß D##. bloß Kreditinstitute 
sein sollten, ist längst nicht mehr haltbar. Die 
Verbindung der Betätigung als Kreditinstitut 
und des Einkaufs von Wirtschaftsbedürfnissen 
und des Verkaufs der landw. Produkte hat keine 
Nachteile im Gefolge, ist vielmehr gut durchzu- 
führen und geeignet, das Interesse an dem Verein 
zu beleben und ihn leistungsfähiger zu machen, 
während bei Schaffung bes. Einkaufsvereinigungen 
die Kräfte sich zersplittern und Einrichtung und 
Betricb verteuert werden. Außerd. hat der DK. 
den Vorzug des Klagerechts und der eigenen 
Rechtsfähigkeit überhaupt, der gesicherten Kon- 
trolle und ges. Rechnungsrevision u. A. Auch die 
Anschaffung einfacherer landw. Maschinen zur 
gemeins. Benützung der Mitgl. u. Aehnl. wird von 
den DKV. unternommen. Für Zwecke, die nicht 
Haller, Handwörterbuch. 
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allen Gde Glied., sondern nur einer beschränkt. Zahl 
dienen, sind bes. G. zu bilden. Sie werden, wenn 
größere Kredite für Grunderwerb, Gebäude, Ma- 
schineneinrichtungen nötig sind, i. d. R. als G. m. 
unb. H., sonst als G. m. b. H., auch als freie Ver- 
einigung, eingerichtet, letzterenfalls nach BG. 
§ 705 f. Während Zucht G., Vereine zur Förder. des 
Landbaus, Obstbaus und Weinbaus und für ähnl. 
Zwecke der Eintragung i. d. R. nicht bedürfen, sind 
für Produktiv G., wie Molkereibetriebe und Absatz- 
G. die Rechte der E. G. nicht zu entbehren. Tat- 
sächlich sind in W. außer den landw. Konsum V., 
die an die Oberschwäb. Zentral G. (Sitz Haslach 
O. Leutkirch) oder den (bad.-w.) Bauernverein 
(Sitz Heilbronn, früher Unterverband), angeschloss. 
sind, eine Anzahl genossenschaftl. Molkereien und 
kleinere Absatz G. für Getreide usw. zurzeit noch 
nicht eingetragen, doch schreitet die Zahl der Ein- 
tragungen namentlich bei den Gesellschaftsmolke- 
reien fort. — Durch das 1# genossensch. Einkaufs- 
wesen u ist die bäuerl. Wirtschaft für den Bezug 
ihrer Bedürfnisse vom Zwischenhandel unabhängig 
geworden und dem Bedürfnis des möglichst wenig 
verteuerten Bezugs ein wandfreier Ware 
entsprochen. Außer den DKV. und ldw. Konsum- 
V., Rohstoff V., sind mit dem Einkauf noch die ldw. 
BezV. und sonstig ldw. Organisationen (Bund 
der Landw.) in größ. Umfang befaßt. Auch der ein- 
zelne örtl. Verein vermag aber das Einkaufs- 
wesen von sich aus nicht vollständig durchzuführen. 
Und wie die örtl. Vereine in Verbände und Zentral- 
einkaufs G., so sind auch diese wieder in landw. 
Organisationen, ganz Deutschland umfassende Be- 
zugsvereinigungen wenigstens für die Beschaffung 
gewisser Stoffe zusammengeschlossen. Zentrale des 
genossenschaftl. Einkaufswesens der w. landw. G. 
ist die Kaufstelle des Verbandes landw. G., Stutt- 
gart, Urbanstr. 12; sie vermittelt den Bezug der 
mancherlei Stoffe, bes. künstlichen Düngers und 
Kraftfuttermittel aller Arten sowie ldw. Maschinen 
für die verbandsangehörigen G. und mit dem Ein- 
kaufswesen befaßte landw. BezV., s. bei Verband 
landw. Genossenschaften und Kaufstelle. Für die 
in Oberschwaben bestehenden nicht eingetr. Idw. 
Konsum V. und eine Anzahl von D#. ist Ein- 
koufszentrale die Oberschwähb. Zentral G. 
m. b. H. in Haslach OA. Leutkirch. Selbst- 
verständlich wachsen die Vorteile, die durch den ge- 
meinsamen Einkauf erreicht werden, mit der 
Steigerung der Bedarfskonzentration. Neben 
Preisersparnis spielt die größte Rolle die 
QOualitätsgarantie. Hierauf zu gründende 
Schadenersatzforderungen könnte der einzelne selten 
durchsetzen, die Kontrolle zugunsten des mittleren 
und kleinen Landwirts wäre auf anderem Weg 
nicht durchführbar. Sie stellt fest, ob die gelieferten 
Düngemittel den erforderten Mindestgehalt an 
Pflanzennährstoffen, die Futtermittel den be- 
stimmten Gehalt an Nährstoffen enthalten. Die 
Begutachtung liegt für W. bei der Versuchstation 
der ldw. Hochschule Hohenheim auf Grund der von 
den Beziehern einzusendenden Proben. Auch die 
Saatgutvermittlung ist von der bLausstelle des Ver- 
bands unter Beratung durch die K. Saatzucht- 
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