Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

Gewerbeförderung. 
tätigkeit der Anst. s. u. IV. — 2. Der ch. UAnst. ist 
angegliedert eine Papierprüfungstelle, 
welche die für die Pap Industrie notwendigen 
Unters. von Rohstoffen und Fabrikaten ausführt, 
daneben aber auch die bei den Beh. verwendeten 
Pap. auf vorschriftsmäßige Beschaffenheit unterf. 
Bei der PrSt. sind die Wasserzeichen der für die 
Lieferung an Beh. in Betracht kommenden Nor- 
malpap. eingetragen und die Pap. hinterlegt; das 
Verz. derj. Pap Fabrikanten, deren Wasser Z. bei 
der Anst. eingetragen sind, ist von ihr zu beziehen. 
— 83. Bei dem Technikum für Textilindustrie in 
Reutlingen (s. Fachschulen) ist ein staatlich autori- 
siertes, mit öff. Glauben ausgestattetes Prüf- 
amt für Textilstoffe eingerichtet, das auf 
Antrag die Unters. von Textilrohst. und Textilfabr. 
hins. Zusammensetz., Feinheit, Festigkeit, Feuchtig- 
keit usw. gegen Gebühren vornimmt und die Auf- 
gabe hat, Verfahren, Apparate und Vorrichtungen 
für die Unters. von Textilstoffen und -Fabrikaten 
zu prüfen und zu vervollkommnen, auch Indu- 
strielle durch Mitteilung der geeignetsten und voll- 
kommensten Apparate zu beraten. — 4. Verwer- 
tung des Ingenieurlaboratoriums 
der Techn. Hochschule für gewerb- 
liche Zwecke. Diese Anst. führt Unters. über 
Leistungsfähigkeit und Kohlenverbrauch von 
Dampfkesseln, Leistungsfähigkeit und Dampf- 
verbrauch von Dampfmaschinen, Leistung und 
Kraftverbrauch sonst. Kraftmaschinen, ferner 
Unters. von Pumpen usw. für Private aus. Um 
die Anst. für die unmittelb. Bedürfnisse der Gew.= 
Treib. mehr, als dies sonst möglich wäre, nutzbar 
und nicht nur der Großindustrie, sondern bes. 
auch den kl. gew. Anlagen zugänglich zu machen, 
wird ihr seit 1903 aus Mitteln der Zentralst. ein 
jährl. Zuschuß gewährt, der es ihr ermöglicht, für 
die Pr. kleinerer Gegenstände nur etwa die Hälfte 
der Selbstkosten anzurechnen. Die lebhafte Be- 
nützung der Anst. ist bei den hohen Kohlenpreisen 
in W. bes. wichtig. — N IV. Einrichtungen für den 
gewerblichen Unterricht. # 1. Die von der Zentralst. 
veranst. 1 Meisterkurse. 1 Der Schwerpunkt des 
Zew. Unterrichts liegt in den der Zst. unterstehen- 
den gew. Fachschulen, sf. d., und den gew. 
Fortbildungschulen (Gewerbe- und Handel- 
schulen, s. d.). Diese Schulen sind von größter Be- 
deutung als Mittel zur gründlichen Ausbildung 
der gew. Jugend. Für ältere, bes. selb- 
ständige Gew Treib. ist aber der schulmäß. 
Unterricht dieser Bildungsanst. im allg. nicht ge- 
eignet. Auch den selbst. Gew TTreib. muß aber Ge- 
legenheit gegeben werden, Lücken in ihrer Aus- 
bildung auszufüllen und sich jeweils mit neuen 
Errungenschaften der Technik, den neuesten Werk- 
zeugen, Kraft= und Arbeitsmaschinen, neuen 
Arbeitsweisen und Verfahren bekannt zu machen. 
Als hervorrag. Mittel zur Befried. dieses Bedürf- 
nisses haben sich die sog. Meisterkurse be- 
währt. Es sind dies unständ. Unterrichtsveranstal- 
tungen von kürzerer Dauer, die, in 1. Linie für 
gew. Unternehmer, bes. Handwerksmeister, be- 
stimmt, nicht das gesamte Gebiet der für ein Gew. 
in Betracht kommenden Kenntnisse und Fertig- 
  
  
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keiten, sondern einen mehr oder weniger eng be— 
grenzten, nach den prakt. Bedürfn. bemess. Aus. 
schnitt dieses Lehrstoffs in anleit. und anreg. 
Weise behandeln und, indem sie den übl. Grad der 
Ausbildung als vorhanden voraussetzen, nur eine 
Ergänzung, Verbesserung und Vertiefung dieser 
Bildung in einzelnen Teilen anstreben. Ein Teil 
der K. dient ausschl. der Vermittelung allg. Kennt- 
nisse der gew. Wirtschaftsführung (Buchführung, 
Kostenberechnung usw.), ein großer Teil der K. ist 
aber rein technisch, wobei sich der Unterricht ent- 
weder auf Wort und Anschauung beschränkt oder 
die Kursteilnehmer zu eigener Handtätigkeit mit 
praktischer Ausführung heranzieht. Nam. die techn. 
K. werden zu immer größerer und vielseitigerer 
Wirkung gebracht. Weitaus die meisten K. werden 
in Stuttgart abgehalten; einige werden regelmäßig 
an den außerhalb St. gelegenen, der Zentralst. 
untersteh. gew. Fachschulen, veranstaltet. Die Zu- 
lassung zu den K. ist i. d. R. nicht von Er- 
füllung best. Zulassungsbedingungen, dem Nach- 
weis best. Kenntnisse u. dgl. abhängig; wohl aber 
sollen sich die gew. Vereinigungen, durch welche die 
Anmeldungen i. d. R. vermittelt werden, bei der 
Vorlage darüber aussprechen, ob die einzelnen Be- 
werber nach Kenntnissen und ihrer Veranlagung 
im allg. Gewähr dafür bieten, daß sie an einem K. 
mit ausreichendem Erfolg teilzunehmen vermögen, 
so daß Bewerber, welche die übr. Teilnehmer hem- 
men würden, ohne selbst einen Nutzen aus dem K. 
ziehen zu können, zurückgewiesen werden können. 
Ist eine Beschränkung der Zahl der Besucher ge- 
boten, so erhalten Meister vor den Gesellen, unter 
den letzteren diej., die im Begriff stehen, sich selbst. 
zu machen, vor jüngeren und die fachlich tüchtigsten 
vor weniger tücht. Bewerbern den Vorzug. Mit 
ganz vereinzelten Ausnahmen haben die K. acht- 
stündigen Tagesunterricht. Ihre Dauer ist eine 
sehr verschiedene, nach der Ausdehnung des Unter- 
richtstoffs 3 Tage bis 6 Wochen. Der Unterricht ist 
größtenteils unentgeltlich. Unbemittelten 
werden von der Zst. für die Kosten der Reise und 
des Aufenthalts am Ort der Abhaltung der K. 
Geldbeiträge gewährt, die bei kurzen K. sich 
auf Ersatz der Fahrtkosten der Reise zum und vom 
Ort beschränken, bei K. von längerer Dauer aber 
außerdem für auswärt. Teilnehmer auch noch 
teilw. Ersatz für erhöhten Lebensaufwand um- 
fassen. Die Höchstzahl der Teilnehmer eines 
K. schwankt zwischen 10 und 20. Als Lehrer 
werden, soweit nicht der Wanderl. oder techn. Be- 
amte der Zst. oder an den Sitzen der staatl. Fach- 
schulen deren Lehrpersonal beigezogen werden, bes. 
tüchtige Handwerksmeister, die in der kursfreien 
Zeit ihr Gew. selbst. betreiben, oder Werkführer 
rößerer Betriebe und Privattechniker, z. T. auch 
rivatfachlehrer von Beruf verwendet. Den gew. 
Vereinigungen wird Gelegenheit zur Aeußerung 
von Wünschen über Einrichtung neuer K. gegeben, 
und über die Einzelheiten der Veranstaltung neuer 
K. wird mit ausgezeichneten Vertretern der bet. 
Gewgzweige Rücksprache genommen. Was den 
Lehrstoff anlangt, so weichen die einzelnen 
Kurse sowohl in Beziehung auf das Maß, inwie-
	        
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