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der d. und w. Industrie an änternat. A. handelt,
die Bemühungen der Reichskommissare zur Ge-
winnung w. Aussteller zu unterstützen. Ferner
entsendet die Zst. in einz. Fällen ausnahmsw. auch
heute noch zu einer oder der anderen internat. A.
bes. Arbeitskommissare, wendet u. U. auch zur
künstl. Ausgestaltung der W. Abt. Geldmittel auf,
wie dies z. B. bei der internat. A. moderner deko-
rativer Kunst in Turin 1902 geschah. In solchen
Fällen, in denen ein bes. starkes Zuströmen w.
Gew Tr. zu einer intern. Ausst. zu erwarten ist,
trifft die Zst. auch jetzt noch bes. Veranstaltungen
zur Auskunfterteilung an die w. Ausstellungs-
besucher, so 1900 in Paris. Zu den bedeutenderen
ausw. allg. und Fach A. entsendet die Zst. auf ihre
Kosten Sachverständige, die ihre Wahrnehmungen
später den w. Gewer. zugänglich zu machen und
auf Einführung von Verbesserungen in den gew.
Betr. hinzuwirken haben. Endlich gewährt die Zst.
auch an GewTr., Techniker, Werkmeister und
Arbeiter, die sich über einen tüchtigen eigenen Ge-
schäftsbetr. oder über hervorragende Leistungen in
einem fremden Geschäft ausweisen und die Fähig-
keit und geschäftl. Erfahrung besitzen, um aus dem
Besuch einer gew. A. für sich und andere Nutzen
zu ziehen, Geldbeiträge zum Besuch bedeut. A. —
XIII. Die Förderung des Genossenschaftswesens
in Gewerbe und Handel # erfolgt insbes. durch:
1. allg. Aufklärung der Kleingew Tr. über Be-
deutung des GenossenschW. für Hebung des Klein-
gewerbes und über Einricht., Art und Weise der
Gründung usw. der versch. Arten von Genossensch.
durch Vorträge, durch das Gl., durch Förderung
der Herausgabe volkstüml. Druckschr. über das.
gew. Genossensch Wes., auf dem Weg schriftl. und
mündl. Auskünfte, endl. durch die Meisterkurse,
oben IV. 1, deren Teilnehmer i. d. R. mit dem
Wesen, der Organisation und Bedeutung der
Handwerkergenossensch. bekannt gemacht werden.
— 2. Ausbildung von Kleingew r. für das Ge-
nossenschaftsw. zur Verwendung bei der Grün-
dung einz. Genossensch. und als Vorstands= und
Aufsichtsratsmitgl., Verwalter, Geschäftsführer
usw. durch bes. Unterrichtskurse. — 3. Verwilligung
von Reisekostenbeiträgen an einz. Pers., die bes.
dazu berufen sind, im kleingew. Genossensch W.
eine prakt., über die einzelne Genossensch. hinaus-
greifende Tätigkeit zu entfalten, um diesen zu er-
möglichen, das Handwerkergenossenschaftswesen in
andern Teilen des Reichs und im Ausland aus
eigener Anschauung kennen zu lernen. —
4. Förderung der Verbandsorganisation der
Einzelgenossensch. zur Sicherung einer geordneten
Revision nach Maßg. des Genossensch G., zur sach-
gemäßen Beratung und gemeins. Wahrnehmung
der Interessen der Verbandsgenossensch. und zur
weiteren Ausbreitung des GenossenschV. In W.
bestehen z. Zt. 2 Genossensch Bbde, die in 1. Linie
für die Bedürfnisse des Handels und Gew. berech-
net sind, der Revisionsverband der Württ. Kredit-
genossensch. und der Verb. W. Handwerker Gen.
Der erstere Vbd. bezieht keinerlei staatl. Geldunter-
stützung, anders liegen die Verh. beim zweiten.
Gegr. 1904 auf Anregung der Zst. und unter Mit-
Gewerbeförderung.
wirkung der Handwerksk., hat der Vbd. w. Handw.-
Genossensch. seither eine lebhafte und wirk-
same Tätigkeit entwickelt, nicht nur bez. der Revi-
sion, sondern namentl. auch bez. der fortgesetzten
eingehenden Beratung und Unterweisung der Ein-
zelgenossensch., bez. der Mitarbeit bei Errichtung
und Einrichtung neuer Einzelgenossensch., der Vor-
bereitung ihrer Satzungen, des Verkehrs mit den
Registergerichten usw., ferner bez. der Vermitt-
lung des Ankaufs von Kraft= und Arbeitsmasch.
für Werkgenossensch., endlich bez. der Eröffnung
geeigneter Kreditquellen für einz. HandwGen., wo-
bei bes. die Herstellung und Erhaltung eines
freundl. Verhältnisses zu den besteh. Kreditgen.
in Betracht kommt. Im Oktober 1913 gehörten
dem Verband 73 Gen. an, mit einer Ausnahme
(Stuttgarter Einkaufsgen. der Spezerei= und
KolonialwHändl.) sämtl. HandwGen., und zwar
41 Einkaufs Gen., 26 Werks Gen., 6 Verkaufs Gen.,
die zus. über 3000 Einzelmitgl. umfaßten. 1912 be-
trugen bei den Verb#en. insges.: die Haftsummen
1 578 480 , der Vertaufserlös 8 567 825 J4, die
Bilanzsumme 4269 353 71, darunter eigenes Ge-
schäftskapital Geschäftsanteile und Reserven
1 195 804 J4, der Reingewinn 167 091 „X, die ver-
teilte Dividende 114 744 M, die Ueberweisung an
die Reserven 23 051 4. Die Art der Tätigkeit
dieses Vbds, die viel umfassender sein und weit
mehr ins einzelne gehen muß als diej. des er-
wähnten Revisionsvbds der W. Kredit Gen., ver-
ursacht erhebl. Kostenaufwand, der bis auf wei-
teres die Kräfte der dem Ubd. angehörenden,
großenteils nicht sehr kapitalkräftigen Gen. über-
steigt. Aus diesem Grund, und da das Bestehen
des Vbds eine notw. Voraussetzung für ersprießl.
Weiterentwicklung des HandwGen W. in W. bildet,
hat die Zst. nicht nur einen erhebl. Beitrag zu den
Kosten seiner ersten Einrichtung verwilligt, sondern
sie gibt dem Vbd auch einen ständ. Jahresbeitr. Zu
gleichem Zweck gewähren auch die 4 W. Hand-
werksk. jährl. Beitr. Der Rest der Vbdskosten
wird auf die Vbds Gen. nach dem Maßstab ihrer
Leistungsfähigkeit umgelegt. — 5. Die Gewäh-
rung staatl. Geldbeiträge an einz.
Erwerbs= und Wirtschafts Gen. Eine
finanz. Unterstützung der einzelnen Gen.
findet nur statt: a) in der Form von Beitr. an
eingetr. Gen. von KleingewTr. (Kredit-, Ein-
kaufs-, Absatz-, Werk= und Produktiv Gen. u. dal.)
zur Bestreitung der Kosten der ersten Einrichtung;
b) in der Form von Beitr. an eing. Gen. von
Kleingew Tr. zur Anschaffung von Kraft= und
Arbeitsmaschinen. Bei den ersteren Beitr., welche
die Uebernahme der Kosten der Eintragung ins
GenReg., der K. der öff. Bek. dieser Eintr., der
Sportel sowie eines Teils der Anschaffungskosten
des notw. Inventars u. dgl. auf die Staatskasse
zum Gegenstand haben, kommen i. d. R. nur höchst
bescheidene Beträge in Frage. Bei den Staats-
beitr. der letzteren Art, bei denen es sich um grö-
ßere Summen, bis zu 25 v. H. des Maschinen-
anschaffungswerts, handelt, steht die Absicht, voll-
kommene Maschinen auf die zweckmäßigste und
am meisten dauernden Erfolg versprechende Weise