Höhere Schulen.
Unterrichts, welche die Sch. erreichen, s. 8 6
Rbschn. 1; ch in humanistische, realgymnasiastische
und realistische Sch., mit den entspr. Reformtypen,
je nach dem Lehrziel, s. § 6 Abschn. III. Nicht zu
den h. Sch. i. e. S. gehören die Elementarsch., die
Stuttgarter sog. Bürgersch., die ebenso wie das sog.
Hausfrauenjahr, aus äußeren und histor. Gründen
der Aufsicht der Oberschulbeh. f. d. h. Sch. unter-
stellt sind, s. u. § 8 I. 2. — 8 2. uw. Entstehung #
der w. höheren Schulen. I. Schulen für die
männliche Jugend. Wie in anderen Teilen D.
bildeten in W. die Klostersch. alter Ordnung ur-
sprünglich die einzige Stätte gelehrter Bildungs-
möglichkeit. Junge Leute, die sich zu Welt-
geistlichen heranbilden wollten, fanden in den
Klöstern den Vorbereitungsunterricht und ebenso
waren die Laien, die sich gelehrte Kenntuie zu
erwerben wünschten, auf den Besuch dieser Sch. an-
gewiesen. Mit Zunahme der Bevölkerung und des
Bedürfnisses für gelehrten Unterricht stellten sich
ihnen an den kanonisch geordneten Kollegiatpfarr-
kirchen, den Chorstiftern, die sog. Stiftsch., als
Nachbildung der an dem Bischofsfitz bereits länger
bestehenden Domsch. zur Seite. Sie sind bereits
im 13. und 14. Jahrh. in W. (Backnang, Möck-
mühl, Sindelfingen, Herrenberg, Göppingen) ver-
treten gewesen. Die Sch. des Stifts Beutelsbach
wurde später nach Stuttgart verlegt und bildete
mit der dort schon bestehenden Sch. den Stamm
der nachmaligen Lateinsch. in St., die später als
Pädagogium durch Herzog Christoph gegr. und
weiterhin als Gymnasium illustre, 1686, für die
Entwicklung sämtl. w. Gymnasialsch. vorbildlich
wurde. An Zahl und Bedeutung treten indessen
diese Sch. weit zurück hinter der neuen Schul-
gattung, die seit dem 13. Jahrh. entstand, den
Stadtschulen. Durch Handel und Gewerbe zu
Wohlstand gelangt, hatten die Städte durch ihre
Handelsbeziehungen zu dem Ausland den Wert
der Schulbildung erkannt und waren zur Grün-
dung von Sch. geschritten, welche die Vorläufer der
Mehrzahl der heute noch bestehenden h. Sch. in
W. wurden. Sie waren bis zur Reformation die
Volksch. ihrer Zeit, da die lat. Sprache für das
bürgerl. und kirchl. Leben unentbehrlich und ebenso
Verkehrspr. wie Spr. der Kanzleien, Urkunden
und Schriftspr. der Gebildeten war. Aus der
Initiative der Städte hervorgegangen, find diese
Sch. auch in der ferneren Entwicklung Anst. der
Gemeinden geblieben, auch wenn zur Unter-
haltung der Sch. kirchl. Stiftungen und Kassen
aller Art, wie das Spital, der Heilige, der Armen-
kasten, das Stift, beizutragen hatten. Daran hat
auch die Reformation nichts geändert. Die Ueber-
weisung bisher kirchl. Gebäude an die Sch. und
die Zuschüsse, die zu den Lehrerbesoldungen von
der geistl. Verwaltung aus Mitteln der einge-
sangenen kirchl. Pfründen, Meßstiftungen usw. ge-
chöpft wurden, hat zwar dazu geführt, daß die
Reg. weitgehenden Einfluß auf die Organisation
und den Schulbetrieb gewann und das Lehrer-
besetzungsrecht für zahlreiche Stellen erwarb;
rechtlich blieben die Sch,. jedoch in der Unterhaltung
der Gden stehende Anstalten, für die die Leistungen
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des Staats lediglich Beiträge bildeten. Nach an-
fänglichem Stillstand fanden die Stadtsch. nach der
Reformation rasch weitere Verbreitung, so daß
1607 schon 47 lat. Sch. mit 47 Präzeptoren und
28 Kollaboratoren, 1798 55 Lateinsch. mit 108
Lehrern vorhanden waren. Späterhin war das
Schicksal wechselnd, politisch und wirtschaftlich un-
ruhige Zeiten, ungünstige Gde Finanzen, Lehrer-
mangel, Rückgang der Schülerzahlen führten viel-
fach zu einer zeitweisen oder völligen Aufhebung
der Sch., zum Teil auch wurden sie verdrängt
durch die Ende des 18. Jahrh. entstandenen Real-
schulen, die das Bedürfnis nach einer besseren Be-
rufsbildung der gewerbl. Stände ins Leben ge-
rufen hatte. Letztere bildeten anfänglich keine
selbständigen Sch., vielfach hatte vielmehr ein
Lehrer der Lateinsch. im Abteilungsunterricht
Schüler, die dies wünschten, in Realien zu unter-
richten. Ein herzogl. Reskript 2. 4. 1798 forderte
die Kommunen, deren Kassen sich in einem guten
Stand befanden, allg. zur Errichtung solcher Sch.
auf, doch hatte diese Kundgebung zunächst keinen
unmittelbaren Erfolg. Erst eine weitgehende staatl.
Unterstützung auf Grund der Kamm Verh. von
1833, Normalverf. 16. 11. 1835, gewann nachhalti-
gen Einfluß, so daß nach einem Jahrzehnt schon
52 Realsch. im Land vorhanden waren. Auch ihre
Gründung erfolgte als Gemeindesch.; nur
subsidiär im Fall ungünstiger wirtschaftl. Lage der
Gde sollte der Staat eintreten, in ähnl. Weise
wie für die Volksch. Aus einem Teil der Latein-
und Realsch. haben sich hauptsächlich mit Ein-
führung der Einj Pr. und der damit verbundenen
Berechtigungen die 6= und vklassigen Sch. (Lyceen,
später Progymnasium genannt, Realprogymnasien,
klass. Realschulen) entwickelt, die bald eine größ.
Verbreitung fanden (in Tübingen, Reutlingen,
Ludwigsburg, Oehringen bestanden schon vorher
solche L.). Als Vollan stalt blieb lange Zeit
das Stuttg. G. die einzige Anst. dieser Art, bis
nach dem Lüneviller Frieden mit dem bedeutenden
Länderzuwachs auch weitere größere Lehranstalten,
bes. diej. der Reichstädte, an W. kamen (Rottweil,
Ehingen, Ellwangen, Ravensburg, Reutlingen,
Heilbronn, Eßlingen, Hall, Ulm). Weitere Grün-
dungen erfolgten nach Aufrichtung des König-
reichs. Alle diese Sch. und die späteren Grün-
dungen sind ebenso wie die in neuester Zeit ent-
standenen Reformsch. aus der Initiative der Ge-
meinden hervorgegangen und von ihnen unter-
halten unter Beteiligung des Staats an den
Kosten des persönlichen Aufwands. Lediglich das
Eberhard-Ludwigs-G. in St., die G. in Rottweil,
Ehingen und Ellwangen und das 1872 aus der
Kriegsentschädigung errichtete Stuttg. Real G. find
Staats A. as Eb LLudwG. ist aus Kirchen-
gutsmitteln gegründet; die Uebernahme der an-
deren G. in Ellwangen, Rottweil, Ehingen in die
Staatsunterhaltung hängt teils mit der Verbin-
dung der letzteren mit den Konvikten, teils mit
geschichtl. Vorgängen (Einverleibung kirchl. Be-
sitzungen) zusammen, aus denen die Unterhalts-
last erwuchs. Aehnliche Gründe liegen den Staats-
leistungen zu dem Gymnasium Ludwigsburg und