Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

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rung zur Berufsabteilung „Landwirtschaft i. w. 
S.“ (Landw., Gärtnerei, Tierzucht, Forstwirtsch. 
und Fischerei). Nach der letztvorangegangenen Be- 
rufszählung vom 14. 6. 95 gehörten dieser Be- 
rufsabt. 933 576 Personen = 45,1 v. H. der Lan- 
desbev. mit 2 070 662 an. Während sonach die 
landw. Bev. in dem Zeitraum 1895/1907 um 
51 155 Köpfe abgenommen hat, ist die Zahl der 
hauptberuflich in der Landw. i. w. S. Erwerbs- 
tätigen von 437 254 i. J. 1895 auf 506 061 i. J. 
1907, also um 68 807 gestiegen. Unter den 437 254 
Erwerbstätigen des J. 1895 waren 154 180 weibl., 
unter den 506 061 des J. 1907 238 893 weibl. Die 
Zunahme des erwerbstätigen Teils der Landwirt- 
schaftsbev. beschränkt sich also ganz auf das weibl. 
Geschlecht. — Auf die Berufsart „Landw. i. e. S.“ 
(Landw., Zucht landw. Nutztiere, Milchwirtsch., 
Molkerei, landw. betriebener Wein-, Obst-, Ge- 
müse-, Tabak= usw. Bau) entfallen von den zur 
Landw. i. w. S. gehörigen 882 421 Einw. des I. 
1907 858 525 = 97,3 v. H., von den 933 576 des 
J. 1895 912 348 = 97,7 v. H. Hauptberuflich er- 
werbstätig in der L. i. e. S. waren im J. 1907 
496 792 Pers., worunter 238 110 Frauen, im IJ. 
1895 429 624, worunter 153 751 weibl. Ekert. 
Landw. Bezirksvereine s. Landw. Verein. 
Landwirtschaftliche Gauverbände s. Landw. 
Verein. 
Landwirtschaftliche 
nossenschaften. 
Landw. Genossenschafts-Zentralkasse, e. G. m. 
b. H. Die 1893 vom Verband landw. Genossen- 
schaften in W. errichtete ZK. hat den Zweck, den 
Geldausgleich unter ihren Mitglieder G. zu ver- 
mitteln, ihnen Kredit zu gewähren und Gelegen- 
heit zur verzinslichen Anlage müßigliegender Gel- 
der zu geben. Am 1. 1. 13 haben der 3K. 
1228 Genossensch. als Mitgl. angehört. Für den 
Erwerb der Mitgliedschaft ist Voraussetzung, daß 
die Genossensch. in W. in das GenossenschReg. ein- 
getragen ist und daß sie dem Vbd landw. Ge- 
nossensch. in W. angehört, s. d. Auch die 3ZK. ist 
Mitgl. des V. und unterliegt darnach ebenso wie 
die Einzel Genossensch. der Verbandsrevision. Der 
Betrag bis zu dem sich die einz. Mitgl. mit Ein- 
lagen bei der ZK. beteiligen können, der Geschäfts- 
anteil, ist auf 100 4 festgesetzt, wovon ½0 beim 
Eintritt einbezahlt werden muß. Ein 2. Ge- 
schäfts nt. kann nur erworben werden, wenn 
der 1. voll einbezahlt ist. Der auf die Geschäfts- 
guthaben festgesetzte Gewinn darf nicht höher als 
4 v. H. sein und wird so lang den Geschäftsgut- 
haben zugeschrieben, bis der Gesch Ant. die im 
Statut vorgeschriebene Höhe erreicht hat. Das Be- 
triebskapital der ZK. besteht aus dem eigenen 
Vermögen der Genossensch. (Geschäftsguthaben der 
Mitgl., Reservefonds und Betriebsfonds) und aus 
fremdem Kapital. Zur Stärkung desselben ist 
durch Ges. v. 4. 2. 99 das MinFin. ermächtigt, der 
ZK. nach Bedarf zu 3 v. H. verzinsliche, jederzeit 
kündbare Darlehen aus dem Betriebs= und Vor- 
ratskapital der Staatshauptkasse bis zum Ge- 
samtbetrag von 1 Mill. Mk. zu gewähren. Für 
die Bemessung der den einz. Därlehenskassen. zu 
Genossenschaften s. Ge- 
  
Landwirtschaftliche Bezirksvereine — Landwirtschaftliche Sachverständige. 
gewährenden Kredite gilt nach der Geschäfts- 
ordnung für den Verkehr in laufender Rechnung 
als Regel, daß der Kredit in abgerundeter Summe 
so viel mal 100 + beträgt, als der kreditsuchende 
Verein Mitgl. hat und daß für je 5000 JA Kredit 
ein Gesch Ant. bei der 3K. zu erwerben ist. Im 
Bedarfsfall werden außerord. Kr. bis zur Höhe der 
ord. Kredite verwilligt. Die Höhe des Zinsfußes 
für die Einlagen und die Darlehen wird jeweilig 
durch den Vorstand und Aufsichtsrat der ZK. fest- 
gesetzt. Seit Gründung der ZK. betrug der Zins- 
fuß für Darlehen 4, 47, 4½ v. H. nie darüber. 
Der Einlagezinsfuß 3, 34, 4 v. H. Im Geschäfts- 
jahr 1912 betrugen bei der GBK.: Der Ge- 
samtbetrag der bewilligten Kredite: ord. 13,2 Mill. 
Mark, außerord. 3,0 Mill Mk., der Barumsatz mit 
den Nachbargenossensch. 55,7 Mill. Mk., der Ge- 
samtbarumsatz 113 Mill. Mk. Baier. 
Landwirtschaftl. Haushaltungschulen s. Haus- 
haltungschulen l. 
Landwirtschaftliche Hochschule s. landw. Anstalt. 
A. 1 
Landw. Interessenvertretung s. bei Zentralst. 
f. d. Landw. 
— Lantw. Konsumvereine s. Genossenschaften, 
andw. 
Landw. Kreditgenossenschaften s. Darlehens- 
kassenvereine unter Kredit, auch Genossenschaften, 
landwirtschaftliche. 
Landwirtschaftl. Maschinen und Geräte s. Aus- 
stellung I. M. u. G. und Landw. Anfst. in Hohen- 
heim B. 4. 
Landwirtsch. Sachverständige. 1. Sachverst. für 
das Gesamtgebiet der L. sind die 9 Land- 
wirtschaftsinspektoren (die Vorstände der 9 landw. 
Winterschulen, s. d.). Den LInsp. ist ein zweiter 
Landw Lehrer beigegeben. Die unter der Zentralst. 
f. d. L. stehenden Insp. und LLehrer (landw. 
Wanderlehrer) haben die landw. Verhältnisse ihres 
Bezirks genau kennen zu lernen und auf die Ver- 
besserung und Beseitigung vorhandener Mängel 
und Uebelstände hinzuwirken, sie betätigen sich 
u. a. durch Abhaltung von Vorträgen in Ver- 
sammlungen landw. Vereine, durch Beratung von 
Vereinen sowie von Staats= und Gdebeh., durch 
Anstellung von Düngungs-, Sortenanbau= und 
Unkrautbekämpfungsversuchen. — 2. Der Sach- 
verst. für Pferdezucht, der der Landgestüts- 
kommission unterstellte „Pferdezuchtinspektor“, hat 
das Interesse für Pferdezucht zu wecken und zu er- 
halten, auch die einzelnen Pferdezüchter sechver. 
ständig zu beraten. — 3. Der Sachv. für Tier- 
zucht, der der Zentralst. f. d. L. unterstellte 
„Landestierzuchtinspektor“, hat sich über den Zu- 
stand und die Entwicklung der Rindviehzucht im 
Lande fortgesetzt auf dem Laufenden zu erhalten 
und zur Abstellung hervortretender Fehler sowie 
zur Einführung von Verbesserungen auf dem Ge- 
Gebiet der Viehzucht durch Abhaltung von Vor- 
trägen, durch Veröffentlichung von Aufsätzen im 
WWochenbl. f. L. und besonders auch durch per- 
sönl. Verkehr mit den Viehzüchtern, wozu sich bei 
der Leitung der im Lande stattfindenden Bezirks- 
rindviehschauen Gelegenheit bietet, anzuregen. —
	        
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