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rung zur Berufsabteilung „Landwirtschaft i. w.
S.“ (Landw., Gärtnerei, Tierzucht, Forstwirtsch.
und Fischerei). Nach der letztvorangegangenen Be-
rufszählung vom 14. 6. 95 gehörten dieser Be-
rufsabt. 933 576 Personen = 45,1 v. H. der Lan-
desbev. mit 2 070 662 an. Während sonach die
landw. Bev. in dem Zeitraum 1895/1907 um
51 155 Köpfe abgenommen hat, ist die Zahl der
hauptberuflich in der Landw. i. w. S. Erwerbs-
tätigen von 437 254 i. J. 1895 auf 506 061 i. J.
1907, also um 68 807 gestiegen. Unter den 437 254
Erwerbstätigen des J. 1895 waren 154 180 weibl.,
unter den 506 061 des J. 1907 238 893 weibl. Die
Zunahme des erwerbstätigen Teils der Landwirt-
schaftsbev. beschränkt sich also ganz auf das weibl.
Geschlecht. — Auf die Berufsart „Landw. i. e. S.“
(Landw., Zucht landw. Nutztiere, Milchwirtsch.,
Molkerei, landw. betriebener Wein-, Obst-, Ge-
müse-, Tabak= usw. Bau) entfallen von den zur
Landw. i. w. S. gehörigen 882 421 Einw. des I.
1907 858 525 = 97,3 v. H., von den 933 576 des
J. 1895 912 348 = 97,7 v. H. Hauptberuflich er-
werbstätig in der L. i. e. S. waren im J. 1907
496 792 Pers., worunter 238 110 Frauen, im IJ.
1895 429 624, worunter 153 751 weibl. Ekert.
Landw. Bezirksvereine s. Landw. Verein.
Landwirtschaftliche Gauverbände s. Landw.
Verein.
Landwirtschaftliche
nossenschaften.
Landw. Genossenschafts-Zentralkasse, e. G. m.
b. H. Die 1893 vom Verband landw. Genossen-
schaften in W. errichtete ZK. hat den Zweck, den
Geldausgleich unter ihren Mitglieder G. zu ver-
mitteln, ihnen Kredit zu gewähren und Gelegen-
heit zur verzinslichen Anlage müßigliegender Gel-
der zu geben. Am 1. 1. 13 haben der 3K.
1228 Genossensch. als Mitgl. angehört. Für den
Erwerb der Mitgliedschaft ist Voraussetzung, daß
die Genossensch. in W. in das GenossenschReg. ein-
getragen ist und daß sie dem Vbd landw. Ge-
nossensch. in W. angehört, s. d. Auch die 3ZK. ist
Mitgl. des V. und unterliegt darnach ebenso wie
die Einzel Genossensch. der Verbandsrevision. Der
Betrag bis zu dem sich die einz. Mitgl. mit Ein-
lagen bei der ZK. beteiligen können, der Geschäfts-
anteil, ist auf 100 4 festgesetzt, wovon ½0 beim
Eintritt einbezahlt werden muß. Ein 2. Ge-
schäfts nt. kann nur erworben werden, wenn
der 1. voll einbezahlt ist. Der auf die Geschäfts-
guthaben festgesetzte Gewinn darf nicht höher als
4 v. H. sein und wird so lang den Geschäftsgut-
haben zugeschrieben, bis der Gesch Ant. die im
Statut vorgeschriebene Höhe erreicht hat. Das Be-
triebskapital der ZK. besteht aus dem eigenen
Vermögen der Genossensch. (Geschäftsguthaben der
Mitgl., Reservefonds und Betriebsfonds) und aus
fremdem Kapital. Zur Stärkung desselben ist
durch Ges. v. 4. 2. 99 das MinFin. ermächtigt, der
ZK. nach Bedarf zu 3 v. H. verzinsliche, jederzeit
kündbare Darlehen aus dem Betriebs= und Vor-
ratskapital der Staatshauptkasse bis zum Ge-
samtbetrag von 1 Mill. Mk. zu gewähren. Für
die Bemessung der den einz. Därlehenskassen. zu
Genossenschaften s. Ge-
Landwirtschaftliche Bezirksvereine — Landwirtschaftliche Sachverständige.
gewährenden Kredite gilt nach der Geschäfts-
ordnung für den Verkehr in laufender Rechnung
als Regel, daß der Kredit in abgerundeter Summe
so viel mal 100 + beträgt, als der kreditsuchende
Verein Mitgl. hat und daß für je 5000 JA Kredit
ein Gesch Ant. bei der 3K. zu erwerben ist. Im
Bedarfsfall werden außerord. Kr. bis zur Höhe der
ord. Kredite verwilligt. Die Höhe des Zinsfußes
für die Einlagen und die Darlehen wird jeweilig
durch den Vorstand und Aufsichtsrat der ZK. fest-
gesetzt. Seit Gründung der ZK. betrug der Zins-
fuß für Darlehen 4, 47, 4½ v. H. nie darüber.
Der Einlagezinsfuß 3, 34, 4 v. H. Im Geschäfts-
jahr 1912 betrugen bei der GBK.: Der Ge-
samtbetrag der bewilligten Kredite: ord. 13,2 Mill.
Mark, außerord. 3,0 Mill Mk., der Barumsatz mit
den Nachbargenossensch. 55,7 Mill. Mk., der Ge-
samtbarumsatz 113 Mill. Mk. Baier.
Landwirtschaftl. Haushaltungschulen s. Haus-
haltungschulen l.
Landwirtschaftliche Hochschule s. landw. Anstalt.
A. 1
Landw. Interessenvertretung s. bei Zentralst.
f. d. Landw.
— Lantw. Konsumvereine s. Genossenschaften,
andw.
Landw. Kreditgenossenschaften s. Darlehens-
kassenvereine unter Kredit, auch Genossenschaften,
landwirtschaftliche.
Landwirtschaftl. Maschinen und Geräte s. Aus-
stellung I. M. u. G. und Landw. Anfst. in Hohen-
heim B. 4.
Landwirtsch. Sachverständige. 1. Sachverst. für
das Gesamtgebiet der L. sind die 9 Land-
wirtschaftsinspektoren (die Vorstände der 9 landw.
Winterschulen, s. d.). Den LInsp. ist ein zweiter
Landw Lehrer beigegeben. Die unter der Zentralst.
f. d. L. stehenden Insp. und LLehrer (landw.
Wanderlehrer) haben die landw. Verhältnisse ihres
Bezirks genau kennen zu lernen und auf die Ver-
besserung und Beseitigung vorhandener Mängel
und Uebelstände hinzuwirken, sie betätigen sich
u. a. durch Abhaltung von Vorträgen in Ver-
sammlungen landw. Vereine, durch Beratung von
Vereinen sowie von Staats= und Gdebeh., durch
Anstellung von Düngungs-, Sortenanbau= und
Unkrautbekämpfungsversuchen. — 2. Der Sach-
verst. für Pferdezucht, der der Landgestüts-
kommission unterstellte „Pferdezuchtinspektor“, hat
das Interesse für Pferdezucht zu wecken und zu er-
halten, auch die einzelnen Pferdezüchter sechver.
ständig zu beraten. — 3. Der Sachv. für Tier-
zucht, der der Zentralst. f. d. L. unterstellte
„Landestierzuchtinspektor“, hat sich über den Zu-
stand und die Entwicklung der Rindviehzucht im
Lande fortgesetzt auf dem Laufenden zu erhalten
und zur Abstellung hervortretender Fehler sowie
zur Einführung von Verbesserungen auf dem Ge-
Gebiet der Viehzucht durch Abhaltung von Vor-
trägen, durch Veröffentlichung von Aufsätzen im
WWochenbl. f. L. und besonders auch durch per-
sönl. Verkehr mit den Viehzüchtern, wozu sich bei
der Leitung der im Lande stattfindenden Bezirks-
rindviehschauen Gelegenheit bietet, anzuregen. —