Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

Offizierpensionsgesetz — Ortschulrat. 
kommandos, Beamte des Kriegszahlamts, Garni- 
son-, Lazarett-, Proviantamts-, Bekleidungsamts- 
beamte; außerdem find die gen. O. zu allen für 
Mil Anw., s. d. Z. III a. E., im w. Staatsdienst 
*“ Stellen mit den Rechten der Mil Anw. 
zugelassen, sofern von den betr. Min. nichts 
anderes bestimmt ist. Nachrichten betr. die An- 
stellung von verabschiedeten O. im Ziv D., welchen 
die Aussicht hiezu Allerh. Orts verliehen ist, vom 
Jahr 1894, Z. 5 der w. Zusätze zu den Grundsätzen 
für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und 
nterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staats- 
behörden mit Mil Anwärtern vom 20. 6. 07 S. 12. 
Schall. 
Offizierpensionsgesetz s. Militärpensionsges. I. A. 
Olgabeilanstalt in Stuttgart, Aufnahme von 
Staatspfleglingen s. Staatspfleglinge I. 
Oppelstiftung s. Stipendien, landwirtschaftliche. 
Orden, Königliche. Das Recht zur Verleihung 
von Orden und Ehrenzeichen gehört zu den per- 
sönlichen Rechten des Königs, der Gegenzeichnung 
eines Min. nach § 51 Vl. bedarf es hiezu nicht. 
An Kgl. O. und Ehrenz. bestehen: 1. Der O. der 
württ. Krone, gestiftet 1818, Ordenstatut 11. 8. 
und 1. 9. 92, Rgbl. 878, sowie die Verdienst- 
medaille des KronO. — 2. Der Militärver- 
dienst O., errichtet 1790, Statut 28. 9. 1818, 
Robl. 541, geänd. 8. 9. und 27. 12. 70, 20. 6. 92 
und 6. 12. 06, sowie die goldene und die silberne 
Militärverdienstmedaille, das Dienst- 
ehrenzeichen u. die Landwehrdienstaus- 
eichnung. Mit dem Militärverd O. sind für die 
inländ. Inhaber Pensionen (Präbenden) ver- 
bunden; bez. der Sportel für die Einweisung s. 
SpTardNr. 54,8. Der mit den 4 obersten lossen 
des O. der w. Krone und mit dem Milerd#. 
seither verbunden gewesene Personenadel ist künf- 
tighin aufgehoben, KVO. 1. 9. 18, Rgbl. 221. — 
3. Der Friedrichs O., gest. 1830, Statut 27. 12. 
86, Rabl. 87 9, 18. 2. 90, Rabl. 61, und 6. 3. 99, 
Robl. 48, sowie die Verdien stmedaille des 
Kriedre. — 4. Der Olgaorden, errichtet 1871, 
VO. 27. 6. 71, Rgbl. 168, sowie die Karl- 
Olga-Medaille. — 5. Das Verdienst- 
kreuz, gest. 1900, K VO. 2. 7. 00, Rgbl. 500. — 
6. Die silberne Verdienstmedaille, er- 
richtet 1892, K VO. 11. 8./1. 9. 92, Rgbl. 371.— 
7. Die Medaille für Kunst und Wissen- 
scheft. gest. 1824 und 1836. — 8. Die Adels- 
ekoration, gest. 1808. — 9. Die Jubi- 
läumsmedaille von 1889. — 10. Die Ret- 
tungsmedaille, gest. 1897, KVO. 18. 6. 97, 
Robl. 87. — Nichtwürtt. O. dürfen von w. 
Staatsangeh. nur mit Erlaubnis des Königs an- 
eenommen und getragen werden. Bez. der Sportel 
u. SpTarr. 54, 1 u. 2. Häffner. 
Orden, geistliche, s. Kath. Kirche III. 6. 
Orduunssstrafen s. Ungebühr= u. Ungehorsam- 
strafen; O. in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 
s. d.; O. bei Beamten, (. d. 
Ordnungszahlen der Eichbehörden und Gich- 
stellen s. Maß- und Gewichtsordnung VI. 
Orte, Anlage, s. Baurecht II. 
Orte und Ortsteile, ländlicher Charakter und 
589 
weiträumige Bauweise, s. Baurecht II. und Min J.= 
Erl. 14. 7. 14, Abl. 400. 
Ortsarme, Ortsarmenwesen, Ortsarmenbehhrde 
s. Armenwesen II. A 2. und V. 
Ortsarmenverbände s. Armenwesen II. A. 2. 
Ortschroniken s. Wohlfahrtspflege, ländl., B 5. 
Ortschulaufsicht s. Ortschulrat. · 
Ortschulrat. 1. Der Ortschulrat hat 
die örtliche Aufsicht über die Volk- 
schulen auf dem Gebiet der Schulpflege. 
Hiezu gehört insbes.: Sorge für die örtl. Durch- 
führung und Beobachtung der Ges. und VO. über 
VSck Wesen, insbes. Sch Gesundheitspflege, Besuch, 
-Zucht, -Ferien, Wahrung der mit den SchStellen 
verbundenen Rechte, Antragstellung in Betreff der 
Sch Gebäude, Ausstattung der SchRäume, über- 
haupt jeglicher Erfordernisse der VSch.; Einrich- 
tung des örtl. VSch Wesens; Aeußerung über den 
Sch H#Nushalt; Verwendung der Gelder der Sch.= 
Kasse; Befreiung unbemittelter Kinder vom Sch.= 
Geld; Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen den 
Lehrern und den Eltern; Vertretung bei den Prü- 
fungen des BezSch Aufsehers und Kenntnisnahme 
von deren allg. Ergebnis; Beschwerdeführung über 
dienstliche Verfehlungen der Lehrer bei dem Be- 
zirk Schufseher, Art. 54 VSch GG. 17. 8. 09, 
Raobl. 178.—2. Soweit es keiner Beratung u. Ent- 
chließung durch den O. bedarf, wird die örtl. Auf- 
icht über die Sch. (Schulpflege) im Namen des 
O. von dem mitvorsitzenden Orts- 
geistlichen ausgeübt. An dessen Stelle tritt, 
wo dem O. der Vorstand einer 7= oder mehrkl. 
VSch. angehört, dieser und unter mehreren solchen 
Vorständen der dienstälteste. Diese auffichtführen- 
den hersemen sind befugt, durch Besuche von dem 
Stand der . i. S. der Schulpflege Kenntnis 
zu nehmen. Umfaßt die VSch. eines Bekenntnisses 
3 oder mehr Kl., so wird vom OchR. ein Lehrer 
der Sch., der bei 7 und mehr Kl. die Befähigung 
#m Amt eines BezSch Aufsehers besitzen muß, als 
chulvorstan d bestellt. Bei Sch. von mehr als 
7 Kl. können nach Bedarf mehrere solche Sch Vor- 
stände bestellt werden. — 3. Ein O. ist für 
jede aus öff. Mitteln unterhaltene 
oder zu den freiwilligen Konfession- 
schulen (s. Schulunterhaltung) zählende VSch. 
und, wo von einer und derselben Sch Gde 
eine Gruppe solcher VSch. errichtet ist, für diese zu 
bestellen. In Gden, in denen VSch. des ev. und 
des kath. Bekenntnisses bestehen, wird für die 
Sch. jedes Bek. ein bes. O. bestellt. Mit Genehm. 
des OSch. können auch für Teile eines Gde Bez., 
die keine eigene Sch Gde bilden, bes. O. bestellt 
werden. Die O. einer Gde für Sch. verschiedener 
Bek. können zur Beratung und Beschlußfassung 
über gemeins. Angelegenheiten zusammentreten. 
— 4. Mitglieder des O. sind: 1. der 
Ortsgeistliche bzw. ein von dem OSsch. be- 
rufener Ortsgeistlicher bzw. ein von dem 
chR. berufener Ortsgeistlicher, 2. der Orts- 
vorsteher bzw. in ßen und mittleren Städten 
ein mit der erichterstattung in Schn- 
gelegenheiten betrautes Gde Ratsmitgl., 3. Lehrer 
und zwar bei 1kl. Sch. der L., bei 2kl. der dienst- 
ältefte ständige L., bei 8—kl. der Schulvorstand
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.