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Ekst. 10 Mill., Grund-, Gebäude, und Gewerbe-
steuer 2, KapSt. 1,943, Wirtschaftabg. 4, Rein-
ertrag vom EBetr. 8,4 Mill. Außerdem hat die
St SchK. noch eigene Einnahmen, die für
1913 veranschlagt sind: Umschreibgebühren 4300,
Buchschuldgebühren 100, Bauzinsen für noch nicht
im Betr. befindl. Bahnen 35 700, außerord. Ein-
nahmen 3000, zus. 43 000 J. — 1 Die Kosten der
Verwaltung * der StSch K. an Besoldungen und
Kanzleierfordernissen trägt die Ständ. Kasse,
die nach § 194 VU. zur Bestreitung des ständ.
Aufwands überhaupt bestimmt ist, Rev. StSchSt.
Art. 5. Während der sachl. Aufwand verhält-
nismäßig gleich geblieben ist und in seinem ver-
änderlichen Teil hauptsächlich von der Ausg. für
Anfertigung neuer Schuld= und Zinsscheine und
etw. Zinsbogenausfolgen beeinflußt wird, ist es
gelungen, den Aufwand an Gehältern durch zeit-
gemäße Reformen zu ermäßigen. Im Etat 1913
sind dafür vorges. 98 860 4, während er nach
den Rechnungsergebnissen von 1904, dem der Neu-
organisation vorhergehenden Jahr, 140 250 4& be-
tragen hat. Er ist somit gegen damals um 41 350.4
eringer geworden, trotz beträchtl. Erhöh. der
ehälter und Vermehrung des Pers. inf. der
Buchschuld. — Als 1# Staatschuld ## sind diej. Pas-
sivkapitalien anzusehen, die schon ein erworbenes
Recht auf die St Sch K. haben, oder solche Schulden,
die durch gemeinsch. Verabschiedung zwischen Reg.
und den Ctänden künftig auf die St SchK. über-
nommen werden. Die Verzinsung und Tilgung
der StSch. liegt dem ganzen St. ob, und steht
unter der Gewährleiftung, der Stände, Rev.
St Sch St. Art. 31. Die Stch., die auf 1. 7. 1819
auf 22 248 306 fl. berechnet worden war, hat,
trotz Uebernahme von 598 600 fl. Sch. der neuen
Landesteile in 1819/20 am 1. 7. 1820 betragen:
20 812 744 fl. = 35 678 990 A. Durch Uebern.
weiterer Sch. der neuen Landesteile und nachtr.
Anerkennung einiger Posten ist die Stöch. in
den Jahren 1820—1833 gestiegen um 7 946 532 fl.
zus. 28 759 276 fl. = 49 301 556 4. Die Tilgun
vom 1. 7. 1820 bis 1. 7. 1845 beträgt 7 974 279 fl.
— 13 670 193 A. Einschließlich dieser alten Sch.
mit rund 35,6 Mill. Mk., dagegen nicht eingerech-
net die aus der französischen Kriegskostenentschädi-
gung zurückbezahlten Kriegsanlehen des Jahres
1870, beträgt die ges., seit 1845 aufgenomm. St.“
Schuld am 31. 3. 1913: 887 786 934 4, und zwar
die St Schuld für allg. Staatszwecke 104 541 657.4,
für Zwecke der Eisenbahnverw. und der übrigen
Verkehrsanst. 783 245277 AC. Die Summe aller
Tilgungen bis zum 1. 4. 1913 beträgt rechnungs-
mäßig 234 900 909 (/, der unget. Rest der StSch.
am 1. 4. 1913 somit 652 880 025 44; hievon ent-
fallen auf Anlehen zu 3 v. H. 19 332 600 AM, zu
3½ v. H. 485 553 425 71, zu 4 v. H. 148 000 000.4;
für die ganze StSch. ergibt sich somit ein durch-
schnittlicher Zinsfuß von 3,5985 v. H. Von dem
Ges Betr. am 1. 4. 1913 mit 652 886 025 X ent-
fallen auf die Allg. St Sch. 19 507 509 4, auf die
Eisenbahnsch. 633 378 516 A. Ueber Zweckmäßig-
keit und Richtigkeit der bish. übl. etatsmäßigen
und rechnerischen Schei dung der Allg. Sch
und Eisenbahnsch. bestehen Meinungs-
verschicdenheiten. Alle Versuche, zu einer and.
Staatschuldenverwaltung.
Berechnung des Betr. der EBSch. und Aend. der
für die Tilgungsabschreib. an der Allg. und der
Ench. besteh. Grundsätze zu gelangen, find jedoch
bislang gescheitert. Es wird daher auch künftighin
gem. Rev. StSch St. Art. 1 Abs. 2 die StSch. ohr
ücksicht auf die Verwendung der einz. Anlehen
als ein ungeteiltes Ganzes behandelt und nur
rechnerisch und für Etatszwecke bei den einzelnen
Anlehen der auf die Allg. Sch. und der auf die
Ech. entf. Teil ausgeschieden. Bei gemeinsch.
Anlehen kommen die ord. sowie die außerord.
Tilgungen grundsätzl. an der Allg. Sch. zur Ab-
chreibung, s. den als Mskr. gedr. Ber. der
inanzkomm. der 1. K. 1909. Mit dem Inkraft-
treten des Ges. 12. 8. 11, b. das St SchBuch, d. h.
vom 1. 9. 11 an ist die StSchuld weiter zu
unterscheiden in Briefsch. und in Buchsch., je
nachdem die Sch. in Inhabersch Verschreib. ver-
brieft, oder auf den Namen eines best. Gläubigers
in das Staatsch Buch eingetragen ist. Soweit die
Verbriefung in Inhaberschuldverschr.
stattgefunden hat, ist die St Sch. mit Rücksicht auf
die versch. Bedingungen und Formen, unter denen
die einz. Stanlehen zum Abschluß gekommen sind,
in Abt. zerlegt, von denen jede mit bes., nach Größe
des verschrieb. Schuldbetrags versch. Buchstaben,
und neuerdings seit Inkrafttr. d. G. 18. 5. 03 mit
Serienziff. bezeichnet ist. Die Buchst. oder
Serien Z. sind auf den Sch Verschreib. angegeben.
Es bezeichnen Lit. A bis E Anleihe von 1896 zu
3 v. H. 19 161 000 , Lit. F bis K Anl. von 1900
zu 3½ v. H. 40 322 100 4, Lit. L bis O Anl. von
1881—1885 zu 3“ v. H. mit fr. Tilg. bis 1950
189 985 200 4, Lit. P bis S Anl. von 1888, 1889,
1893, 1894 und 1895 zu 3½ v. H. mit 46= bis
50jähr. Tilg. 79 814 300 A, Lit. I bis W Anl. von
1875—1880 zu 3½ v. H. mit 70 jähr. Tilg.
59 829 025 X., Lit. AA bis DD die jetzt umgew.
4½ % igen Anl. —, Lit. EE bis HMI die Anl. von
1885 und 1887 zu 8¼ v. H. 28 813 200 4, Serie 1
bis 5 das Anl. von 1903 zu 3# v. H. 71 774 700.4,
6 bis 10 die Anl. von 1907 f. zu 4 v. H., unk. bis
1915 83 080 300 J14, Serie 11 bis 15 die Anl. von
1911 f. zu 4 v. H. unk. bis 1921 28 767 500 J, und
32 250 300 X, Serie 21 bis 25, die für gelöschte
3½¼%ige Buchsch. ausgegebenen Inhaberschuldver-
schr. 14 000 J4, zus. 633 811 625 A. Hiezu tritt
der Betrag der Buchschuld, der für den Zweck der
Etatsaufstellung nach dem Stand vom 1. 4. 12 in
Rcchnung gestellt ist, mit 19 074 400 M, zus. wieder
652 886 025 „A. Der Staatschuld steht ein großes
werbendes Aktivvermögen des St. gegen-
über. In 1. Linie das Anlagekap. der Eisenbahnen,
auf 1. 4. 12 rund 818 Mill., — davon etwa 700 Mill.
Anl., 39 Mill. Grundstocksgelder, 41,4 Mill. Rest-
mittel, 7,26 Mill. aus dem EhReservefonds und
30,15 Mill. aus lauf. Betriebseinahmen. Sodann
die Staatsgüter (5 900 ha), Forsten und Jagden
(geschätzt zu 350—400 Mill.), Berg= und Hütten-
werke (3 Mill.), Salinen (3 Mill.), das Vermögen
der Post= und Telegr. Verw. und der Vodense-
Dampfschiffahrt usw. Außerdem haben verzinslich
angelegt: die Grundstocksverw. 9 Mill. und der
Forstres Fonds 6,6 Mill. 1911 berechnete sich der
Reinert va des Staatsvermögens
auf 51,4 Mill., der Aufwand für Ver-