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der WGew. durch die Gden und Amts-
körperschaften s. Amt'törperschaftssteuern
und Besteuerungsrechte der Gemeinden II 8.
Hochstetter.
Wanderkochkurse. Die W. haben den Zweck,
Frauen und Döchter der Landbevölkerung und
Fabrikarbeiterinnen in den Stand zu setzen, eine
einfache Kost gut und billig herzustellen und ihnen
das Verständnis für den Nahrwert und die Ver-
wendung selbstgezogener Nahrungsmittel, sowie
den Sinn für Reinlichkeit und Sparsamkeit beizu-
bringen. Sie werden von dem Schwab.
Frauenverein in Stuttgart mit großem
Erfolg veranstaltet und durch eine hiezu abge-
ordnete Lehrerin abgehalten. Ein einfacher Koch-
kurs dauert 6 Woch. und ist für 12 Kochschülerin-
nen mit zurückgelegtem 15. bis 16. Lebensj. be-
stimmt. Schulgeld für eine Schülerin 20—25 M,
wofür die jungen Mädchen wahrend der ganzen
Dauer des Kurses neben dem Kochunterricht täg-
lich ein vollständiges Mittagessen frei erhalten.
Mit diesem Schulgeld können in der Voraussetzung,
daß die nötigen Räumlichkeiten (nämlich ein heiz-
barer, heller Raum als Küche und ein weiteres
größeres Zimmer) unentgeltlich zur Verfügung
gestellt werden, sämtliche Ausgaben eines Koch-
kurses (einschließlich der Bezüge der Lehrerin) be-
stritten werden. Die Gde hat für passende, gute
Unterkunft der Lehrerin zu sorgen. Der Schwäb.
Frauenverein erhält für die Abhaltung eines ein-
sechen Kurses von der Gde 20 4 als Ersatz für
eine Auslagen an Druckkosten, Porto, Miete und
Abnützung von Herd-= und Kochgeräten usw. Die
Schülerinnen sind in 4 Gruppen geteilt, welchen
abwechslungsweise die verschiedenen hauswirt-
schaftlichen Arbeiten übertragen werden. Nach
dem Kochen werden die Kochrezepte besprochen
und niedergeschrieben, die Zusammenstellung der
Speisen samt deren Nährwert erklärt. Auf be-
sonderen Wunsch des Vorstands eines Kurses hat
die Kochlehrerin 2 Stunden woöchentlich Unter-
weisung in weiblichen Handarbeiten, bes. im Aus-
bessern, Flicken, Stopfen und Bügeln zu geben.
Zur Aufsicht über den Kochkurs müssen 2 oder
mehrere geeignete Frauen der Gde gewonnen wer-
den, die der Lehrerin ratend zur Seite stehen, ihr
die passenden Bezugsquellen der Lebensmittel, die
ortsüblichen Speisen nennen, sich ihrer während
der Freistunden gelegentlich annehmen und der
Leiterin der Kurse über deren Verlauf oder auch
etwaige Mißstände berichten. — Das Nähere ist
der im Verlag des Schwäb. Frauenvereins in
Stuttgart erschienenen Schrift „Anleitung für
Wanderkochkurse“ zu entnehmen. Bälz.
Wanderlager s. Stehender Gewerbebetrieb l.
und Gewerbebetrieb im Umherziehen I. Z. 1;
Wandergewerbesteuer IV 4.
Wanderlehrer, landwirtschaftliche, s. Landwirt-
schaftliche Sachverständige 1; gewerbliche s.
Gewerbeförderung D VII 1.
Wanderversammlung württembergischer Land-
wirte. Die seit 1843 jährlich, später alle 2 J. mit
stetem Wechsel unter den Kreisen des Landes
stattfind. Vers. haben nach den als Grundgesetz zu
bezeichn. Beschlüssen der Vers. 1. 6. 63/3. 6. 64 die
Wanderkochkurse — Wasser.
Bedeutung, einen öff. Vereinigungspunkt von
Landw., Gönnern und Freunden der Landwirtsch.
aus allen Kreisen der Berölkerung zur selbständi-
gen und freimütigen Besprechung aller, die Wohl-
sahrt und das Gedeihen des landw. Standes und
Gewerbes in W. betr. Angelegenheiten zu bilden.
Der Zeitpunkt der Vers. ist i. d. R. im Monat
Mai. Die Mers. wählt je am Schluß der Be-
ratungen des ersten Tages den Ort ihres nächst-
jährigen Zusammentritts und 2 Vorst., sowie
2 Stellv. Die Einrichtung hat sich bis in die
neueste Zeit erhalten. Die Verhandlungen haben
eine Reihe von wertvollen Anregungen geliefert
und vielfach zur Klarstellung wichtiger Fragen
beigetragen, vgl. Denkschr. der Landw. und der
Landwoflege 08 29. Baier.
Warenhäuser vgl. Ladenbetriebßbt Feuer-
polizeiliche Maßregeln in W. s. Feuer-
polizei V; Besteuerung s. Besteuerungsrechte der
Gemeinden II 1b.
Weartezeit in der Invaliden-
bliebenenversicherung s. d. XII. 2.
Wasenplatz s. Abdeckereiwesen.
Wasser. 1. Das Wasser (Wasserstoffoxyd
1.O) ist eines der wichtigsten Elemente der per-
sonlichen Entwicklung des einzelnen Menschen und
der wirtschaftlichen Fortbildung der menschlichen
Gsellschaft. Unter atmosphärischer Pressung tritt
es von 0° C. abwärts in festen, von 100° C. und
darüber in dampfförmigen Zustand über und er-
reicht bei etwa 4% C. den Höchstwert seiner Dich-
tigkeit. (Das Gewicht eines Kubikzentimeters W.
von 4% C. Wärme und bei 760 mm Barometer-
stand bildet die Einheit unseres Gewichtsystems
u. wird als 1 Gramm — 18 bezeichnet. — II. a)
Der sich endlos wiederholende Kreislauf des W.
beruht auf dem Umstand, daß die Luft stets Wasser
in Form von Wasserdampf enthält, daß ihre
Aufnahmefähigkeit für letztere mit der Wärme-
zunahme wächst und daß der den Luftraum er-
fullende, zu Wolken verdichtete Wasserdampf unter
der kühlenden Einwirkung kälterer Luftströmungen
je nach dem Stand der Lufttemperatur als Tau,
Nebel, Regen, Hagel, Reif, Schnee zur Erde fällt.
Das Regen= oder Schneeschmelzwasser wird zum
Teil im Boden versickern, von den Pflanzen auf-
gesogen oder durch Spalten und durchlässige
Schichten verfallen, sich auf undurchlässigen Schich-
ten sammeln, als Quellen wieder zutage treten, die
offenen Gerinne füllen und dem Meere zuströmen.
Die feuchte Erde, die fließenden und stehenden Ge-
wässer und vor allem das Meer geben einen Teil
ibrer Feuchtigkeit als Dunst wieder an die Luft
ab; es entstehen Nebel und Wolken und das Spiel
beginnt von neuem. Die Erzeuger und Träger
dieses Kreislaufs des W. auf der Erde sind somit
die Wärme und die Luft. Die regelmäßige Wieder-
kehr dieser Vorgänge ist in der Bewegung der Erde
um die Sonne, in der Drehung der Erde um ihre
Achse und in der niedrigen Temperatur des Welt-
raums, in dem diese Bewegungen stattsenden, be-
gründet. Die Ausscheidung des Wassers findet
nur bei der Abkühlung der Luft statt und beginnt,
sobald dabei der Sättigungspunkt erreicht wird,
d. h. die Luft diej. Temperatur hat, bei der sie mit
und Hinter-