Full text: Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung.

Wiederaufforstung — Wohlfahrtspflege, ländliche. 
Wiederaufforstung s. Aufforstung v. Waldgrund. 
Wild s. Jagdpolizei und Jagdrecht. — Ueber 
Art der Ausübung der Jagd u. den Versand und 
Verkauf von W. s. auch Min V. 1. 3. 15, Rgbl. 15. 
Wild-- und Rinderseuche. Die W.= u. R. ist eine 
durch den Bazillus bovisepticus hervorgerufene, 
ansteckende Krankheit, die vornehmlich Rot= und 
Schwarzwild, sowie Rinder, seltener Pferde und 
Schweine befällt. Die S. kommt wie der Milz- 
brand und Rauschbrand für gewöhnlich nur in be- 
stimmten Gegenden vor und tritt entweder in 
Form einer Lungenbrustfellentzündung oder als 
schwere Allgemeinerkrankung unter Bildung von 
Schwellungen der Haut und des Unterhautbinde- 
gewebes, nicht selten auch in Begleitung einer 
akuten Magen= und Darmentzündung auf. Die 
hauptsächl. Krankheitsmerkmale find bei der Brust- 
form Atembeschwerden, bei der Hautform heiße, 
schmerzhafte, harte Anschwellungen am Kopfe, 
Halse und Triel der betroffenen Tiere. Daneben 
bestehen Fieber, Mattigkeit und Appetitmangel. Die 
Krankheit führt bei der Brustform in 5—8 T., 
bei der Hautform unter Umständen schon nach 
6—86 Stunden zum Tod. Die W.= u. R. ist an- 
zeigepflichtig. Die veterinärpolizeilichen Be- 
kämpfungsmaßregeln sind im wesentl. die gleichen 
kommt hier die 
wie beim Milzbrand, (. d., jedo 
Impfung in Wegfall. Vgl. im übrigen § 120 
AusfVorschr. z. VS. 11. 7. 12, Rabl. 293. 
Leonhardt. 
Wildbad s. Landesbadspital Katharinenstift zu 
Wildbad. n stift 8 
Wildgerme s. Bachteich. 
Wildschaben und Wildschadenersatz, vgl. Hasen- 
schaden, s. Jagdrecht II. 7. 
Wildschein s. Jagdpolizei II. 7; s. auch M. 
1. 8. 15, Rgbl. 15. 
Winterhälter s. Fischteich. 
Winterschulen, landwirtsch., haben den Zweck, 
Jünglinge aus bäuerlichen Kreisen vom zurück- 
elegten 15. Lebensjahr an in 2 auf je 5 Mte 
rechneten Winterkursen (Nov. bis März) Unter- 
richt in der Landwirtschaft nebst Hilfsfächern zu 
währen. Landw. W. bestehen in Ravensburg, 
eutlingen, Heilbronn, Hall, Ulm, Rottweil, 
Gmünd, Leonberg. Riedlingen; Vorstand u. Haupt- 
lehrer ist ein Landwirtschaftsinspektor. tatut 
nebst Lehrplan s. in „Die Landwirtschaft usw.“ 
Stuttg. Kohlhammer 1908 89. Fuus 
Winterteich s. Fischteich. 
Wirtschaftliche Frauenschule Großfachsenheim 
s. Haushaltungschulen II. 
Wirtschaftsabgabe s. Umgeld. 
Wirtschaftsgewerbe s. Gastwirtschaft u. Schank- 
wirtschaft. 
Wirtschaftsplan für Waldungen s. Forsteinrich= 
tung 
ittume s. König X. 2. d. 
Witwen- unb Witwerrente, Witwengelb s. In- 
validen- und Hinterbliebenenversich. XVII. 2. 8. 6. 
Wochenblatt f. d. Landwirtschaft s. Zentral- 
stelle f. d. L. 
Wochenhilfe s. Krankenversicherung E II und 
##chsk Bek. 28. 1. 15, RG#B.l. 49, 23. 4.15, Rl. 257. 
Haller, Handwörterbuch. 
  
881 
Wochenmarktverkehr s. Marktverkehr, auch 
Rchsk Bek. 2. 3. 15, R#Bl. 125. 
Wochenschonzeit für Fische s. Lachs. 
Wohlfahrtspflege, ländliche. W. ist nichts an- 
deres als ein Sammelname für eine Reihe von 
vollswirtschaftlichen, sozialreformatorischen, ge- 
meinnützigen und volkspädagogischen Aufgaben. 
Die W. richtet — i. G. zur Wohltätigkeit — ihren 
Blick nicht auf die Lage des einzelnen Unter- 
stützungsbedürftigen, sondern auf die Lage der Ge- 
samtheit, die sie zu fördern sucht — nicht etwa 
durch Mildtätigkeit —, sondern durch Anregung 
und Organisation der Selbsthilfe. Die W. 
will außerdem — und das ist ihre soziale Auf- 
gabe — die verschiedenen Bevölkerungsklassen auf 
dem Boden gemeinsamer und gemeinnütziger 
Arbeit einander näher bringen und die schroffen 
Hlafsengegensätze mildern. So bestimmt Professor 
H. Sohnrey (Berlin), der Vater der modernen W., 
deren Begriff, s. dessen Wegweiser für ländl. W.= 
und Heimatspflege, 1908, Deutsche Landbuchhand- 
lung, Berlin. Das Wort „ländlich“ will besagen, 
daß dieser Zweig der W. sich auf das sog. platte 
Land und damit auf die Kreise beschränkt, die 
abseits von den Städten deren Vorzüge und An- 
regungen nicht teilhaftig und daher in Gefahr sind, 
wirtschaftlich und hinsichtlich des Geisteslebens zu- 
rückzubleiben. Darin liegt schon die Berechtigung 
zu einer bes. ländlichen W.; sie ist aber des 
weiteren auch in der Tatsache begründet, das 
Wesen, die Verhältnisse und Bedürfnisse des Land- 
volks in mancher Richtung andersartig sind als 
in der Stadt, daß ineber. auf dem Lande der ge- 
rade zur W. so nötige Gemeinsinn nicht ge- 
nügend ausgebildet ist und „der Zusammenschluß 
der Kräfte durch das Wesen des ländl. Lebens er- 
schwert und vielfach gehemmt ist“ (Karl Gastpar, 
„Wohlfahrtspflege auf dem Lande“, 1907, Belser, 
Stuttgart, welche Schrift Grund und Wesen gerade 
der ländl. W. behandelt). Hieraus ergibt sich 
u. a. die wichtige Forderung, daß sich der I. W. 
in 1. Linie die Gebildeten zu unterziehen haben. 
„Die Aufgaben der Gebildeten auf dem Lande“, 
Vortrag von Pfarrer E. Kappus in Gönningen, 
1907, Verlag des Vereins für l. W. in W. 
Diese Tätigkeit der Gebildeten, die sich zunächst in 
Anregungen und in Förderung best. Unternehmun- 
een zeigen wird, darf aber andererseits die Zu- 
ammenfassung der Kräfte, welche in der Gesamt- 
eit, im ganzen Volke liegen, nicht entbehren; 
iese müssen vielmehr geweckt und verwendet wer- 
den. Schon in der einleitenden Begriffsbestim- 
mung ist der Unterschied zwischen „Wohlfahrts- 
123 und „Wohltätigkeit“ angedeutet. Da aber 
ieser Unterschied immer noch nicht genügend be- 
achtet und damit den Bestrebungen der W. nicht 
geringer Schaden zugefügt wird, sei hierauf noch- 
mals hingewiesen. Die Wohltätigkeit besteht in 
vereinzeltem, zeitweiligem Gutestun, wie es durch 
best. Fälle von Unterstützungsbedürftigkeit, ein- 
zelnem Elend oder allg. Notstand hervorgerufen 
wird. Die W., die mit dem Grundsatz der Selbst- 
Hife ihrem ganzen Wesen nach auf solche Art Für- 
orge verzichten muß und will, sucht „Einrich- 
tungen zu schaffen, die die sogialen Nöte soviel 
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