Zentralstelle für Gewerbe u. Handel — Zentral vermittlungstelle für Obstverwertung. 893
des landw. Vereins liegt der Z. ob,
die landw. Bezirksvereine zu zweckentspr. Tätig-
keit an zuregen, ihre gemeins. Bestrebungen zu
vermitteln, die von ihnen gestellten Wünsche
und Anträge in Absicht auf Einrichtungen, welche
die Interessen der Landw. berühren, zu beraten
und den betr. Beh. mitzuteilen, sowie den Vereinen
in Verfolgung ihrer Interessen nach Kräften ihre
Unterstützung angedeihen zu lassen, s. landw.
Verein. — Der Vorstand der 3Z. (Regirektor),
die ord., administr. und techn. Mitgl. derselben
(Oberräte, Räte, Wlelseoreng, der jeweilige Direk-
tor der landw. Anstalt Hohenheim und die durch
K. Ernennung beruf. außerord. Mitgl. der Z.
bilden einen Verwaltungsausschusß, der
die Geschäfte derselben teils selbständig, teils unter
Mitwirkung des Gesamtkoll. insoweit zu besorgen
hat, als deren Erledigung nicht einer Abteilung
der Z. zugewiesen ist. Die Geschäfte des Feld-
bereinigungswesens find einer bes., aus dem Vor-
stand der Z. und den übr. ständig bei der letzteren
angestellten Mitgl., sowie aus außerord., teils
juristisch und administr., teils techn. gebildeten,
durch K. Ernennung beruf. Mitgl. besteh. Abteil.,
der Abteilung für Feldbereinigun
übertragen. Dem Verw Ausschuß und der Abt. f.
Feldber. kommen die Befugnisse und Obliegen-
heiten eines Landeskoll. zu. Die Beratung der
allg. Anordnungen behufs der Pflege der Landw.,
Begutachtung von Gesenntw, Aufstellung des Etats
für Förderung der Landw. und sonst. wichtigere
landw. Angelegenheiten unterliegen dem Ge-
samtkollegiummn, das aus dem Verwüusschuß
und den von den landw. Gauverbänden auf 3 J.
gewählten, dem Stand der Landwirte angehör.
12 Beiräten besteht. — Zur Verbreitug. landw.
Kenntnisse und Erfahrungen, sowie zur Belebung
des gegenseitigen Verkehrs der Z. und der landw.
Bedebeine und Gauverbände wird von der Z. eine
Seitf rift: Das w. Wochenblatt für
aMndwirtschaft, zurzeit in der Auflage von
80 000 Exempl., herausgegeben. Sämtl. Mitgl.
des landw. BezVereins wird das Woch Bl. mit der
Post frei ins Haus geliefert, wogegen die landw.
BezVereine für jedes ihrer Mitgl. an die Kasse
der Z. eine Gebühr von 1 4& im Jahr zu ent-
richten haben. Nichtvereinsmitglieder abonnieren
bei den Postanst.; Bezugspreis einschl. Beilage-
bühr, aber ausschl. Bestellgelds im Orts- und
#echbarortsverkehr 4,40 4, sonst 4,50 "“. Neben
dem Wochl. f. Landw. wird von der Z. der
Kalender des landw. Vereins in W. heraus-
Faeben, der an alle Landwirte zu 10 3 für das
tück abgegeben wird. Außer den Bezügen des
in Beamtenstellung befindlichen Redakteurs des
Woch Bl. werden staatl. Zuschüsse f. Woch Bl. und
Kalender nicht mehr gewährt. — Dem Gesamtkoll.
ist die Wahl von 8 Vertretern der Landw. in den
Beirat der Verkehrsanst. übertragen. — Um
Beh., Gden, Vereine und Private in landw. An-
gelegenheiten zu beraten, zu belehren und zu un-
terstützen, sind bes. Sachverständige und Wander-
lehrer angestellt, welche unter der Aufsicht der Z.
stehen: 1. Sachverständige für das Ge-
samtgebiet der Landw. und landw.
Wanderlehrer sind die Vorstände und Land-
wirtschaftslehrer der landw. Winterschul. (Landw.=
Inspektoren, zweite landw. Lehrer, s. landwirt-
schaftliche Sachverständi e). Deren Bezirke s.
Staatshandbuch. ie * dieselben erlassene
Dienstanweisung s. Woch Bl. f. Landw. 12 Nr. 19.
Sie übernehmen Vorträge in Versammlungen der
landw. BezVereine und Gau bde, beteiligen sich
an deren Veranstaltungen, z. B. Ausstellungen,
sind als Berater von Staats= und Gde Beh.,
von Vereinen, so in Güterzerstückelungsan-
gelegenheiten, bei Gründung von Versicherungs-
vereinen und Genossenschaften usw. tätig, als
Organe der bei der 3Z. eingerichteten Buchstelle mit
dem landw. Buchführungswesen, der Abhaltung
von Buchführungskursen befaßt. Sie wirken als
Sachverständige mit bei Zuchtviehprämiierungen
von landw. Bez Vereinen der Gau bde, bei Be-
zirksvereinsviehschauen und bringen Düngungs-,
Sortenanbau= und Unkrautbekämpfungsversuche
zur Durchführung. Außerdem werden die landw.
Lehrer zu den Reblausbekämpfungsarbeiten her-
angezogen und sind sie vielfach zu Vorsitzenden
der Vollzugskommissionen von Feldbereinigungen
bestellt. — 2. Als Sachverständige für einz.
Sondergebiete der Landw. (s. landw. Sachpverst.
Ziff. 2 f.) sind aufgestellt: der Pferdezuchtinspektor
(Gestütswesen lI), der Landestierzuchtinspektor,
der Sachverst. für das landw. Bauwesen in
Stuttgart, der Sachv. f. d. landw. Maschinenwesen,
der Sachv. für Moorkultur, die Molkereisachver-
ständigen in Gerabronn und Leutkirch, der Lan-
desfischereisachverst. in Stuttgart und je 1
Fischereisachverst. für die 4 Kreise, 1 Sach-
verständiger und Wanderlehrer für Obst= und
Gemüsebau (Obstbauinspektor) in Ulm, 1 Sach-
verständiger und Wanderlehrer für Weinbau und
Obstbau (Weinbauinspekt.) in Weinsberg, 1 Sach-
verständiger für die Reblausbekämpfung (neben-
amtlich). Vorträge und sachverständige Beratung
übernehmen ferner außerdem der Vorstand der
Weinbauschule und der Weinbauversuchsanstalt,
beide in Weinsberg, die Lehrer der landw. Hoch-
schule in Hohenheim. — 3. Der Abt. für Feld-
bereinigung unterstehen die Revisionsgeo-
meter (Obergeometer) und das sonstige Personal
des Revisionsbureaus, die staatl. Bereinigungs-
feldmesser und ihre Gehilfen, die Kulturinspek-
tionen, s. Feldbereinigung und kulturtechnischer
Dienst. Baier.
Zentralstelle für Gewerbe u. Handel s. Ge-
werbeförderung A, B.
Zentralstellen, Zentralmittelstellen s. Amt.
Zentralvermittlungstelle für Obstverwertung,
1899 auf Veranlassung der Zentralft. f. d. L. ins
Leben gerufen, wird von dem w. Obstbauverein
mit staatl. Beihilfe unterhalten. Ihre Aufgabe
ist, alle Angebote von (württembergischen) Obst-
bautreibenden und alle Nachfragen nach Odbst
(Kern-, Stein= und Beerenobst) entgegenzunehmen
und unentgeltlich weiter zu vermitteln. Auch
werden jede Woche Listen über die Angebote und
Nachfragen ausgegeben und finden entspr. Ver-
öffentlichungen statt. Geschäftstelle: tuttgart,
Eßlingerstraße 15. — S. auch Obstbau. »
aier.