Volltext : Reden der verfassungstreuen Patrioten in den bayerischen Kammern über die Versailler Verträge.

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wenn  wir  ber  preußiichen  Regierung  bie  Üeberzeugung
nehmen,  daß  mir  die  Kündigung  desjelben  fürchten.

Doch  ich  eile  zum  Schluffe.  Als  Testen  Grund  für
die  Jmwangslage,  in  der  wir  uns  befinden,  bringt  man
por,  day  der  König  die  Verträge  fchon  unteriorieben  hat.
Meine  Herren,  8  it  parlamentarische  Sitte,  dap  man
die  allerhöchite  Berjon  des  Königs  nicht  in  die  Debatte
herein  ziehen  foll;  ich  werde  mich  an  diefe  Sitte  jo  viel
als  möglich  halten.  E38  handelt  fich  hier  nicht  etwa  um
Kronvechte  der  Bolfsvertretung  gegenüber,  e8  handelt  jid)
um  die  heiligjten,  wichtigjten  echte  des  Landes  felbit,
um  feine  Selbitändigkeit.  Wenn  man  im  diefer  An:
gelegenheit  and  anderswo  anderer  Meinung  jein  jollte,
\o  ann  das  gewiß  ung,  die  Dayerijche  Volfsvertretung
nicht  hindern  an  ber  Erfüllung  dejien,  was  wir  num
einmal  nad)  unjerer  innigften  Ueberzeugung  für  unfere
beihworene  Pflicht  dem  Bolte  gegenüber  erachten.  Meine
Herren,  Sie  fünnen  es  allerdings  fo  weit  bringen,  daß
bie  treuejten  Untertbanen  des  Königs  gemüthigt  fein  werben
das  Land  ihrer  Geburt,  ihr  Vaterland  zu  verlafjen  (Heiterfeit
  links),  und  ich  ehe,  daß  jich  die  Dinge  immer  mehr
barnad)  gejtalten,  daß  man  feiner  Ueberzeugung  aud)
bieje8  Teßte  Opfer  wird  bringen  miüljen.  Uber,  meine
Herren,  dahin  werden  Sie  es  nie  bringen,  daß  id)  meinen
Namen  in  das  Verzeichniß  derjenigen  einjchreiben  Lafte,
die  mit  ihrem  Botum  zugleich  Deutichland  zerreißen  und
Bayern  unter  die  Oberberrlichkeit  Preußens  beugen.
Sch  time  für  die  Verwerfung  der  Verträge.

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Rede  des  Freiheren  Xaver  dv.  Hafenbrapl,
gehalten  am  19.  Zanuar  1871.

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Meine  Herren!  Sie  haben  durd  Die  Aliwerlung
des  Antrages  über  den  Schluß  der  Debatte  wieder
neuerdings  Zeit  gewonnen,  die  vorliegenden  Verträge  in
Berathung  zu  ziehen,  und  nachdem  der  Schluß  nicht  be=