Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Dritter Band. (3)

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andererseits  in  Folge  von:
mechanischen  Verletzungen.  7371  Personen  =  4,5  /  aller  in  Heilanstalten  Verstorbenen,
Krankheiten  der  Bewegungsorgoueneen

  3362  „  —  2,0  „  „  „  „  6„
Krankheiten  der  äußeren  Bedeckungen

  1463  0,8  ——ä  n  5
Krankheiten  der  Augen  und

Ohren  166  „  —Ol1  „  „„  n%  .

zusammen12162Personen-7,40-0allerinHeilanstaltenVerstorbenen.

Mehr  als  die  Hälfte  (60,9  %)  aller  in  den  allgemeinen  Krankenhäusern  Verstorbenen
  sind  also  den  Allgemeinleiden  und  Infektionskrankheiten,  insbesondere  der
Tuberkulose  und  Lungenschwindsucht,  sowie  den  Erkrankungen  der  Athmungsorgane.

erlegen.
(Hierzu  die  Tabellen  S.  105  —131.)

II.  Die  #rrenuanstalten.

(Hierzu  4  Tabellen  S.  122—125.)

1.  Zahl  und  Größe  der  Irrenanstalten.  Krankenbewegung  im  Allgemeinen.
Vergl.  die  Tabelle  auf  S.  122.

Die  Zahl  der  im  Deutschen  Reiche  vorhandenen  Irrenanstalten  war  von  257  im
Jahre  1888  im  ersten  Berichtsjahre  auf  268  gestiegen,  unter  denen  sich  142  Privatanstalten
  mit  mehr  als  10  Betten  befanden.  Im  Laufe  der  Berichtszeit  kamen  16
Anstalten  (davon  9  privaten  Charakters)  in  Zugang,  6  (5)  in  Abgang,  sodaß  im
Jahre  1891  278  Frrenanstalten,  davon  132  öffentliche  und  146  privatezur
  Verfügung  standen;  im  Jahre  1889  entfiel  eine  Anstalt  auf  je  174  835,  im  Jahre
1891  auf  je  177  793  Einwohner.  Von  öffentlichen  Anstalten  wurden  in  Westpreußen,
Schlesien  und  dem  Königreiche  Sachsen  je  1,  in  der  Provinz  Sachsen  und  Schleswig-Holstein
  je  2  innerhalb  des  Berichtszeitraums  neu  errichtet;  an  der  Vermehrung  der
Privatirrenanstalten  betheiligten  sich  Pommern,  Hannover  und  Westfalen  mit  je  1,
Brandenburg  und  Schleswig-Holstein  mit  je  3  Anstalten.  Eine  Verminderung  in  der
Zahl  der  öffentlichen  Irrenhäuser  fand  nur  in  Hessen-Nassau  (um  eine)  statt;  in
Württemberg  gingen  während  der  3  Berichtsjahre  2  Privatanstalten  ein,  in  der  Provinz.
Sachsen,  in  Baden  und  Sachsen-Koburg-Gotha  je  1.

Ganz  ohne  Frrenanstalten  waren  die  sämmtlichen  Fürstenthümer  mit  Ausnahme
von  Lippe.  Sachsen-Koburg-Gotha  besaß  keine  öffentliche  und  nur  1  Privatanstalt,
welche  jedoch  im  Jahre  1890  einging.  Privatirrenanstalten  waren  außer  in  den  ebengenannten
  Staaten  noch  in  Westpreußen,  Hohenzollern,  Hessen,  beiden  Mecklenburg,
im  Großherzogthum  Sachsen,  in  Sachsen-Meiningen,  -Altenburg,  Anhalt,  Lübeck  und
Elsaß-Lothringen  nicht  vorhanden;  Baden  führt  nur  für  das  Jahr  1889  eine  Privat--anstalt
  auf.  Mehr  Privat=  wie  öffentliche  Anstalten  zählten  (im  Jahre  1891)  Brandenburg,
  Schleswig-Holstein,  Hannover,  Westfalen  und  die  Rheinprovinz,  ferner  Württemberg,
  Oldenburg  und  Hamburg,  doch  überwog  überall  mit  einziger  Ausnahme  von
Württemberg  die  Bettenzahl  der  öffentlichen  die  der  Privatanstalten.

Die  Zahl  der  verfügbaren  Betten  hat  sich  von  54  911  im  Jahre  1889  auf
60  212  im  Jahre  1891,  also  um  9,7  %  vermehrt;  46  756  —=  77,7  %  derselben  entfielen
auf  die  öffentlichen  Anstalten.  Auf  jede  Irrenanstalt  im  Reiche  kamen  1889  durchschnittlich
  205,  1891:  216  Betten.