— 92 —
andererseits in Folge von:
mechanischen Verletzungen. 7371 Personen = 4,5 / aller in Heilanstalten Verstorbenen,
Krankheiten der Bewegungsorgoueneen
3362 „ — 2,0 „ „ „ „ 6„
Krankheiten der äußeren Bedeckungen
1463 0,8 ——ä n 5
Krankheiten der Augen und
Ohren 166 „ —Ol1 „ „„ n% .
zusammen12162Personen-7,40-0allerinHeilanstaltenVerstorbenen.
Mehr als die Hälfte (60,9 %) aller in den allgemeinen Krankenhäusern Verstorbenen
sind also den Allgemeinleiden und Infektionskrankheiten, insbesondere der
Tuberkulose und Lungenschwindsucht, sowie den Erkrankungen der Athmungsorgane.
erlegen.
(Hierzu die Tabellen S. 105 —131.)
II. Die #rrenuanstalten.
(Hierzu 4 Tabellen S. 122—125.)
1. Zahl und Größe der Irrenanstalten. Krankenbewegung im Allgemeinen.
Vergl. die Tabelle auf S. 122.
Die Zahl der im Deutschen Reiche vorhandenen Irrenanstalten war von 257 im
Jahre 1888 im ersten Berichtsjahre auf 268 gestiegen, unter denen sich 142 Privatanstalten
mit mehr als 10 Betten befanden. Im Laufe der Berichtszeit kamen 16
Anstalten (davon 9 privaten Charakters) in Zugang, 6 (5) in Abgang, sodaß im
Jahre 1891 278 Frrenanstalten, davon 132 öffentliche und 146 privatezur
Verfügung standen; im Jahre 1889 entfiel eine Anstalt auf je 174 835, im Jahre
1891 auf je 177 793 Einwohner. Von öffentlichen Anstalten wurden in Westpreußen,
Schlesien und dem Königreiche Sachsen je 1, in der Provinz Sachsen und Schleswig-Holstein
je 2 innerhalb des Berichtszeitraums neu errichtet; an der Vermehrung der
Privatirrenanstalten betheiligten sich Pommern, Hannover und Westfalen mit je 1,
Brandenburg und Schleswig-Holstein mit je 3 Anstalten. Eine Verminderung in der
Zahl der öffentlichen Irrenhäuser fand nur in Hessen-Nassau (um eine) statt; in
Württemberg gingen während der 3 Berichtsjahre 2 Privatanstalten ein, in der Provinz.
Sachsen, in Baden und Sachsen-Koburg-Gotha je 1.
Ganz ohne Frrenanstalten waren die sämmtlichen Fürstenthümer mit Ausnahme
von Lippe. Sachsen-Koburg-Gotha besaß keine öffentliche und nur 1 Privatanstalt,
welche jedoch im Jahre 1890 einging. Privatirrenanstalten waren außer in den ebengenannten
Staaten noch in Westpreußen, Hohenzollern, Hessen, beiden Mecklenburg,
im Großherzogthum Sachsen, in Sachsen-Meiningen, -Altenburg, Anhalt, Lübeck und
Elsaß-Lothringen nicht vorhanden; Baden führt nur für das Jahr 1889 eine Privat--anstalt
auf. Mehr Privat= wie öffentliche Anstalten zählten (im Jahre 1891) Brandenburg,
Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen und die Rheinprovinz, ferner Württemberg,
Oldenburg und Hamburg, doch überwog überall mit einziger Ausnahme von
Württemberg die Bettenzahl der öffentlichen die der Privatanstalten.
Die Zahl der verfügbaren Betten hat sich von 54 911 im Jahre 1889 auf
60 212 im Jahre 1891, also um 9,7 % vermehrt; 46 756 —= 77,7 % derselben entfielen
auf die öffentlichen Anstalten. Auf jede Irrenanstalt im Reiche kamen 1889 durchschnittlich
205, 1891: 216 Betten.