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Reichskommissare für das Auswanderungswesen — Reichs-Schulkommission.
2. Reichskommissare für das Auswanderungswesen.
Die Reichskommissare für das Auswanderungswesen sind die Beamten, durch welche der
Reichskanzler in den Hafenorten die Aufsicht über das Auswanderungswesen ausübt. Sie
haben die in den Auswanderungshäfen zum Zwecke der Unterbringung und Beförderung der
Auswanderer bestehenden Einrichtungen zu überwachen und auf die Abstellung der dabei
wahrgenommenen Mängel hinzuwirken. Insbesondere liegt ihnen die Revision der Auswan-
dererherbergen und der Auswandererschiffe ob. Ihr örtlicher Wirkungskreis erstreckt sich zur
Zeit auf das Unterwesergebiet, und zwar auf die Häfen Bremen, Bremerhaven, Geestemünde,
Nordenham, auf den Hafen von Emden, auf das Unterelbegebiet, und zwar auf die Häfen
Hamburg und Cuxhaven sowie auf das Unterodergebiet, und zwar auf die Häfen Stettin und
Swinemünde).
Für das Unterwesergebiet.
Chüden, Kapitän zur See z. D. zu Bremen (Pr RA3m. Sch.) (Pr Kr3) (Pr DK).
Für das Unterelbegebiet.
(Zur Zeit unbesetzt.) Vertretung durch Reichskommissar ChU den in Bremen.
3. Reichs-Schulkommission.
Berlin.
(SW61, Gitschiner Straße Nr.9#7.)
Die Reichs-Schulkommission hat auf Erfordern des Reichskanzlers Anträge zu begutachten,
welche die Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst an Lehranstalten bezwecken.
Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern. Der Vorsitzende
wird vom Reichskanzler ernannt. Je ein Mitglied ernennen Preußen, Bayern, Königreich
Sachsen und Württemberg; ein fünftes Mitglied wird abwechselnd von Baden, Hessen, Elsaß-
Lothringen und Mecklenburg-Schwerin, ein sechstes Mitglied abwechselnd von den übrigen
Bundesstaaten, und zwar nach ihrer verfassungsmäßigen Reihenfolge, auf je zwei Fahre er-
nannt.
Vorsitzender.
Dr. Kelch, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungsrat, Präsident des Bundesamts für das Hei-
matwesenz siehe daselbst.
Mitglieder.
Dr. Norrenberg, Königl. Preußischer Gehei- liches Mitglied der Akademie der Wissen-
mer Ober-Regierungsrat und vortragender schaften zu München, auswärtiges Mitglied
Rat im Ministerium der geistlichen und Un- der Königl. Gesellschaft der Wissenschaften
terrichts-Angelegenheiten (Pr RA#3) (Pr zu Göttingen, Mitglied der Kaiserl. Leo-
Kr3) (Pr VKfKrh). poldinisch-Karolinischen Akademie der Na-
Dr. Ritter v. Dyck, Königl. Bayerischer Ge- turforscher (Pr Krd2) (Pr Es#2) (Bay Kr3)
heimer Rat, ordentlicher Professor an der (Bay Mich?2) (Bay MVo2m. Schw. m KD.)
Technischen Hochschule zu München, ordent- (Bay P#2) (Bay JM) (Bay L01).
) Die Aufgaben des Reichskommissars für das Unterodergebiet werden bis auf weiteres von dem Reichs-
kommissar für das Unterelbegebiet mit wahrgenommen.