Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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den  ist,  kann  der  Deichverband  das  Eigenchum  eines  solchen,  und  zwar  landund
  wasserseitig,  in  der  nach  sachverständigem  Ermessen  erforderlichen  Breite
erwerben.  Die  Eigenthümer  der  eingedeichten  Grundstücke  und  Vorländer  sind
in  diesem  Fall  verpflichtet,  auf  Anordnung  des  Deichhauptmanns  dem  Verbande
  den  erforderlichen  Grund  und  Boden  in  derselben  Weise,  wie  zu  den
übrigen  Schutz=  und  Meliorations-Anlagen,  gegen  Vergütung  abzutreten.  Ebenso
müssen  die  vorhandenen  Wachbuden,  die  nicht  schon  Eigenthum  der  früheren
Deichgenossenschaften  gewesen  sind,  dem  Deichverbande  auf  Erfordern  des  Deichhauptmanns
  zum  Eigenthum  gegen  Entschädigung  überlassen  werden.

K.  114.

Die  Stelle  des  Deichhaupemanns  kann  mit  der  des  Deichinspektors  verbunden
  werden.

K.  15.
Die  Zahl  der  Reprdsentanten  der  Deichgenossen  im  Deichamte  wird  auf
zwölf  festgesetzt.

Behufs  der  Wahl  der  Reprásentanten  wird  die  zum  Deichverbande  gehörende
  Niederung  in  sechs  Bezirke  eingetheilt,  und  zwar  bilden:

den  ersten  Bezirk

die  Ortschaften:  Dirschau,  Stangenberg,  Lunau,  Groß=  und  Klein-Czattkau,
  Guettland,  Kriefkohl,  Osterwick,  Mühlbanz,  Schönwarling,
Rosenberg,  Langenau  und  die  Niederungsgrundstücke  des  Königlichen
Domainenfiskus  bei  Mühlbanz;

den  zweiten  Bezirk  .

die  Ortschaften:  Stuͤblau,  Gemmlitz,  Wossitz,  Zugdam,  Herrengrebin,
Praust,  Russoezyn,  Gr.  Suckczyn,  Zipplau,  das  Wossitzer  Herrenland,
das  Bodenbruch,  das  Trutenauer  Herrenland  und  der  Grebiner  Wald
mit  dem  Unterförster-Dienstlande;

den  dritten  Bezirk

die  Ortschaften:  Langfelde,  Letzkau,  Käsemark,  Groß-Zünder,  Trutenau
und  Grebiner  Feld;

den  vierten  Bezirk

die  Ortschaften:  Schmeerblock,  Schönrohr,  Klein  =  Zünder,  Herzberg,
Schönau,  Sperlingsdorf,  Landau,  Vorwerk  und  Dorf  Mönchen-Grebin,
  Rostau,  die  Woyanower  Viertel  und  Gischkau;

den  fünften  Bezirk
die  Ortschaften:  Breitfelde,  Weßlinken,  Reichenberg,  Vorwerk  Lund
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