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Reichs-Kolonialamt.
VII. Reichs-Kolonialamt.
Berlin.
(Ws, Wilhelmstraße Nr. 62 und Mauerstraße Nr. 45/49 [Kommando der Schutztruppenl.)
Das Reichs-Kolonialamt ist in vier Abteilungen gegliedert. Von diesen bearbeiten drei die
Geschäfte der Zivilverwaltung. Als vierte tritt die Militäroerwaltung (Kommando der Schutz-
truppen) hinzu.
Abteilungen der Zivilverwaltung.
Abteilung A. Politische, allgemeine Verwaltungs= und Rechtsangelegen-
heiten der Schutzgebiete. Der Geschäftskreis der Abteilung umfaßt die Gesetzgebung, Be-
hördenorganisation, Beaufsichtigung der Rechtspflege in den Schutzgebieten, Rechtshilfesachen,
Angelegenheiten der Polizei und inneren Verwaltung der Schutzgebiete, Standesamtssachen,
Verleihung der Reichsangehörigkeit an Einwohner der Schutzgebiete, die Zoll= und Steuer-
gesetzgebung, wissenschaftliche Forschungen, Kartographie, Landesvermessung, die hygienischen,
Medizinal-, pharmazeutischen und Veterinärangelegenheiten, die land= und forstwirtschaftlichen
Angelegenheiten der einzelnen Schutzgebiete, Bergwesen, Grenzregulierungen, Konzessionen,
Verleihung der Rechtsfähigkeit an Kolonialgesellschaften und deren Beaufsichtigung, Besiede-
lung, Missions= und Schulwesen, Schiffahrts-, Post= und Telegraphenangelegenheiten, Bank-
wesen, wirtschaftliche Statistik, Jahresberichte, Redaktion des Kolonialblatts, Preßsachen usw.
Abteilung B. Finanzen. Bauwesen. Verkehrsangelegenheitenundsonstige
technische Angelegenheiten. Die Abteilung bearbeitet das Etats-, Kassen= und Rech-
nungswesen, die Münz= und Währungsverhältnisse, das Versicherungswesen, die Eisenbahn-
und sonstigen Verkehrsangelegenheiten, das Tarifwesen, die Angelegenheiten, betreffend Hoch-,
Wege-, Wasser-, Brücken-, Maschinen-, Schiffsbauten, Wassererschließung und andere öffentliche
Arbeiten, Hafen= und Werftanlagen, Küstenbetonnung und -befeuerung, die Angelegenheiten
der Flottillen sowie das Beschaffungswesen.
Der Abteilung B ist die Beschaffungsstelle für die Schutzgebiete unterstellt. Sie
ist, abgesehen von einigen Ausnahmen, Auskunftsstelle in allen Beschaffungsangelegenheiten
und Vermittlungsstelle für alle Beschaffungen und Lieferungen im Bereiche der Kolonialver=
waltung einschließlich der Bedürfnisse des Reichs-Kolonialamts selbst. Sie verkehrt mit den
Schutzgebietsverwaltungen, anderen Behörden, Lieferanten usw. unmittelbar. In den Grenzen
ihres Zuständigkeitsbereichs handelt sie als Vertreter der Schutzgebietsfisci bzw. des Reichs-
fiskus.
Abteilung C. Personalangelegenheiten. Zur Zuständigkeit der Abteilung gehören:
Organisation der Zentralverwaltung, Personalien einschließlich Disziplinarangelegenheiten, die
Hausverwaltung des Amtes usw.
Militärverwaltung (Kommando der Schutztruppen).
Abteilung M. Bei der Militärverwaltung werden in mehreren Unterabteilungen alle rein
militärischen Angelegenheiten der Zentralverwaltung und der Schutzgebiete bearbeitet, und
zwar:
Operationen, Mobilmachungsangelegenheiten, Verteidigung der Kolonien, Studium der Ko-
lonien fremder Mächte, Feldsignal-, Post-, Telegraphie= und Eisenbahnwesen, Verkehrsverhält-
nisse, Transportwesen, Organisation der Schutztruppen, Dislozierung derselben, Ausbildung,
Bewaffnung, Versorgung mit Munition, Feld= und Heeresgerät, Bekleidung und Ausrüstung,