Full text: Handbuch für das Deutsche Reich auf das Rechnungsjahr 1918. (40)

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Reichstag. 
  
  
Der Reichstag. 
(Xlll. Legislaturperiode 101 2/1918.) 
Berlin. 
7V, Am Königsplatz.) 
Der Reichstag besteht aus 397 Abgeordneten. 
Es werden gewählt: 
im Königreiche Preußen 236 Abgeordnete, 
v „ Bahen:: 48 „ 
» » Sachsen.............. 23 „ 
„ „ Württemberg... ...... ... 17 „ 
„ Großherzogtume Bdbden 14 „ 
„ „ Hessen 9 „ 
„ „ Mecklenburg-Schwerin 6 v 
„ „ Sachen 3 „ 
„ „ Mecklenburg-Strelisss 1 Abgeordneter, 
„ „ Oldenburg.... . ...... ... 3 Abgeordnete, 
„ Herzogtume Braunschwieg 3 „ 
„ „ Sachsen--Meiningen.... ...... 2 „ 
„ „ Sachsen-Altenburg.. . . ...... 1 Abgeordneter, 
„ » Sachsen-SchurgundGotha...... 2 Abgeordnete, 
6 „ Anhalt... ...... 2 
„ Fürstentume Schwarzburg-Rudolstadt. 1 Abgeordneter, 
l „ Schwarzburg-Sondershausen 1 „ 
„ „ Waldeck und Pyrmont.... . ... 1 „ 
„ » NeußältererLinie.......... 1 „ 
„ „ Reuß jüngerer Liniie 1 „ 
» » Schaumburg-Lippe......... 1 „ 
» » Lippe............... 1 „ 
in der Freien und Hansestadt Lübee 1 „ 
„ „ Freien Hansestadt Biemmen 1 „ 
„ „ Freien und Hansestadt KambucnrtreSeg 3 Abgeordnete, 
„ Elsaß-Lothriigen 15 » . 
Verfassungsmäßig beschließt der Reichstag über die Legitimation seiner Mitglieder sowie über 
seine Geschäftsordnung, er wählt seinen Präsidenten, seine Vizepräsidenten und Schriftführer. 
Nach gesetzlicher Bestimmung wählt er sechs Mitglieder der Reichsschuldenkommission; außer- 
dem wählt er sieben Mitglieder des Beirats für Arbeiterstatistik. 
Die Reichstagsbeamten werden von dem Präsidenten ernannt, erist hre vorgesetzte Behörde.
	        
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