Konsulate. $ 109. 503
Zum Personaleines Konsulates können gehören: Konsuln,
Vizekonsuln, Attaches, die zur Vorbereitung für den diplomatischen
Dienst den Konsulaten überwiesen werden, Sachverständige!°, die
von den kaufmännischen Beiräten zu unterscheiden sind, Dolmetscher
und Bureaubeaute !!,
Die Konsuln ernennt der Kaiser nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesrates für Handel und Verkehr'!2. Es kann jede
geeignete Person zum Vorstelier eines Konsulats ernannt werden, da
eine bestimmte Vorbildung nur für die Personen vorgeschrieben
ist, die den Wunsch haben, in den Konsulardienst aufgenommen zu
werden.
Die Konsuln sind ferner Berufskonsuln (consules missi) oder
Wahlkonsuln (consules electi). Die Berufskonsuln machen
aus der konsularischen Tätigkeit ihren ausschließlichen Lebensberuf.
Sie müssen ihre Befähigung durch besondere Vorbildung und durch
eine Prüfung nachweisen !® und haben nach erfolgter Anstellung alle
zum Ausland, sondern um Beziehungen des Reiches zum Ausland, Beschwerdeinstenz
ist in diesen Angelegenheiten nicht das Reichs-Kolonialamt, sondern
das Auswärtige Amt, Da beide Amter dem Reichskanzler unterstehen, können
erhebliche Schwierigkeiten hieraus nicht entstehen. Die Verwaltung der Schutzgebiete
ist vom Standpunkt der Reichsverwaltung nicht auswärtige Verwaltung,
eshalb gelten auch für die in den Schutzgebieten zugelassenen Konsulate die
Bestimmungen für die im Reich errichteten Konsulate,
Über die auswärtigen Angelegenheiten der Schutzgebicte
vgl. Fleischmann, Art. Schutzgebiete, ws 8, 413.
10 Vgl, Dochow, Annalen 1914 S. 6371, — Man unterscheidet handels-,
land- und forstwirtschaftliche Sachverständige. — Der Sachverständige ist nicht
an einen bestimmten Wohnsitz gebunden und kaun den Bezirk zur Erstattuug
eingehender wirtschaftlicher Berichte bereisen. — Mit deutschen Handelskammern
im Ausland hat die auswärtige Verwaltung bisher keine guten Erfahrungen
gemacht. Von verschiedenen Seiten — vgl. Engelhard, Deutsche
Handelskammern im Ausland, Deutsche Wirtschaftszeitung (1914) 10, 277 —
wird daher der beachtenswerte Vorschlag gemacht, die in den Konsularbezirken
angesessenen Deutschen zu Beiräten zusammenzuschließen. — In Geuf wurde
1913 eine deutsche Handelskammer für die Schweiz errichtet.
ıı Als Beispiele für die Mannigfaltigkeit der Rangverhältnisse und Titulaturen
seien angeführt: Ein Konsul kann den Charakter als Generalkonsul,
ein Vizekonsul den als Konsul haben. Ein Konsul kann Legationsrat, ein
Generalkonsul kann Wirklicher Geheimer Legationsrat mit dem Range eines
Rates erster Kinsse srin. Der Konsul in Galatz hat den Titel und Rang eines
Ministerresidenten. Wer in den Konsulatsdienst aufgenommen ist, wird zunächst
einem Konsulat mit dem Charakter als Vizekonsul zugeteilt. — Die den
Konsulaten in China und Japan zur Überwindung von Sprachschwierigkeiten
zugeteilten Personen werden als Dolmetscher bezeichnet, bei den Konsulaten
in anderen ‘Staaten (Abessinien, Bulgarien, Rumänien, Rußland, Ungarn und
in der Türkei) als Drogomans. Einigen IKonsulnten, (Mexiko, Moskau, New
Orleans, Saratoff, Wladiwostok) sind Konsuln oder Vizekonsuln als kaufmännische
Beiräte zugeteilt. Sehr verschieden sind die Amtsbezeichnungen
für die Burcaubeamten. So gibt cs in Petersburg einen Kassier mit dem
Charakter als Kanzler und einen Kanzlerdragoman, in Konstantinopel einen
1. Sekretär und Hafenmeister mit dom Charaktor als Kanzler, in Chikago einen
Registrator mit dem Charakter als Kanzler, in Marseille einen Sekretär mit
dem Charakter als Vizekonsul, in Paris einen Kanzler mit dem Charakter als
Vizekonsul und einen 1. Sekretär mit dein Charakter als Kanzler.
12 R,Verf. Art, 56.
13 Nach $ 7 K.G. kann zum Berufskonsul nur ernannt werden, wer die
zur juristischen Laufbahn in den einzelnen Bundesstaaten erforderliche erste