274 IV. 4. RBeamtG. Anl. K V. betr. Klasseneintheilung d. MilBeamten 13. März5.
7.
Klasseneintheilung
der Militärbeamten des Reichsheeres und der Marine.
Beim Reichsheere.
Bei der Marine.
I. Militärbeamte, welche nur
den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern untergeordnet sind.
A. Gbere Militärbeamte
(im Offizierrange).
Der Büreauvorsteher bei dem
Chef des preußischen General-
stabes der Armee.
Die Festungsoberbauwarte und
Festungsbauwarte 1. und 2.
Klasse.
Die Zahlmeister.
Die Korpsroßärzte, die Ober-
roßärzte und Roßärzte.
Bayern:
die Korpsstabsveterinäre, die
Stabsveterinäre und die
Veterinäre 1. und 2. Klasse.
Sachsen: siehe II A 6.
Die Oberapotheker.
Der Armeemusikinspizient.
Der Büreauvorsteher und die Ge-
heimen Kanzleisekretäre beim Chef
des Generalstabes des Feldheeres.
Die Topographen.
Der höhere Civilverwaltungs-
beamte bei den Etappeninspek-
tionen.
10. Die in Beamtenstellen des Mili-
täreisenbahnwesens befindlichen
oberen Beamten, als:
a) die höheren Eisenbahnbeamten
beim Chef des Feldeisenbahn-
wesens, beim stellvertretenden
Generalstabe der Armee und
den immobilen Linienkomman-
danturen,
1. Der
Lootsenkommandeur der
Marine und dessen Vertreter.
2. Die Geschwadersekretäre während
ihrer Dienstleistung als solche.
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.
3. Die Civilmitglieder der Küsten-
bezirksämter I in Neufahrwasser,
II in Stettin, IV und V in
Bremerhaven.