Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

IV. 4. RBeamtG. Anl. K V. betr. Klasseneintheilung d. Mil Beamten 13. März95. 281 
2. 
Beim Reichsheere. 
Preußen und Sachsen: 
die Militärküster. 
(Württemberg.: siehe II B 11.) 
Bei der Marine. 
beamten, sowie die unter III B 
9 bis 13 genannten Militär- 
beamten der Marine. 
Der Ober- der Schutz- 
büchsenmacher, truppe 
. die Unter- für Deutsch- 
büchsenmacher Ostafrika. 
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. 
·# 
O. 
10. 
11. 
12. 
Die Kassendiener bei den Feld- 
kriegskassen und den Kriegskassen 
der Etappenbehörden. 
Die Feldbackmeister und die Feld- 
magazinaufseher bei den Feld- 
und Etappenmagazinanstalten. 
Die Maschinisten und Heizer bei 
den Bahnhofskommandanturen 
auf Verpflegungsstationen. 
Die Feldpostschaffner bei den 
Feldpostanstalten. 
Die Polizeibeamten im großen 
Hauptquartier und bei den 
Generaletappeninspektionen. 
Die chirurgischen Instrumenten= 
macher und die Apothekenhand- 
arbeiter bei den Feld= und 
Etappenlazarethanstalten. 
Die Telegraphenvorarbeiter und 
Arbeiter bei der Feld= und 
Etappentelegraphie. 
Die Feldpostillone bei den Feld- 
postanstalten. 
Die Unterbeamten der Proviant- 
ämter und Konservenfabriken, 
der Garnison= und Lazareth- 
verwaltungen in Festungen, welche 
in Belagerungszustand erklärt 
sind; 
ferner: 
Württemberg: die Feldküster. 
 
	        
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