Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

IV. 4. RBeamtG. Anl. K V. betr. Klasseneintheilung d. MilBeamten 13. März 95. 285 
Beim Reichsheere. Bei der Marine. 
14. Die Magazinaufseher der Beklei- 
dungs= und Verpflegungsämter, 
welche vor dem 1. April 1880 in 
diese Stellen eingetreten sind. 
  
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. 
Preußen: 15. Die unteren Werftbeamten, soweit 
Die Kanzleidiener bei den dieselben nicht bereits zu den 
mobilen Büreaus des Kriegs- unter III B 9 bis 13 und IIB2 
ministers und des vortragen- aufgeführten Kategorien gehören 
den Generaladjutanten des (A. K. O. vom 31. März 1880). 
Kaisers. 16. Die im mobilen Büreau des 
Marinekabinets und des Ober- 
kommandos der Marine sich be- 
findenden etatsmäßigen Civil= 
unterbeamten der Marine. 
17. Die etatsmäßigen unteren Civil- 
beamten der Marine in solchen 
Marinekriegshafengebieten, wel- 
che in Belagerungszustand erklärt 
worden sind. 
18. Die Führer, aus den Dampfern 
19. die Maschi- Langlütjen 
nisten, und Bombe. 
20. die Ma- auf dem Dampfer 
trosen Friedrichsort. 
21. Die als Heizer bei den Be- 
leuchtungsanlagen in den Weser- 
forts und den Beleuchtungs- 
wagen und Scheinwerfern der 
Artillerie = Depots beschäftigten 
Civilarbeiter. 
22. Die Lootsen- . 
. beim Ma- 
aspiranten, tnelootsena 
23. die Zimmerleute, Finelooife 
24. die Köche, Z 
25. die Heizer, Seczeichen- 
26. die Matrosen 1 wesen. 
27. Die auf Kriegsschiffen fungiren- 
den Civillootsen und Civillootsen- 
aspiranten. 
  
 
	        
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