Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Das Deutsche Reich. (1)

I. Reichsverfassung. Nr. 2 Anl. D Mil Konv. mit Württemberg 1870. 43 
Urkunden gleichzeitig mit den Erklärungen über die Ratifikation der am 
heutigen Tage vereinbarten Verfassung des Deutschen Bundes in Berlin 
ausgetauscht werden. 
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten die gegenwärtige Kon- 
vention in doppelter Ausfertigung vollzogen und untersiegelt. 
So geschehen u. s. w. 
Die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat in Berlin statt- 
gefunden.
	        
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