Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

210 III. 2. Anl. E. Auflösung des Ministeriums des Innern u. s. w. 17. Jan. 38. 
gehen demgemäß von den Geschäftsgegenständen des aufgelösten Ministeriums 
des Innern für Gewerbe-Angelegenheiten über: 
I. An das Ministerium des Königlichen Hauses: 
die Angelegenheiten der Thronlehne unds) der Erbämter. 
II. An das Ministerium des Innern und der Polizei#: 
1. die Landesgrenz-, Homagial= und Huldigungssachen; 
2. die Angelegenheiten der Mediatisirten und Standesherren; 
3. die Angelegenheiten der Domstifter zu Brandenburg, Merseburg 
und Naumburg, des Kapitels zu Zeitz, der Fräuleinstifter und die 
Verwendung der Ueberschüsse der Revenüen aus denselben; 
4. die gesammte landwirthschaftliche Polizei, insbesondere: 
a) die gutsherrlich-bäuerlichen Regulirungen, die Gemeinheits- 
theilungen und die Ablösungen gutsherrlicher und anderer 
Reallasten; 
b) die Vorfluths-Angelegenheiten; 
0) die Fischereipolizei; 
d) alle Anstalten zur Beförderung der Landwirthschaft (ein- 
schliesslich der Konkurrenz bei dem unter Leitung des 
Ober-Stallmeisters stehenden Gestütwesen), die landwirth- 
schaftlichen Lehr-Anstalten und die Prüfungen der für 
landwirthschaftliche Angelegenheiten anzustellenden Be- 
amten; 
e) die Beaufsichtigung der landschaftlichen Kredit-Anstalten. 
der Geld-Institutes) der Korporationen und Gemeinen, der 
Westphälischen Hülfskasse, der Kreis= und Kommunalsparkassen 
und dergleichen. 
III. 
An das Finanzministerium: 
1. die Angelegenheiten der allgemeinen Wittwenverpflegungsanstalt; 
(2. u. 3.)6) 
(IV.) ) 
(V.) 
1) Nr. 2 Anm. 20. 
) Das. Anm. 15 Satz 2. 
*!) Die Nr. 4 aufgeführten Angelegen- 
heiten stehen jetzt unter dem Landn Min. 
Nr. 2 Anm. 36 u. Anl. F Anm. ZLa. 
") Das Bauwesen (Nr. 2) steht jetzt 
unter dem Min. der öffentl. Arbeiten 
Anl. F Nr. I1, das Deichwesen (Nr. 3) 
unter dem Landw Min. das. Anm. La. 
7) Unter IV waren als zum gemein- 
  
schaftlichen Ressort der Min. des Inn. 
u. der Fin. gehörend aufgeführt: Pom- 
mersche ritterschaftliche Privatbank, die 
nicht mehr besteht, u. der Marktverkehr, 
der jetzt zum Geschäftskreise des Min. 
für Handel u. Gewerbe gehört Anl. F 
Anm. 2b. 
*) Das letztere gilt auch von der durch 
Nr. V den Min. des Inn. u. der Fin. 
überwiesenen Gewerbepolizei.
	        
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