IV. 4. Regierungsinstruktion 23. Okt. 17. 313
den Tag legen, oder sich sonst durch ihren Wandel verächtlich machen, wozu
auch Trunkenheit und Spiel gehört 110). Sie entbehren das Vertrauen, welches
der Staat in sie bei ihrer Wahl gesetzt hat, und sind unwerth, der öffent-
lichen Sache zu dienen.
Beamte, welche mit Trene, Wärme und Fleiß ihre Berufspflichten üben,
müssen aber auch mit Diskretion und Aufmunterung behandelt, dem mehr oder
mindern Grade ihres Diensteifers und ihrer Fähigkeit nach ausgezeichnet, und
bei sich ereignenden Gelegenheiten befördert und verbessert werden.
Jeder Vorgesetzte muß vorzüglich auf das Ehrgefühl seiner Untergebenen
zu wirken suchen, es zu wecken und zu beleben wissen, und nur dann Strafe
anwenden, wenn das erste Mittel fruchtlos versucht worden, oder böser Wille
klar ist.
Besondere Rechte und Pflichten:
a) des Präsidenten #l7).
§. 39. Der Regierungspräsident #) ist der nächste Vorgesetzte des
Kollegiums.
Insbesondere hat er folgenden Wirkungskreis:
1. Er bearbeitet ausschließlich Alles, was sich auf Ansetzung, Disziplin
und Entlassung der Mitglieder des Kollegiums und der Referendarien,
und auf die Vertheilung der Geschäfte unter sie, bezieht 113). Er
fertigt ferner die Konduitenlisten von ihnen 52).
2. Er leitet den Vortrag, sorgt für eine ernste, zweckmäßige, gründliche
und anständige Behandlung der Geschäfte und führt die Aufsicht
über die Geschäftsführung der Mitglieder des Kollegiums und der
Snubalternen.
Er ordnet daher auch die nöthigen Journale und Geschäfts-
kontrolen, sowohl für das Kollegium, als die verschiedenen Unter-
behörden bei demselben an. Von seiner Bestimmung hängt Alles
ab, was die Regelmäßigkeit, Ordnung, den ununterbrochenen Fort-
gang und die Kontrole der Geschäfte, imgleichen die Form und
Fassung der angegebenen Verfügungen anbetrifft 118). Seine Auf-
sicht muß sich aber nicht blos auf den formellen Geschäftsbetrieb
beschränken, sondern er muß auch auf das Innere der Sache ein-
gehen, einzelne Sachen nach den Akten prüfen, und hinhaltende
Verfügungen und Rückfragen verhüten und dafür sorgen, daß die
uie) Dazu gehören ferner Verschwendung, für das aus dem Präsidenten u. den
leichtsinnige Verschuldung u. Verletzung beiden Direktoren gebildete Präsidium u.
der Amtsverschwiegenheit Anl. A Nr. . u. in § 39 für den Präsidenten ange-
1½) An der Spitze der Regierung steht ordnet war Anl. A Nr. I. — Anm. 6a.
ein Präsident, zu dessen Wirkungskreise #8) Unteranl. A 1 Abschn. III u. IV
im Allgemeinen Alles gehört, was in § 39 Abth. 10 Abs. 1 u. 6.