Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

Vorwort. 
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Unsere Gesetze und die zu ihrer Ausführung erlassenen Vorschriften 
Finden sich in zahlreiche Sammlungen zerstreut, deren jede wieder eine 
lange Reihe von Bänden umfaßt. Wird schon dadurch das Auffinden 
der einzelnen Bestimmungen erheblich erschwert, so bieten diese, auch 
wenn sie gefunden, meist nicht die gewünschte Auskunft, weil sie durch 
spätere Vorschriften ergänzt oder abgeändert sind, oder erst durch be— 
sondere Ausführungsvorschriften verständlich und anwendbar werden. 
Die Bestimmungen sind dadurch schon den Beamten schwer zugänglich 
geworden; den Laien sind sie fast ganz verschlossen, obwohl sie auch 
für diese erhebliche Bedeutung haben, zumal diese sich in stets wachsen- 
dem Umfange zu den Geschäften des öffentlichen Dienstes in Staat 
und Gemeinde herangezogen sehen. Hier möchte das vorliegende Werk 
Abhülfe schaffen und die Reichs= und die Landesgesetzgebung 
allen Betheiligten näher bringen. 
Der umfangreiche Stoff ist zu diesem Zwecke in eine Reihe 
von Einzelgebieten zerlegt, wie sie den einzelnen Gruppen der 
betheiligten Beamten und Laien entsprechen. Da jedes dieser Ge- 
biete selbstständig als in sich abgeschlossenes Werk bearbeitet wird und 
alle Bände einzeln käuflich sind, findet jede dieser Gruppen alle sie 
unmittelbar angehenden Bestimmungen in einem handlichen Bande 
zusammengefaßt. Wer sich aber auf den Gebrauch mehrerer dieser 
Werke angewiesen sieht, kann; sobald er eins von ihnen benutzt hat, 
sich ohne Weiteres in jedem anderen zurecht finden, da alle Gebiete 
nach einheitlichen Grundsätzen völlig gleichmäßig bearbeitet werden. 
Die Eintheilung!) ist so getroffen, daß mit dem Deutschen 
Reiche in seinen staatsrechtlichen Verhältnissen begonnen wird, die zuerst 
allgemein (Theil 1) und dann bezüglich der auswärtigen Angelegen- 
gleichnamigen Grundrisse (7. Aufl. Berl. 
02) beobachtet worden sind. Beide Werke 
enthalten systematische Darstellungen, 
während das vorliegende Werk die Gesetze 
und Ausführungsbestimmungen in ihrem 
Wortlaute darstellt und erläutert. 
1) Die Eintheilung folgt im Allgemeinen 
den Grundsätzen, die in des Heraus- 
gebers Handbuch der Verfassung und Ver- 
waltung in Preußen und dem Deutschen 
Reiche (15. Aufl. Berl. 02) und in dessen 
in wesentlich kürzerer Fassung bearbeiteten
	        
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