Full text: Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Der Preußische Staat. (4)

72 1. 2. Anl. J. AE. 16. Aug. 73 betr. Titel u. Wappen. 
35. Wegen des Fürstenthums Minden. 
Im rothen Felde zwei in Form eines Andreaskreuzes gelegte silberne, 
mit den Bärten abwärts gekehrte Schlüssel. 
36. Wegen des Fürstenthums Osnabrück. 
Im silbernen Felde ein rothes Wagenrad mit acht Speichen. 
37. Wegen des Fürstenthums Hildesheim. 
Von Roth und Gold in die Länge getheilt. 
38. Wegen des Fürstenthums Verden. 
Im silbernen Felde ein schwarzes Nagelspitzkrenzs). 
39. Wegen des Fürstenthums Cammin. 
Im rothen Felde ein silbernes Ankerkrenz. 
10. Wegen des Fürstenthums Fulda. 
Im silbernen Felde ein gemeines schwarzes Kreuz. 
41. Wegen des Fürstenthums Nassanu. 
Im blauen, mit rautenförmigen goldenen Schindeln bestreuten Felde ein 
goldener, rothbezungter, gekrönter Löwe. 
42. Wegen des Fürstenthums Mörs. 
Im goldenen Felde ein schwarzer Querbalken. 
43. Wegen der gefürsteten Grafschaft Henneberg. 
Im goldenen Felde auf grünem Hügel eine schwarze Henne mit rothem 
Kamme und Lappen und mit goldenen Klauen. 
44. Wegen der zum souverainen Herzogthum Schlesien gehörigen 
Grafschaft Glatz. 
Im rothen Felde zwei goldene gebogene Schräglinksbalken. 
45. Wegen der Grafschaften Mark und Ravensberg. 
In die Länge getheilt: 
im ersten goldenen Felde ein von Roth und Silber in drei Reihen 
geschachter Querbalken (Mark), 
im zweiten silbernen Felde drei rothe Sparren (Ravensberg). 
46. Wegen der Grafschaft Hohenstein. 
Ein von Roth und Silber dreimal in vier Reihen geschachtes Feld.
	        
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