76 I. 2. Anl. J. AE. 16. Aug. 78 betr. Titel u. Wappen.
Wegen des Herzogthums Sachsen.
In einem von Gold und Schwarz zehnmal quergestreiften Felde
ein schrägrechts liegender grüner Rautenkranz.
7. In dem mittelsten Felde der dritten Reihe:
Wegen des Herzogthums Westfalen.
Im rothen Felde ein springendes silbernes Roß.
8. In dem ersten Felde der dritten Reihe:
Wegen des Herzogthums Pommern.
Im silbernen Felde ein rother, goldbewehrter und rothgezungter
Greif.
9. In dem dritten Felde der dritten Reihe:
Wegen des Herzogthums Lüneburg.
Im goldenen mit rothen Herzen bestreuten Felde ein blauer,
rothgezungter Löwe.
10. In dem mittelsten Felde der vierten oder unteren Reihe:
Wegen des Burggrafthums Nürnberg und der Grafschaft
Hohenzollern.
a) Oben im goldenen, mit einer von Silber und Roth zu zwölf ge-
stückten Einfassung umgebenen Theile ein schwarzer, aufsgerichteter,
rothbewehrter, rothgezungter und rothgekrönter Löwe mit gedoppeltem
Schweife (Nürnberg):;
b) unten ein von Silber und Schwarz geviertetes Feld (Hohenzollern).
11. In dem ersten Felde der vierten Reihe, welches durch eine auf-
steigende Spitze in drei Plätze getheilt ist:
Wegen der Herzogthümer Holstein, Schleswig und
Lauenburg.
a) Im rothen Platze ein von Silber und Noth quer getheiltes Schild-
lein, welches an den beiden oberen Ecken und am unteren Rande
von je einem silbernen, mit der Spitze einwärts gekehrten Nagel,
am oberen Rande aber und an beiden Seiten von je einem silbernen
Nesselblatt begleitet ist (Holstein);
b) im goldenen Platze zwei übereinander gehende, blaue, rothgezungte
Löwen (Schleswigs;
c) in der aufsteigenden Spitze im rothen mit einer von Silber und
Schwarz zu zwölf gestückten Einfassung umgebenen Platze ein silberner
Pferdekopf (Lauenburg).
12. In dem dritten Felde der vierten Reihe, welches ebenfalls durch eine
aufsteigende Spitze in drei Plätze getheilt ist: