I. 2. Anl. J. AE. 16. Aug. 73 betr. Titel u. Wappen. 77
Wegen der Landgrafschaft Hessen, des Fürstenthums
Nassau und der Herrschaft zu Frankfurt a. M.
a) Im blauen Platze ein von Silber und Roth achtmal guergestreifter,
goldbewehrter und gekrönter Löwe (Hessen);
hb) im blauen mit rautenförmigen goldenen Schindeln bestreuten Platze
ein goldener, rothgezungter, gekrönter Löwe (Nassau);
c) in der aufsteigenden Spitze im rothen Platze ein silberner, gold-
bewehrter, rothgezungter Adler (Frankfurt a. M.).
Im Schildesfuße
Wegen der Regalien
Ein rothes Feld.
Auf dem eben beschriebenen Schilde ruht die Preußische Königskrone.
Sie besteht aus einem goldenen mit dreizehn Diamanten ge-
schmückten Stirnreifen. Dieser ist mit fünf, aus je drei größeren
und einem kleineren Diamanten gebildeten Blättern und zwischen
ihnen mit vier Zinken besetzt, von denen jeder einen Diamanten
und darüber eine große Perle trägt. Aus den fünf Blättern geht
eine gleiche Anzahl halbkreisförmiger, nach dem Scheitelpunkt
zu sich verjüngender und dort vereinigender, mit je zehn Dia-
manten von abfallender Größe besetzter goldener Bügel hervor.
Auf dem Scheitelpunkt ruht ein Reichsapfel. Er besteht aus
einem großen Saphir, über dem sich ein mit Diamanten ge-
schmücktes Kreuz erhebt. Die Krone ist mit einer bis an die
Bügel reichenden Füllung von Purpursammet gefüttertt).
Um den Schild hängt die Kette des Schwarzen Adlerordens. Schild-
halter sind zwei mit Eichenlaub umgürtete, mit dem Gesichte gegeneinander
gekehrte graubärtige, wilde Männer, welche auf einer gezierten Konsole stehen
und sich auf den Hauptrand des Schildes stützen.
Mit dem rechten Arme hält der rechtsstehende und mit dem linken Arme
der linksstehende Schildhalter eine Keule, deren dickes Ende abwärts gekehrt ist.
Litt. D22).
Reglement
über die
Anwendung des größeren, mittleren und kürzeren Königlichen Titels, und des
größeren, mittleren und kleineren Königlichen Wappens.
I. Das Königliche Pavillon-Insiegel von fünf bis sechs und mehr Zollen
im Durchmesser, mit dem Königlichen größeren vollständigen Wappen, mit
!) Die Beschreibung der Königskrone u. hat in Nr. III Abs. 3 den zweiten
Nr. II Abs. 3 ist an Stelle der in den Satz ersetzt AE. 8. Dez. 97 (GS. 98
früheren Abs. 3 u. 4 enthaltenen getreten S. 2).