Object: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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über einen Allianzvertrag, eine durchaus entgegenkommende Auf- 
nahme, bei der der Kurfürst seine Anhänglichkeit an Preußen 
versicherte. Demgemäß erteilte der Kurfürst die nachgesuchte Er- 
laubnis des Durchzugs der unter dem Fürsten von Hohenlohe 
stehenden Korps und trat damit tatsächlich aus der von ihm 
stets betonten Neutralität heraus, für Preußen ein im Augen- 
blicke praktisch wertvollerer Gewinn, als das Gelingen der Bundes- 
entwürfe. Am 12. Sept. überschritten die Preußen in drei Ab— 
teilungen zwischen Meißen und Dresden die Elbe. Am gleichen 
Tage gab der Kurfürst den Befehl, die Beurlaubten einzuziehen 
und das Heer auf den Kriegsfuß setzen zu lassen. Am 23. Sept. 
konnte er dem preußischen Könige melden, daß er 25 Bataillone 
und 32 Eskadrons, zusammen 22000 Mann zum Auschluß an 
Hohenlohe bereit habe. Die Truppen wurden befehligt von dem 
General J. G. von Zezschwitz. 
Napoleon lag natürlich sehr viel an der Wahrung von Sach- 
sens Neutralität. Er ließ seinen Vertreter Durand in Dresden 
unter dem 12. Sept. wissen, daß die Überschreitung der sächsischen 
Grenze durch preußische Truppen von ihm als Kriegsfall gegen 
Preußen angesehen werden würde und sein Gesandter in Berlin 
in diesem Falle angewiesen sei, sofort abzureisen. Im übrigen 
solle Durand an den geeigneten Stellen versichern, daß sich Sachsen 
gegen jede Beeinflussung durch Preußen, Rußland oder Österreich 
des französischen Schutzes versichert halten dürfe und daß Frank- 
reich nichts dawider habe, wenn der Kurfürst die ernestinischen 
Lande mit den seinen vereine und den Königstitel annehme, um 
dann an der Spitze von etwa 2600000 Untertanen eine dem 
Könige von Schweden ähnliche Machtstellung einzunehmen. Solche 
verführerische Lockungen fanden nun allerdings in Dresden keine 
gute Statt; aber man war doch unangenehm berührt, als Durand 
nach dem Einmarsch der Preußen seine Pässe forderte, während 
der Kurfürst den Grafen Senfft in Paris zu bleiben und seine 
Maßnahmen dort als rein defensiver Natur zu interpretieren 
anwies. Um dies anch durch die Tat zu beweisen, erhielt Zesschwitz 
den Befehl, nur im Falle eines französischen Angriffs die Grenze 
des obersächsischen Kreises zu überschreiten, ein Befehl, der jedoch
	        
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