418 Robert Liefmann, Gesetzgebungspolitik gegenüber Kartellen und Trusts.
erwerben und daraus seinen Bedarf decken werde. Wenn die übrigen sich dann aber für die Ver-
sorgung des Inlandes allein wieder zu einem Kartell vereinigten, würde die deutsche Landwirtschaft
sehr viel höhere Preise zu bezahlen haben. Um das zu verhindern, hielt die Reichsregierung allein
ein Zwangssyndikat für geeignet. In einem ersten Entwurf, den Preussen Ende 1909 an
den Bundesrat brachte, sollte nur den schon fördernden Werken der Beitritt gestattet sein, alle
anderen sollten entschädigt werden. Dies war aber eine Benachteiligung der Gegenden, in denen man
noch Kali zu finden hoffte, und der Unternehmungen, die mit Schachtbau beschäftigt waren. Daher
machte der 2te Entwurf allen neuen Werken den Beitritt möglich, freilich anfangs mit nur sehr
geringen Beteiligungsziffern. Die Erwartung der Regierung, dass das von der Gründung neuer Werke
abschrecken werde, erfüllte sich nicht. Vielmehr wurden, was Einsichtige vorausgesehen hatten,
noch viele weitere Millionen in die Industrie hineingesteckt und die Überkapitalisation enorm ver-
grössert, zumal auch manche der älteren Werke auf abgetrennten Feldesteilen neue Schachtanlagen
errichteten. Durch den Reichstag wurden noch Bestimmungen im Interesse der Arbeiter in das Ge-
setz hineingebracht, wonach die Beteiligungsziffern eines Werkes im selben Verhältnis gekürzt
werden sollen, in dem sich der Lohn der Arbeiter gegenüber dem Durchschnitt von 1907—9 ver-
mindert.
Pe Das Gesetz statuiert also ein Zwangssyndikat und legt ein Handelsmonopol in dessen Hände:
Kali darf nur durch die Vertriebsstelle verkauft werden. Ferner setzt das Gesetz die Höchstpreise
für Kali auf 3 Jahre fest, die späteren Preisfestsetzungen erfolgen durch den Bundesrat nach Anhörung
der Kaliwerksbesitzer und der Verbraucher von 5 zu 5 Jahren. Die jetzt geltenden Preise sind
gegen die früheren nur sehr wenig ermässigt worden. Eine sog. Überkontingentssteuer trifft die-
jJenigen Werke, die die ihnen zugebilligten Absatzgebiete überschreiten. Diese Steuer richtete sich
hauptsächlich gegen die grossen, nur etwa zur Hälfte des Inlandpreises abgeschlossenen ausser-
syndikatlichen Verkäufe einiger Werke nach Amerika. Ausserdem ist noch eine allgemeine Steuer
von 0,60 Mk. pro DZ. eingeführt worden, welche zur Deckung der Syndikatskosten und zur För-
derung des Kaliabsatzes dienen soll. Ein derartiges Zwangskartell ist übrigens keineswegs etwas
Neues, sondern ein solches ist schon 1896 in der russischen Zuckerindustrie, später in der rumänischen
Petroleumindustrie und der sizilianischen Schwefelindustrie geschaffen worden.
Der Haupteinwand gegen dieses staatliche Eingreifen in die Kalindustrie ist wohl, dass da-
durch die enorme Überkapitalisation nicht vermindert, sondern im Gegenteil noch vermehrt wird.
wie die neueste Entwicklungschlagend oder zum grössten Schaden der deutchen Volksw.rtschaft be-
wiesen hat. Je früher freie Konkurrenz eingetreten wäre, um so vorteilhafter wäre das für die ganze
Volkswirtschaft gewesen. Denn es hätte ihr Hunderte von Millionen erspart, die jetzt unproduktiv in
dieser Industrie angelegt sind. Im Interesse der augenblicklichen Rentabilität seiner eigenen und der
neuerenschwächeren Werkehatder Staataber immer wieder zum Zustandekommen des Syndikats ge-
wirkt. Er hat auch die hohen Preise sanktioniert, die nötig waren, um den Werken, die allenur zu einem
Bruchteil ihrer Leistungsfähigkeit beschäftigt sind, trotz derdadurch enorm gesteigerten Selbstkosten
eine gewisse Rentabilität zu sichern. Heute noch die freie Konkurrenz eintreten zu lassen, erscheint
allerdings nicht zweckmässig. Weniger mit Rücksicht auf das Ausland. Denn es gibt, wie wir sahen,
andere Mittel, dafür zu sorgen, dass die inländische Landwirtschaft das Kali nicht teurer bekommt
als das Ausland. Vielmehr vor allem deshalb, weil die nötige Propaganda zur Ausdehnung des Ab-
satzes am besten durch eine gemeinsame Organisation erfolgt. Eine solche Propaganda hat das
Syndikat auch in die Hand genommen und so war das zwangsweise Zusammenhalten desselben
wohl der beste Ausweg. Aber — und daran hat es das Gesetz fehlen lassen — es hätten gleichzeitig
ganz bedeutende Preisherabsetzungen stattfinden müssen, um den Absatz auszudehnen. Denn eine
ganze Anzalıl von Werken kann, wofern sie voll beschäftigt sind, bei nur die Hälfte der heutigen be-
tragenden Preisen noch sehr gut verdienen. Das Hochhalten der Preise, nur um alle die schwächeren
für die Versorgung des Bedarfs ganz überflüssigen Werke, die aus spekulativem Übereifer gegründet
sind, am Leben zu erhalten, entspricht aber nicht dem Interesse der ganzen Volkswirtschaft.
Allgemein ergibt sich aus der neueren Entwicklung der Kaliindustrie für die Kartellpolitik
der Satz, dass der Staat sich an monopolisierten Erwerbszweigen nicht mit eigenen Unterneh-