Julius Pierstorff, Handwerk und Kleingewerbe. 421
Das eigentliche Fundament und den wichtigsten Bestandteil dieses Mittelstandes bildet
der Bauernstand. Er entspricht auch dem altmittelständischem Ideal am vollkommensten,
doch ist der von der Gutsuntertänigkeit befreite, wirtschaftlich ganz auf sich selbst gestellte Bauer
in Zentraleuropa in der Hauptsache erst eine Schöpfung der grossen Agrerteformen des 19. und
teilweise des 18. Jahrhunderts. Der Bauernwirtschaft, welcher bei uns, allgemein gesprochen,
die Betriebe zwischen 2 und 100 ha zuzurechenen sind, gehören etwa 70 % der landwirtschaftlich
genutzten Fläche an, so dass sie durchaus den Schwerpunkt der deutschen Agrarverfassung bildet.
Von jenen 70 % entfallen je 10 % auf die kleinbäuerlichen und je 30 % auf die mittel- und die gross-
bäuerliche Wirtschaft, während weitere 25 % dem Grossgrundbesitz zufallen und 5—6 % der
Parzellenwirtschaft. Dabei ist nicht ausser Acht zu lassen, dass je nach dem Intensitätsgrade des
Landwirtschaftsbetriebes, wie nach klimatischen und Bodenverhältnissen der Umfang der einen
bäuerlichen Betrieb bedingenden Bodenflächen, ferner auch das Mischungsverhältniss der Besitz-
und Betriebsklassen in den verschiedenen Gegenden sich verschieden gestalten.
Wenn sich der Bauernstand in dem Umfange, in welchem er aus den grossen Agrarreformen
hervorgegangen ist, trotz aller Verschiebungen im einzelnen, im allgemeinen bis zum heutigen Tage
behauptet hat, so liegt die tiefere Ursache dieser Erscheinung im inneren Wesen der landwirtschaft-
lichen Produktion. Hier besitzt der Grossbetrieb keine solche spezifische Überlegenheit gegen-
über dem kleinern Betriebe, wie es auf weiten Gebieten der Industrie und des Handels der Fall ist.
Ein etwaiges Übergewicht des Grossbetriebes im Körnerbau wird aufgewogen durch die grösseren
Erfolge des bäuerlichen Betriebes in der Viehzucht, für die er günstigere Bedingungen bietet. Je
kleiner die Betriebe, desto stärker — vom Parzellenbetriebe abgesehen — die Viehhaltung. Über-
dies nimmt bei zunehmender Flächengrösse von einem gewissen Punkte an die Wirtschaftlichkeit
des Einzelbetriebes überhaupt ab. Vor allem aber schliesst der Landwirtschaftsbetrieb eine Absatz-
konkurrenz solcher Art aus, wie sie Gewerbe und Handel beherrscht. Da dort der Einzelbetrieb
nur innerhalb der bewirtschafteten Bodenfläche die Möglichkeit gesteigerter Produktion in sich
birgt, vermag keiner den anderen durch Über- bezw. Unterbietung in seiner Existenz zu bedrohen,
indem er etwa ihm den Absatz entzieht und ihn mit seinen Betriebsmitteln lahmlegt. Unter diesen
Umständen gereicht die bessere Schul- und Fachbildung, welche man der bäuerlichen Bevölkerung
in wachsendem Masse angedeihen lässt, ihr zum besonderen Vorteil, indem sie ihr ermöglicht, ihre
gesicherte wirtschaftliche Lage produktiv wirksamer auszunutzen. Zugleich brachte die grossartige
Entwickelung des Genossenschaftswesens, seitdem es Raiffeisen gelungen war, es der Eigenart der
ländlichen Verhältnisse besser anzupassen, dem bäuerlichen Betriebe eine gewaltige Stärkung.
Im Vordergrunde steht das grossartige Netz von Spar- und Kreditvereinen, welche nicht
nur dem Bauern den erforderlichen Personalkredit vermitteln, sondern auch demLandeseineeigenen
Kapitalien erhalten und andere zuführen. Dazu kommen die rapid sich verbreitenden Einkaufs-
und Berufsgenossenschaften für gemeinsame, daher billigere und gegen Betrug Schutz gewährende
Beschaffung von Dünger- und Futtermitteln, Saatgut, Maschinen und sonstige Betriebsmittel.
Für die Bildung derartiger Genossenschaften bietet der Bauernstand einen ganz besonders günsti-
gen Boden, da sein Bedarf kein ’individualisierter, sondern gleichmässiger Massenbedarf ist und seine
Mitglieder eben eine geschäftliche Konkurrenz im üblichen Sinn nicht kennen, die ihrer Natur nach
Genossenschaftsbildung letzterer Art zum mindesten erschwert, ja weithin ganz unmöglich macht.
In anderer Richtung brachten die Genossenschaftsmolkereien einen bedeutenden Aufschwung,
von denen esim Jahre 1909 nicht weniger als 3271 gab. Als Produktivgenossenschaften nur partiellen
Charakters nehmen sie dem einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe nicht die Selbständigkeit
und verletzen kein anderes Mittelstandsinteresse; nur als Verwertungs- und Absatzstellen
beschränken sie den selbständigen Handel ebenso wie es die Einkaufsgenossenschaften tun. In
gleicher Richtung wirken Verwertungsg haften anderer Art, wie die Kornhäus-r, Vich-
t haften, Viehzentralen usw. Doch sind bei ihnen Wirksamkeit und Erfolge
problematischer.
Die Erhaltung und möglichste Vermehrung des Bauernstandes bildet in der Regel, jedenfa!ls
für Deutschland angesichts der zu grossen Ausdehnung des Grossgrundbesitzes im Ossen, ein hervor-
ragendes nationalwirtschaftliches Interesse. Denn Vorherrschaft des Grossgrundbesitzes entvölkert