Full text: Handbuch der Politik.Dritter Band. (3)

  
82. Abschnitt. 
Die Weiterbildung der Technischen Hochschulen. 
Von 
Dr.-Ing. Otto Blum. 
o. Professor an der Technischen Hochschule Hannover. 
  
Literatur: 
Am wichtigsten sind die Verhandlungen des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, des 
Vereins Deutscher Ingenieure und des Vereins Deutscher Diplom-Ingenieure, die sich in den Mitteilungen und 
Zeitschriften dieser Vereine finden; ferner sei auf zahlreiche Aufsätze von Barckhausen, Franz, Gurlitt, Lang, Koehn, 
Riedler, Mattscho:s, v. Wiese in den genannten Zeitschriften und in der „Deutschen Bauzeitung‘‘ und der 
„Technik und Wirtschaft“ verwiesen, sodann auf: Beck, „Recht, Wirtschaft und Technik“ bei O. V. Böhmert- 
Dresden 1904 und auf: Corn-Gurlitt, „Zur Organisation der Technischen Hochschulen“ bei Güntz-Dresden 1910. 
  
Unter ‚Technischen Hochschulen“ sind nur diestaatlıchen Anstalten mit wirklichem 
Hochschulcharakter und akademischer Lehr- und Lernfreiheit zu verstehen, die von ihren Stu- 
dierenden das Abiturientenzeugnis einer neunklassigen Mittelschule verlangen.!) Den deutschen 
Technischen Hochschulen (Aachen, Berlin, Breslau, Danzıg, Hannover, Braunschweig, Dresden, 
Darmstadt, Karlsruhe, München, Stuttgart) sind von Anstalten deutscher Zunge gleich zu achten: 
Zürich, Wien, Prag, Brünn. 
In Frankreich ist die &cole polytechnique als Technische Hochschule zu betrachten, in Amerika 
können als solche nur die besten ‚Technical colleges“ und ‚Technical Universities“ oder die Tech- 
nischen Fakultäten wirklicher Universitäten gelten;?2) England besitzt keine Technische Hoch- 
schule, ist aber bemüht, sich solche nach deutschem Vorbild zu schaffen; einen Anfang bildet das 
Central Technical College ın London. 
Die Technischen Hochschulen gliedern sich in eine Reihe von Abteilungen, die den 
Fakultäten der Universitäten entsprechen. Bei fast allen Anstalten sind Abteilungen vorhanden für: 
I. Architektur (Hochbau), 
II. Bauingenieur-Wissenschaften (früher oft mit Unrecht ‚Tiefbau genannt), 
III. Maschineningenieur-Wissenschaften einschl. Elektrotechnik, 
IV. Chemie und Hüttenkunde, 
V. Allgemeine Wissenschaften. 
Dazu kommen bei einzelnen Anstalten noch hinzu: Schiffs- und Schiffsmaschinenbau, 
Forstwesen, Bergfach, Handel. 
Zum Verständnis des Folgenden sei noch bemerkt, dass sich die Abteilung für ‚Allgemeine 
Wissenschaften‘‘ in mehrere Zweige gliedert, nämlich für 
a) Mathematik und Naturwissenschaften, 
b) Literatur, Sprachen, Philosophie und Geschichte, 
c) Wirtschafts- und Rechtskunde. 
Selbstverständlich ist die Einteilung in Abteilungen nicht bei allen Hochschulen die gleiche; 
auch tritt die Gliederung der Abteilung für Allgemeine Wissenschaften nach aussen kaum In die 
Erscheinung. | 
Das Studium ist vierjährig. Die ersten vier Semester, nach denen das sog. „Vorexamen 
(mıt dem „Physikum der Mediziner zu vergleichen) abgelegt wird, sind hauptsächlich den ‚vorbe- 
    
  
  
  
1) Gewisse Schulen, von Privaten oder Städten unterhalten, haben sich irreführende Bezeichnungen, wie 
„Ingenieur-Akademie‘‘, ‚„Polytechnikum‘“ beigelegt; sie sind aber keine Hoch-, sondern Fach schulen. 
3) Das amerikanische Wort „High School‘ bedeutet nicht ‚‚Hochschule“, sondern ‚‚Mittelschule‘‘, eine 
Techniola High School ist also eine technische Fa c h schule. 
 
	        
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