Full text: Handbuch der Politik.Dritter Band. (3)

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Willibald Stavenhagen, Das Deutsche Volksheer. 
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Taugliche, der Ersatzreserwve 7009 Taugliche und 2456 künftig Taugliche??) Ausgehoben für das 
Heer wurden 207 741 für den Dienst mit,!?) 2712 für ihn ohne Waffe, zusammen 210 453%). Freiwillig 
traten ins Heer als Einjährige 13 582, als Volksschullehrer 1141, sonstige (2, 3 und 4-Jährige) 48 591, zusammen 
63 314.15) Im ganzen also gelangten an Tauglichen im Heer zur Einstellung: 273767. Von je Hundert 
der endgültig Abgefertigten (565 520) waren tauglich ım Reich 53,4, künftig tauglich 15,1, minder tauglich 
25,9, untauglich 6,0, unwürdig 0,1 (1911). Die meisten Tauglichen hat das XV. Korps (Elsass) mit 66,9, die 
wenigsten das III. (Brandenburg, wo sich der Einfluss Berlins geltend macht) 42,3 v. H. Auf das Armeekorps ent- 
fallen etwa 12—13 000 Ausgehobene, doch schwanken die Zahlen zwischen 1500 und 26 000 Köpfen. Bei den 
Gemeinden über 100 000 Einwohnern bleibt die Zahl der Eingestellten um 35 v. H. hinter der erwartungsmässigen 
zurück, während sie auf dem Lande um 6,39 bis 8,9 v. H. überschritten wird. Die !/. der Bevölkerung liefernden 
48 Grossstädte stellen nur !/,, zum Heere, und diesen Ausfall tragen die Orte unter 5000 Einwohner, d.h. die 
Bauern. Hervorzuheben ist, dass mehr als 1 Million Turner 1910 allein 35 222 Taugliche zum Waffendienst 
stellten.?®) 
Ohne jede Schulbildung, d.h. solche, die in keiner Sprache lesen oder ihren Vor- und Zunamen 
nicht leserlich schreiben konnten, gab es 1912 von den in Deutschland Geborenen nur 34 = 0,01 v. H., von den 
im Auslande Gebürtigen 2,22 v. H. 
AnRemonten wurden 1912 im ganzen Reich 15 103 Pferde angekauft, dabei von 23 605 in Preussen 
vorgestellten 11 244, d. h. 48 v. H., in Sachsen von 1735 gar 1328, d.h. 76 v. H. 
Den organisatorischen Rahmen des Heeres geben die Gesetze vom 9. XI. 67 
(Wehrgesetz), 9. XII. 71, 2. V.74, 15.11.75 (Kontrollgesetz), 6. V.80, 31. 11I. 85, 11. VIII. 87, 
15. VII. 90, 3. VIII. 93, 28. VI. 96, 25. Ill. 99, 22. 11.04, 15. IV.05, 27. III. 11, 14. VI. 12. und 
das neueste und finanziell folgenschwerste v. 3. VII. 13. Sie bestimmen (in Verbindung mit Artikel 
60 der Verf.) de Friedenspräsenzstärke und die Friedensformationen für 
eine Reihe von Jahren, ursprünglich 7, seit 1899 aber 5. Es wird also jetzt für jedes Jahrfünft 
(Quinquennat) ein Organisations- und Vermehrungsplan dem Reichstag vorgelegt und von ihm 
grundsätzlich bewilligt. Der Friedensstand selbst aber wird jährlich durch den Etat festgelegt. 
In ihm sind seit 1874 die Einjährig-Freiwilligen und seit 1893 auch die Unteroffiziere nicht 
miteinbezogen. | | 
Die Friedensstärke wird nicht mehr als Maximalstärke, sondern als Jahresdurchschnittsstärke vorgesehen, 
so dass die wirkliche (Effektiv-) Stärke zeitweilig über die festgelegte Präsenz hinausgehen kann. Dadurch kann 
die Militärverwaltung den im Laufe des Jahres nötig werdenden Mehrersatz (6 v. H.) im Interesse der Ausbildung 
gleichzeitig mit den Rekruten einziehen und ım Kriegsfalle zeitweise unbemerkt Verstärkungen. 
Die Friedenspräsenzstärke war ursprünglich, nach Art. 60 der Verf., bis zum 
31. XII. 1871 auf 1 v. H. der Bevölkerung von 1867 festgesetzt, wobei eine gleichmässige Verteilung 
der Gestellung pro rata der Einwohner auf die einzelnen Bundesstaaten bestimmt wurde. Sie 
betrug 1871 (damals einschl. Unteroftiziere) 405 099 Köpfe. Seitdem ist sie mit der stetig wach- 
senden Bevölkerung auch ständig gestiegen, und im neuesten Wehrgesetz von 1913 ist die Kopf- 
zahl auf 661176 Gemeine,Gefreiteund Obergefreite,d.h. wieder auf 1,018 v.H. 
der Bevölkerung von 1910 erhöht worden (also um 116 965 gegen 544 211 = 0,838 v. H. des Gesetzes 
v.14. VI. 12 oder um 255000 Mann, 100000 Unteroffiziere = rund 355000 Köpfe gegen 1871, während 
sich die Bevölkerung seitdem um etwa 55 v. H. vermehrt hat). In dieser Höhe bleibt die Stärke 
bis zum 31. IlI.16. Das Verhältnis des Anteils der vier Kontingente ist im wesentlichen un- 
verändert gelassen worden. Die Zahl der Offiziere und Unteroffiziere unterliegt besonderer Fest- 
setzung, sie werden durch das neue Gesetz um rd. 4000 Offiziere (die besonders die älteren Dienst- 
grade, Stabsoffiziere und Hauptleute, der Reserveformationen im Mobilmachungsfalle besetzen 
werden) und 15 000 Unteroftiziere vermehrt. Hierzu trıtt eine Steigerung des Beamtenpersonals 
für Verwaltung, Rechtspflege und Seelsorge, sowie eine Erhöhung des Bestandes der Dienstpferde 
um 27000. Die Einjährig-Freiwilligen — etwa 15 000 — kommen auf die Friedensstärke nicht 
in Anrechnung, ebenso geht von ihr die Zahl der Ökonomie-Handwerker ab, für die Ersatz durch 
Zivilhandwerker geschaffen wird. 
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12) Der Marine-Ersatzreserve 70 Taugliche, 4 künftig Taugliche, zusammen 74. 
12) Davon als Trainsoldaten mit einjähriger Dienstzeit 1415, bei Truppen mit 2jähriger Dienstzeit 193 622, 
mit 3jähriger 12 704. 
14) Für die Marine aus der Landbevölkerung 9422, aus der seemännischen 4050, im Ganzen 13 472. 
15) Die Marine erhielt 875 Einjährige, 4041 sonstige, im ganzen 4916 Freiwillige. 
15) Die Zahl der unbedingt Tauglichen bewegt sich in stets sinkender Richtung. Die geringste Zahl Taug- 
licher stellen die Provinzen mit vorwiegend industrieller Landbevölkerung.
	        
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