Fritz Stier-Somlo, Die deutsche Arbeiterversicherung.
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$ 28. Für die Leitung der Wahlen, Kündigung, Niederlegung und Genehmigung ist das
Gericht des Ortes des Vertragsschlusses und zwar wo ein Gewerbe- oder Kaufmannsgericht besteht,
dieses zuständig.””)
& 29. Vollmachten von Arbeitern zum Abschluss eines Tarıfvertrages sind stempelfrei.
8 30. Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme von $ 1 auch für Tarıfverträge, welche vor seinem
Inkrafttreten abgeschlossen worden sind. — $ 2 gilt mit der Massgabe, dass die Bestimmung zum
Inhalt künftiger Dienstverträge keine ausdrückliche zu sein braucht. — Die Haftung der Berufs-
vereine aus vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossenen Tarıfverträgen beschränkt sich auf ein
Drittel ıhres Vermögens.
$ 31. Auf General-(Haupt)-tarifverträge findet das Gesetz sinngemässe Anwendung.
68. Abschnitt.
Die deutsche Arbeiterversicherung.
Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911.
Von
Hochschul-Professor Dr. Fritz Stier-Somlo in © ö In a. Rh.
Literatur:
Zusammenfassende systematische Werke: Stier-Somlo, Studien zum sozialen Recht 1912. —
Kaskel-Sıtzler, Grundriss des sozialen Versicherungsrechts 1912. — Kommentare zur Reichsversicherungs-
ordnung: Hanow-Hoffmann-Lehmann-Moesle-Rabeling Bd.1(1911). IL,IV (1912). I1L(1913);
Düttmann-Appelius-Brunn-v. Frankenberg-Meinel-Saucke und Seelmann Bd. I—-IV
(1912); Olshausen, Krankenversicherung 1912; Wissel-Müller, Die Unfallversicherung in der R.V.O. 1912;
Schauseil, Die Seeunfallversicherung 1913; Weymann, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung 1912;
Stier-Somlo Bd. I (1912). — Handausgaben mit eingehenden Erläuterungen von: v. Köhler-Biesen-
berger-Schäffer-Schall 7 Tele (1911. 1912); Stier-Somlo 1912; Manes-Mentzel-
Schultz,4 Bde. 1912.Hahn, Handbuch der Krankenversicherung 1912’13. — Handausgaben und Texte mit kurzen
Erläuterungen: Rudolf Kohler-Gresbeck-Reger 3 Bde. 1911;Düttmannu.a. 1911, 1912; Stiegler
und Leiprecht 1911 (3 Bde.) Volkstümliche Darstellung: Funke, Die Reichsversicherungsordnung, 4. Aufl.
1911. — Aus der Reformliteratur: Stier-Somlo, Die Reichsversicherungsordnung 1911. Derselbe,
Die Aerztefrage und der Staat 1909. — Aus der Literatur der bisherigen Arbeiterversicherung: Rosin. Recht
we Arbeiterversicherung Bd. I. (1890), II. Bd. (1805). Stier-Somlo, Deutsche Sozialgesetzgebung 1906. —
Zeitschriften: Arbeiterversorgung (Troschel), 1913: 31. Jahrgang; Zentralblatt der Reichsversicherung (Stier-
Ssomlo) 191-4: 10. Jahrgang.
I. Zur Einführung.
Mit dem am 1. August 1911 veröffentlichten grossen Gesetze von 1805 Paragraphen (denen
noch 104 des Einführungsgesetzes hinzutreten) hat das Deutsche Reich eine Kodifikation des sozialen
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*) Es hat sich für solche Tarifverträge, meist Generaltarifverträge, welche das ganze Reichsgebiet
oder cinen grossen Teil desselben umfassen, die Übung herausgebildet, dass das Reichsamt des Innern —
wie in England das Board of Trade — die Mitglieder der Tariforgane ernennt, wenn sich die Parteien nicht
über die Personen einigen können, so im Baugewerbe 1910, bei den Schneidern 1912.