Schachner - Riess, J apans wirtschaftliche und soziale Probleme.
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Jugendliche unter 15 Jahren zwei Ruhetage im Monat zugestanden, im Fall der Tätigkeit in Tag-
und Nachtschichten vier. Von allen diesen Arbeitsbestimmungen sind wiederum Ausnahmen
zugelassen, z. B. bei Saisonarbeit, die bis zur Gewährung von Überarbeit an 120 Tagen und diese im
Ausmass von 1 Stunde ım Tag den Wert des Gesetzes schwächen. Frauen und Jugendliche unter
15 Jahren dürfen mit der Bedienung von Maschinen oder Arbeiten an Kraftleitungsanlagen nicht
beschäftigt werden, noch ın Betrieben, dıe mit Giften und Explosivstoffen arbeiten oder viel Staub,
Pulver oder gesundheitsgefährliche Gase verbreiten, tätig sein. Der Bau wie Betrieb von Fabriken
ist unter Aufsicht gestellt.
Bestimmungen für kranke Personen und schwangere Frauen sind den zuständigen Ministern
überlassen.
Die Krankheits- und Unfallfürsorge soll durch kaiserliche Verordnung noch geregelt werden
und eine Unterstützung dem unverschuldet Beschädigten oder seiner Familie bringen; diese wird
wohl die dürftigen Bestimmungen des Berggesetzes von 1905 nicht übersteigen, die Arztkosten
und Verpflegung, 1/, des Arbeitslohnes ın der arbeitslosen Zeit, 10 Yen Begräbnisgeld gewährten
und eine Abfindung von 100 Tagelöhnen für Witwen und Waisen vorschrieben.
Auch die Regelung der Aufsicht über Anstellung und Entlassung der Arbeiter und Stellen-
vermittlung, sowie die Frage des Lehrlingswesens soll ein kaiserlicher Erlass noch regeln.
Geldstrafen ım Höchstmass von 500 Yen lassen das von Ausnahmen durchbrochene so über-
aus milde erste Sozialgesetz nicht wirksamer werden.
Hat die Regierung bis heute also noch immer der Arbeiterarmee den nötigen sozialen Schutz
versagt, so finden sich ausserordentlich klägliche Lohnverhältnisse, die vielfachnoch einealtväterliche
Höhe zeigen, neben Preisen, die durch dıe Anpassung an den Weltmarkt seit dem chinesischen Krieg
wie durch die finanziellen Bürden der Kriege unaufhörlich stiegen.
Tabelle xl.
1895 | 1900 | 1905 | 1907 | 1909
Yen | Yen Yen | Yen | Yen
1 koku (1,804hl) Reis 8,21 |11,32 [12,66 |16,02 | 12,54
1 koku Gerste 3,80 ı 4,74 | 6,59 | 5,46 | 5,62
1 koku Malz 1,39 | 2,41 | 4,43 | 5,24 | 5,21
100 kın 1lın = 6 hektogr.) ausländischer brauner Zucker 5,81 | 7,70 |11,65 |10,94 | 12,48
l koku NSoya 9.57 117,41 121,76 |22,60 ! 23.23
100 kın Tee 30,26 136,36 148,21 |44,45 | 49,34
1 koku Sake 17,23 130,68 137,61 |41,09 | 43,49
1 Kiste Erdöl mit 2 Kannen 2,38 | 3,14 | 3,29 | 3,70 | 3,85
l kama = (36,57 m) grauer Shirting 3,14 | 3,80 | 5,21 | 5,46 | 5,69
1 Tan (— 9,917 Ar) gebleichter baumwollener Stoft 0,31 | 0,37 | 0,47 | 0,47 | 0,44
Die ganze Steuerlast der Kriege wurde auf die Schultern des Volkes gewälzt; mochte beı dem
geringen Vorkommen von grossen Vermögen auch kein anderer Ausweg bleiben, als eine starke
Heranziehung der breiten Massen des Volkes, so hat diese doch einen Umfang angenommen, der
Frau und Kinder ır die Fabrik zwingt und Einschränkungen in der Lebenshaltung gebietet,
was schwere und bedenkliche Folgen zeitigen muss.
Es ist durch Zölle oder indirekte Steuern alles getroffen, was den Arbeiter nährt, kleidet,
wohnen lässt, fortbewegtundinder Krankheithilft,odersein primitivesVergnügungsleben bıldet. Neben
Reiszoll steht die Soyasteuer, die Gewebesteuer trifft sein Gewand, die erhöhte Grundsteuer seın
Wohnen, die Verkehrssteuer gerade die kurzen Entfernungen und den Trambahnverkehr schwer,
die Arzneisteuer sucht den Kranken noch am Krankenbett auf und die Steuer auf Sake belastet ıhn,
ohne dass der Staat für ein höheres Vergnügungsleben, das dem Alkoholgenuss steuerte, sıch umtut.
Die neuen Steuerreformen erleichterten die Lasten der Bauern im Verhältnis ihrer Leistungs-
fähigkeit und zogen die städtische Bevölkerung sehr scharf heran.