Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten. Erster Band. 1905. (1)

I. Deutsches Reich. 709 
Nachtrag 
der während des Druckes veröffentlichten Gesetze. 
J. Heutsches Reich. 
Die Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen und die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen 
Deutschlands sind vom 1. Mai 1905 aufgehoben (Handbuch, Bd. I, S. 660 ff. und 666 ff.). 
1. Bekanntmachung, 
betreffend die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. 
Vom 4. November 1904. 
(K.G. Bl. 1904, S. 387.) 
Gemäß dem vom Bundesrat in der Sitzung vom 3. November 1904 
auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung gefaßten Beschlusse 
tritt mit dem 1. Mai 1905 an die Stelle 
der Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisen- 
bahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892, 
der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 
5. Juli 1892. 
der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 
5. Juli 1892 
und der zu diesen Ordnungen ergangenen Nachträge 
die nachstehende Eisenbahn -Bau= und Betriebsordnung. 
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung 
(Auszug). 
(Gültig für Haupt= und Nebeneisenbahnen.) 
IV. BZahnbetrieb. 
Eisenbahnbetriebsbeamte. 
§ 45. (1) Eisenbahnbetriebsbeamte sind die nachstehend aufgeführten 
Beamten, Bediensteten und Arbeiter und ihre Vertreter: 
1. die die Unterhaltung und den Betrieb der Bahn leitenden und 
beaufsichtigenden Beamten, 
2. die Bahnkontrolleure, die Betriebskontrolleure,
	        
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