Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Vorwort zur zweiten Auflage. 
Die Tatsache, daß die erste Auflage dieses Handbuchs bereits sechs 
Monate nach ihrem Erscheinen völlig vergriffen ist, hat mich zu meiner 
Freude belehrt, daß ich bei der ganzen Anlage und Ausarbeitung meines 
Werkes von praktisch zutreffenden Gesichtspunkten ausgegangen bin. Anderer— 
seits habe ich mich aber auch in meiner Annahme nicht getäuscht, daß der 
deutsche exekutive Dolizei= und Kriminalbeamte von dem eifrigsten Bestreben 
erfüllt ist, auf allen Gebieten seiner Tätigkeit tiefere Kenntnisse in wissen- 
schaftlicher und technischer Dinsicht zu erwerben. Daß eine solche Ausbildung 
auch den Mitgliedern einer exekutiven Behörde die erforderliche Ze- 
fähigung und TLeistungsfähigkeit verleiht, haben mich meine neueren Studien 
verschiedener Holizeiinstitute im Auslande von neuem belehrt. Ich will hier 
nur daran erinnern, daß der Exekutivdienst in den größeren Städten Dänemarks 
und Schwedens zum Teil von Furisten versehen wird, welche nicht sofort 
eine Anstellung bei einer Behörde finden und so den Strafprozeß gewisser- 
maßen von der Straße aus, von der eignen Anschauung des strafbaren 
Ereignisses an, kennen lernen. 
In dieser zweiten Auflage ist mein Dandbuch auch zu dem Werke 
herausgewachsen, als welches es von allem Anfange an gedacht war. Es 
ist ein reines Spezialwerk für den exekutiven Holizei= und 
Kriminalbeamten geworden. 
Bei der Bearbeitung haben mich der Gedanke und der Wunsch geleitet, 
dem exekutiven Holizei= und Kriminalbeamten eine reichhaltige 
Sammlung der wichtigsten strafrechtlichen Reichs= und Landesgesetze, sowie 
eine größere Reihe gemeinverständlicher Aufsätze zu bieten, welche das Wesent- 
lichste seiner Tätigkeiten in knapper Darstellung beleuchten. 
Das Handbuch ist für alle exekutiven Dolizeibeamten ein- 
schließlich der exekutiven Witglieder der Kriminalabteilungen der 
Dolizeibehörden bearbeitet und zusammengestellt. Die Erörterungen strafbarer
	        
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