Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
nachmittags in der 3. Stunde, als der Oberkellner 
einen dreistündigen Ausgang gehabt habe; vom 
Wirtschafispersonal des Bahnhofs sei da gerade 
einen Augenblick niemand in der Restauration der 
1. und 2. Klasse anwesend gewesen. Den Schein 
habe er noch ungewechselt unter der Matratze seines 
Bettes in seiner Schlafkammer versteckt liegen. 
Daselbst wurde der Schein auch tatsächlich vor- 
gefunden und an den Bestohlenen zurückgegeben. 
Günther behauptete, das Küchenmädchen Fanny 
Berndt, gleichfalls im Bahnhofsrestaurant bedienstet, 
habe ihm gelegentlich erzählt, daß die Büffetschlüssel 
ganz gleich seien und daß sie bei seinem und Gebauers 
Vorgängern auch wechselseitig benutzt worden seien. 
Die Berndt bestätigte aber auf mein Befragen nur, 
sie wisse, daß die Büffetschlüssel gegenseitig schließen, 
weil einmal ein früherer Kellner seinen Schlüssel 
verlegt gehabt und bei dieser Gelegenheit die Gleich- 
heit der Schlösser entdeckt habe; sonst wisse sie von 
einer wechselseitigen Benutzung der Schlüssel nichts, 
habe hierüber auch Günther keine Mitteilung gemacht. 
Der Bahnhofsrestaurateur Viktor Weinhold 
und dessen Ehefrau Mathilde geb. Vogel 
wußten von der Gleichheit der Schlüssel überhaupt 
nichts; Weinhold erklärte noch, er werde eines der 
Schlösser sofort ändern lassen. 
Gebauer, der schon über ein Jahr auf dem 
Bahnhofe in Stellung ist, erklärte ebenfalls, nichts 
von der Gleichheit der Schlüssel gewußt zu haben. 
Solange er da sei, habe auch niemals mit einem 
der Vorgänger Günthers eine wechselseitige Benutzung 
der Schlüssel stattgefunden, ebenso nicht innerhalb 
der vier Monate, seitdem Günther da sei. 
Hiernach erscheint erwiesen, daß Günther sehr 
wohl gewußt hat, daß die Schlüssel zum ordnungs- 
gemäßen wechselseitigen Oeffnen nicht bestimmt waren. 
Ich erstatte gegen ihn wegen schweren Dieb- 
stahls mittels Nachschlüssels auf grund von § 243 
Ziff. 3 des Str. G. Bs. Anzeige. 
Günther ist von Weinhold entlassen und des- 
halb als wohnungs= und stellenlos von mir fest- 
genommen worden.
	        
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